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PUBLIKATIONEN

DER

GESELLSCHAFT

FÜR

RHEINISCHE GESCHICHTSKCNDE

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RHEINISCHE URBARE

SAMMLUNG VON URBAREN UND ANDEREN QUELLEN ZUR RHEINISCHEN WIRTSCHAFTSGESCHICHTE

ERSTER BAND

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BONN

HERMANN BEHRENDT

1902

RHEINISCHE URBARE

SAMMLUNG VON URBAREN UND ANDEREN QUEl.LEN ZUR RHEINISCHEN WIRTSCHAFTSGESCHICHTE

ERSTER BAND

DIE URBAEE VON S. PANTALEON JN KÖLN

HERAUSGEGEBEN

VON

BENNO BILLIGER

BONN

HERMANN BEHRENDT

1902

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Stifter und Patrone

der

Gesellschaft für Rheinische Geschichtsknnde.

Seine Majestät der Kaiser und König als Patron.

Seine Königliche Hoheit der Erbgrossherzog Friedrich von Baden, kommandierender General des VIII. Armeekorps,

als Patron.

Der Rheinische Provinzialverband.

I. Stifter:

1. Herr Geh. Kommerzienrat Dr. iur. et pliil. Gustav von Mevissen,

Mitglied des Staatsrats und des Herrenhauses, Köln (1881); t 1899 Aug. 13.

2. Adolph von Carstanjeii, Majoratsherr, Berlin (1893) ; f 1900 Juni 24.

3. Geh. Kommerzienrat Emil vom Rath, Köln (1894).

4. Die Dr. Joh. Friedr. Böhmer’schen Nachlass-Administratoren und

Testaments-Exekutoren, Frankfurt a. M. (1898).

5. Frau Witwe Paul Stein, Elise, geh. von Mevissen, Köln (1900).

6. Herr Geh. Kommerzienrat Gust. Michels, Köln (1900).

7. Frau Witwe Geh. Kommerzienrat Dr. Gast, von Mevissen, Therese,

geh. Leiden, Köln (1900); f 1901 Nov. 10.

II. Patrone:

1. Die Stadt Aachen (1881).

2. Herr Geh. Kommerzienrat Otto Andreae, Köln (1889).

3. Se. Durchlaucht der Prinz Philipp von Arenberg, Bischöfl. Geistl.

Rat, päpstl. Geheimkämmerer und Domkapitular, Eichstätt (1881).

4. Die Stadt Barmen (1881).

5. Herr Kommerzienrat Renö von Boch, Mettlach (1899)

6. Baron J. W. v. Boetzelaer, Kaufmann, Böckum bei Krefeld (1901).

7. Die Stadt Bonn (1881).

8. Herr Kommerzienrat Arthur Camphansen, Bankier, Köln (1893).

9. Peter von Carnap, Elberfeld (1881).

10. Frau Witwe Adolph von Carstanjen, Adele, geb. vom Rath, Berlin (1901).

11. Die Stadt Coblenz (1888).

12. Herr Geheimrat Dr. Karl Ad. Ritter v. Cornelius, Prof., München (1881).

13. Kommerzienrat J. Cüpper,Tuchfabrikant,Aachen-Burtscheid(1893).

14. Herr Wilh. Theod. Deichmann, Bankier, Köln (1902).

15. Geh. Kommerzienrat Karl Delius, Aachen (1889).

16. Friedr. Daniel Freiherr yon Diergardt, Königl. Kammerherr,

Rittergntsbesitzer, Haus Morsbroich bei Schlebusch (1881).

17. Die Stadt Düren (1891).

18. Die Stadt Düsseldorf (1881).

19. Die Stadt Duisburg (1881).

20. Die Stadt Elberfeld (1881).

21. Herr Jakob Graf und edler Herr von und zu Eltz, K. u. K. Kämmerer

und Majoratsherr zu Vukovär (Slavonien) (1900).

22. Karl Eltzbaclier, Rechtsanwalt und Bankier, Köln (1896).

23. Der Landkreis Essen (1892).

24. Die Stadt Essen (1896).

25. Herr Geh. Justizrat Robert Esser, Köln (1896).

26. August Ferber, Fabrikbesitzer, Aachen-Burtscheid (1892).

27. Frau Witwe Foerster, Johanna geh. Thywissen, Kempen (Rh.) (1892).

28. Herr Geh. Kommerzienrat Karl Friederichs, Stadtverordneter, Rem¬

scheid (1897).

29. Alois Fritzen, Landesrat a. D., Düsseldorf (1891).

30. Gisbert Graf von Fürstenberg -Stammheim, Excellenz, Königl.

Kammerherr und Schlosshauptmann von Koblenz, Mitglied des Herrenhauses, Stammheim b. Mülheim (1889).

31. Die Stadt M.-Gladbach (1897).

32. Herr Wilh. Gobbers sen., Seidenfabrikant, Krefeld (1900).

33. Matthias H. Göring, Honnef (1881).

34. Frau Witwe Friedr. Grillo, Essen (1895).

35. ,, Witwe Kommerzienrat Dr. Hermann Grüneberg, Emilie, geb.

Schmidtborn, Rentnerin, Köln (1894).

36. Herr Charles Eugene Günther, Esquire, Kaufmann, London E. C. (1900).

37. Frau Witwe Kommerzienrat Franz Karl Guilleaume, Antonie, geb.

Gründgens, Köln (1893).

38. Herr Arnold Guilleaume, Köln (1895).

39. Kommerzienrat Max Guilleaume, Köln (1892).

40. Kommerzienrat Theodor v.Guilleaume,Fabrikbesitzer, Köln (1889).

41. Louis Hagen, Bankier, Köln (1896).

42. Kommerzienrat Franz Haniel, Fabrikbesitzer, Düsseldorf (1895).

43. Kommerzienrat Joh. N. Heidemann, Köln (1900).

44. Geh.Koramerzienrat August Heuser, Stadtverordneter, Köln (1894).

45. Karl von der Heydt, Bankier, Elberfeld (1889).

46. Alfred Freiherr v. Hilgers, Landgerichtspräsident, Trier (1895).

47. Karl Eugen Graf und Marquis von und zu Hoensbroech, Königl.

Kammerherr, Schloss Türnich, Kr. Bergheim (1889).

48. Eberhard Hoesch, Düren (1891).

49. Kommerzienrat Wilhelm Hoesch, Fabrikbesitzer, Düren (1900).

50. Die Fürstl. Hohenzollern’sche Hofbibliothek, Sigmaringen (1881).

51. Herr Geh. Justizrat Dr. Hermann Hüffer, Professor, Bonn (1897).

52. Herr Jiistizrat Franz Jansen, Rechtsanwalt und beig. Bürgermeister,

Köln (1895).

53. Frau Fanny Joest, geb. Campliausen, Köln (1894).

54. Herr Heinrich Keilner, Kaufmann, Köln-Deutz (1899).

55. Ferd, Knops, Tuchfabrikant, Aachen-Burtscheid (1901).

56. Der Herr Erzbischof von Köin, Dr. Hubertus Siniar, Köln (1900),

57. Die Stadt Köln (1881).

58. Herr Ernst Königs, Kaufmann, Köln (1898).

59. Die Stadt Krefeld (1881).

60. Herr Wirkl. Geheimrat Dr. ing. F, A. Krupp, Excellenz, Mitglied des

Staatsrats und des Herrenhauses, Bredeney, Ldkr. Essen (1884).

61. Georg Küppers-Loosen, Kaufmann, Köln (1899).

62. Dr. Ernst Landsberg, Professor, Bonn (1899).

63. Gottlieb Langen, Burg Zieverich (1897).

64. Hans Karl Leiden, Kgl. Niederländischer Konsul, Köln (1895).

65. Ernst Leyendecker, Kaufmann, Köln (1893).

66. Frau Witwe Freifrau von Liebieg, Angelika, geb. Clemens, Schloss

Gondorf bei Coblenz und Reichenberg (Böhmen) (1891).

67. Herr Geh. Justizrat Dr. Hugo Loersch, Professor, Mitglied des Herren¬

hauses und Kronsyndikus, Bonn (1890).

68. Kommerzienrat Gustav Mallinckrodt, Köln (1896).

69. Dr. jur. Gustav Mallinckrodt jr., Köln (1892).

70. Dr. Pani Mallinckrodt, Rittergutsbesitzer, Schloss Wachendorf

(1899).

71. Julius Marcus, Baden-Baden (1896).

72. JustizratDr. jur. Karl Mayer-Leiden, Rechtsanwalt, Brühl (1894).

73. Frl. Mathilde von Mevissen, Köln (1893).

74. Melanie von Mevissen, Köln (1899).

75. Herr Geh. Kommerzienrat Gustav Michels, Mitglied des Herrenhauses,

Köln (1881).

76. Graf Wilh. von Mirbach-Harff, Schloss Harff, Kr. Bergheim (1901).

77. Die Stadt Mülheim a. Rh. (1881).

78. Der Kreis Mülheim a. d. Ruhr (1892).

79. Herr Dr. jur. Jos. Neven-DuMont, Kaufmann und Stadtverordneter,

Köln (1898).

80. Frau Witwe Emil Oelbermann, Laura, geb. Nickel, Köln (1897).

81. Herr Albert Freiherr von Oppenheim, Kgl. sächs. Generalkonsul,

Köln (1888).

82. Eduard Freiherr von Oppenheim, K. K. österr.-ungar. General¬

konsul, Köln (1889).

83. Wilh. Oswald, Bergassessor a. D., Coblenz (1896).

84. Frau Witwe|Wilh. Peill, Paula, geb. Körte, Köln (1901).

85. Herr Geh. Regierungsrat Ludwig Pelzer, Oberbürgermeister a. D.,

Aachen (1896).

86. Eugen Pfeifer, Gutsbesitzer, Köln (1892).

87. ^ Kommerzienrat Valentin Pfeifer, Fabrikbesitzer, Köln (1889).

88.

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116. 117.

Herr Geh. Kommerzienrat Emil vom Rath, Stadtverordneter, Köln (1881).

Adolf Ratjen, Landgerichtspräsident, Kiel (1881).

Frau Witwe Kommerzienrat Eugen Rautenstrauch, Adele, geh. Joest, Köln (1901).

Der Kreis Rees (1897).

Herr Karl Reichensperger, Landgerichtspräsident, Aurich (1896).

Die Stadt Rheydt (1899).

Herr Kommerzienrat Karl Röchling, Fabrikhes., Saarbrücken (1895). Wirkl. Geheimrat Dr. von Rottenburg, Excellenz, Kurator der Universität Bonn, Bonn (1897).

Der Kreis Saarbrücken (1892).

Se. Durchlaucht der Fürst Alfred zu Salm-Reifferscheid, Schloss Dyck (1902).

Herr Dr. Max von Sandt, Kgl. Landrat des Landkreises Bonn, Bonn

(1899).

Se. Erlaucht der Reichsgraf Heinrich von Schaesberg-Dilborn, Schloss Thannheim hei Leutkirch (Württemberg) (1881).

Herr Karl Scheibler, Fabrikbesitzer, Köln (1896).

Frau Witwe Geh. Kommerzienrat Willi. Scheidt, Auguste geh. Holt¬ haus, Kettwig a. d. Ruhr (1899).

Witwe Alexander Schoeller, Adele, geb. Carstanjen, Düren (1892).

Herr Ober-Präsidial-Rat a. D. Dr. Klemens IT’eilierr v. Schorlemer, Kgl. Kammerherr, Vorsitzender der Landwirtschaftskammer der Rheinprovinz, Mitglied des Herrenhauses, Lieser (1899).

Graf Franz von Spee, Kgl. Kammerherr und Schlosshauptmann von Düsseldorf, Mitglied des Herrenhauses, Schloss Heltorf (1885).

Frau Witwe Kommerzienrat Konrad Startz, Marie, geb. Kütten, Aachen (1893).

Witwe Paul Stein, Elise, g-eb. von Mevissen, Köln (1888).

Herr Lebrecht Stein, Seidenfabrikant, Langenberg (Rheinland) (1889).

Kommerzienrat Pet. Jos. Stollvrerck, Fabrikbesitzer, Köln (1900).

Der Herr Bischof von Trier Dr. Felix Komm, Trier (1886).

Die Stadt Trier (1881).

Herr Kommerzienrat Julius Vorster, Fabrikbesitzer, Köln (1892).

Karl Wahlen, Fabrikbesitzer, Köln (1898).

Geh. Kommerzienrat Julius Wegeier, Coblenz (1881).

Se. Durchlaucht der Fürst Wilhelm zu Wied, Neuwied (1881).

Herr Hans Zanders, Fabrikant, Berg.-Gladbach (1900).

Richard Zanders, Fabrikant, Berg.-Gladbach (1893).

N. N. (1900).

V

y erstorbene Patrone:

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augnsta (1881), f 1890 Jan. 7. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich (1895), f 1901 Aug. 5.

1. Herr Wirkl. Geheimrat Dr. von Bardeleben, Exeellenz, Oberpräsident

a. D., Berlin (1881), f 1890 Jan. 8.

2. Professor Dr. Julius Baron, Bonn (1892), f 1898 Juni 9.

3. Friedr. Wilh. Blees, kais. Bergineister, Queuleu bei Metz (1895),

t 1895 Aug. 16.

4. FrauF. W. Blees, Queuleu (1895), f 1898 Juni 16.

5. Herr Geh. Kommerzienrat Eugen von Boch, Mettlach (1889), f 1898

Nov. 12.

6. Adolph von Carstanjen, Berlin (1883), f 1900 Juni 24.

7. Dr. med. H. J. ß. Claessen, Köln (1881), f 1883 Okt. 17.

8. Wirkl. Geheimrat Dr. Heinrich von Dechen, Exeellenz, Bonn

(1881), t 1889 Febr. 5.

9. Frau Geheimrat Lila Deichinann-Schaaffhauseu, Köln (1881), f 1888 Juli 7.

10. Herr Kommerzienrat Theodor Deichniann, Köln (1881), f 1895 Juli 25,

11. Frau Witwe Theodor Deichmann, Köln (1895), f 1901 April 7.

12. Herr Karl Graf und edler Herr von und zu Eltz, Eltville (1881),

t 1900 Mai 26.

13. August Elven, Köln (1889), f 1891 April 28.

14. Ludwig Leviu Freiherr von Elverfeldt, Elberfeld (1881), f 1885

Mai 23.

15. Johann Maria Farina, Köln (1889), f 1892 Febr. 26.

16. Freiherr Theodor von Geyr zu Sclnveppenburg, Kgl. Kammerherr,

beigeordneter Bürgermeister, Aachen (1881), f 1882 Juli 3.

17. Kommerzienrat Dr. Herrn. Grüneberg, Köln (1890), f 1894 Juni 7.

18. Geh. Kommerzienrat Emil Haldy, St. Johann (1889); f 1901 Nov. 25.

19. Geh. Kommerzienrat Hugo Haniel, Ruhrort (1881), f 1893 Dec. 15.

20. Geh. Kommerzienrat Alex, von Heimendahl, Krefeld (1888), f 1890

Dec. 29.

21. Geh. Kommerzienrat Leop. Hoesch, Düren (1889), f 1899 April 21.

22. Otto Jordan, Coblenz (1895), f 1900 April 9.

23. Kommerzienrat F. W. Königs, Köln (1881), f 1882 Okt. 6.

24. Kardinal-Erzbischof Dr. Phil. Krementz, Köln (1886), f 1899 Mai 6.

25. Geh. Kommerzienrat Eugen Langen, Köln (1881), f 1895 Okt. 2.

26. Kommerzienrat Wilhelm Leyendecker, Köln (1889), f 1891 Juni 18.

27. Theodor Freiherr von Liebieg, Schloss Gondorf (1889), f 1891 Sept.8.

28. Ludwig von Lilienthal, Elberfeld (1881), f 1893 Juni 1.

29. Kommerzienrat Julius Marcus, Köln (1889), f 1893 Jan. 4.

30 Geh. Kommerzienrat Dr. Gustav von Mevissen, Köln (1881), f 1899

Aug’. 13.

31. Frau Geh. Kommerzienrat Gustav von Mevissen, Köln (1899); f 1901

Nov. 10.

32. Herr Graf Ernst von Mirbach-Harff, Schloss Harff (1882), f 1901 Mai 29.

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Herr Graf Wilh. von Mirbach-HarJf, Schloss Harff (1881), f 1882 Juni 19. Geh. Meclicinalrat Prof. Dr. Albert Mooren, Düsseldorf (1881), t 1899 Dec. 31.

Hermann von Mumm, Kg'l. Dän. General-Konsul, Köln (1881), t 1887 Juli 16.

August Neven-DiiMont, Köln (1889), t 1^96 Sept. 7.

Emil Oelbermanu, Köln (1893), t 1897 Mai 1.

Geh. Reg-ierungsrat Dagobert Oppenheim, Köln (1881), f 1889

Juli 25.

Wilh. Peill, Köln (1896), f 1901 April 4.

Kommerzienrat Emil Pfeifer, Köln (1881), f 1889 Sept. 20.

Eduard Puricelli, Trier (1881), t 1893 Dec. 4.

Frau Ed. Puricelli, Trier (1893), t 1899 Febr. 5.

Fanny Puricelli, Rheinböllerhütte (1881), f 1896 Nov. 16.

Rerr Arthur vom Rath, Köln (1897), f 1901 Aug. 23.

Kommerzienrat Eugen Rautenstrauch, Köln (1891), 1 1900 Mai 18. Kommerzienrat Tal. Rautenstrauch, Trier (1881), t 1884 Okt. 19. Geh. Kommerzienrat Wilh. Scheidt, Kettwig (1894), f 1896 März 27. Weihbischof Dr. Herrn. Jos. Schmitz, Köln (1895), f 1899 Aug. 21. Alexander Schöller, Düren (1890), f 1892 Febr. 26.

Beigeordneter Ludw. Friedr. Seyffardt, Krefeld (1888), f 1901 Jan. 26.

Graf August von Spee, Königl. Kammerherr, Schlosshauptmann von Brühl, Schloss Heltorf (1881), f 1882 Aug. 25. Kommerzienrat Konrad Startz, Aachen (1889), f 1893 Sept. 30.

Landgerichts -Referendar Adolf Wekbeker, Düsseldorf (1881), t 1882 Nov. 16.

Kommerzienrat Tictor Wendelstadt, Köln (1881), 4 1884 Juli 15.

Torstand der Gesellschaft (bis zum 31. Dezember 1903):

Prof. Dr. Joseph Hansen, Archivdirektor, Köln-Lindenthal, Lindenburger Allee 35, Vorsitzender.

Geh. Regierungsrat Dr. Moriz Ritter, Professor, Bonn, Riesstrasse 6, stell¬ vertretender Vorsitzender.

Geh. Justizrat Dr. Hugo Loersch, Professor, Bonn, Lennestrasse 21, Schriftführer.

Prof. Dr. Eberhard Gothein, Bonn, Goethestrasse 5, stellvertretender Schrift¬ führer.

Dr. jur. Gustav Mallinckrodt, Köln, Sachsenring 77, Schatzmeister.

Geh. Kommerzienrat Emil vom Rath, Köln, Kaiser-Wilhelm-Rmg 15, stell¬ vertretender Schatzmeister.

Archivrat Dr. Becker, König'l. Archivdirektor, Coblenz.

Becker, Oberbürgermeister, Köln.

Geh. Regierungsrat Dr. t. Bezold, Professor, Bonn.

Prof. Dr. Clemen, Provinzialkonservator, Düsseldorf.

Geh. Kommerzienrat Friedericlis, Remscheid.

Geh. Archivrat Dr. Harless, Königl. Archivdirektor a. D., Düsseldorf. Geh. Justizrat Dr. HUffer, Professor, Bonn.

Marx, Oberbürgermeister, Düsseldorf.

Geh. Kommerzienrat Michels, Köln.

Geh. Regierungsrat Dr. Nissen, Professor, Bonn.

Geh. Regierungsrat Pelzer, Oberbürgermeister a. D., Aachen.

Wirkl. Geheimrat Dr. v. Rotteiiburg, Excellenz, Kurator der Universität, Bonn.

Geh. Kommerzienrat Wegeier, Coblenz.

Tertreter des Provinzial verbaiides iiii Torstande:

Herr Freiherr von Solemacher-Antweiler, Excellenz, Königl. Kainmerherr und Schlosshauptmann von Brühl, Mitg'lied des Herrenhauses, Ritterguts¬ besitzer, Bonn.

Ehrenmitg:lieder des Vorstandes :

Dr. Höhlbanm, Professor, Giessen.

Ad. Ratjen, Landgerichtspräsident, Kiel.

Satzungen

der

Gesellscliaft für Rlieinisclie Gescliichtskunde.

(Gegründet am 1. Juni 1881, mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattet durch Allerhöchsten Erlass vom 9. August 1889.)

§ 1-

Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde

hat den Zweck, die Forschnngen über die Geschichte der Rhein- lande dadurch zu fördern, dass sie Quellen der rheinischen Ge¬ schichte in einer den Forderungen der Wissenschaft entsprechenden Weise herausgibt.

Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.

§ 2.

1. Stifter der Gesellschaft sind diejenigen, welche wenig¬ stens eintausend Mark in die Kasse der Gesellschaft einzahlen.

2. Patrone der Gesellschaft sind diejenigen, welche einen Jahresbeitrag von mindestens einhundert Mark auf drei Jahre zu zahlen sich verpflichten.

3. Mitglieder der Gesellschaft sind diejenigen Forscher auf dem Gebiete der rheinischen Geschichte oder auf verwandten Ge¬ bieten, welche entweder

a) bei Gründung der Gesellschaft als Mitglieder beigetreten sind, oder

b) später auf Vorschlag des Vorstandes durch die Gesellschaft in ihren Hauptversammlungen ernannt werden.

§ 3.

Die für ihre Zwecke erforderlichen Geldmittel entnimmt die Gesellschaft:

1. dem Kapitalbestande, welcher am 1. Januar 1889 Mark 29 986,96 betrug,

2. der Stiftung des Geh. Kommerzienrats Dr. jur. G. v o n Mevissen in der Höhe von Mark 3000 und zukünfti¬ gen Stiftungen,

3. den Beiträgen der Patrone,

4. den von der Staatsregierung und der Provinz zu erbit¬ tenden Zuschüssen,

5. dem Verkauf der Publikationen.

Die einmal bewilligten Beiträge unter 3 werden forterhoben, so lauge sie nicht abgemeldet sind; mit ihrem Wegfall hört das Patronat auf.

§ 4.

Die Beiträge der Stifter bilden einen bleibenden Vermögens- bestand, dessen Zinserträge jährlich den laufenden Einnahmen überwiesen werden.

Im übrigen ist für die Vermögensverwaltung der § 39 der Vor- mundschaftsorduung vom 5. Juli 1875 massgebend.

Die der Gesellschaft gehörigen Inhaberpapiere sind beim Er¬ werbe durch den Vorsitzeuden oder dessen Stellvertreter ausser Cours zu setzen.

§ o.

Den Stiftern und Patronen sowie den Mitgliedern des Vor¬ standes werden die Publikationen der Gesellschaft unentgeltlich ge¬ liefert. Den Mitgliedern der Gesellschaft wird jede einzelne Publi¬ kation für zwei Drittel des Ladenpreises geliefert.

§ 6.

Ein aus 1 9 Personen bestehender Vorstand leitet die Ge¬ sellschaft und vertritt sie Behörden und Privatpersonen gegenüber mit dem Rechte der Substitution in allen Angelegenheiten, ein¬ schliesslich derjenigen, welche nach den Gesetzen einer besonderen Vollmacht bedürfen.

Der Vorstand wird durch die Hauptversammlung aus den Stiftern, Patronen und Mitgliedern der Gesellschaft gewählt.

Das Amt der Vorstandsmitglieder erlischt durch Tod, Nieder¬ legen und Verlassen des Gesellschaftsgebietes, als welches in dieser Hinsicht die Provinzen Rheinland, Westfalen und der Regierungs¬ bezirk Wiesbaden anzusehen sind.

Dem Minister für geistliche, Unterrichts- und Medizinal- Ange¬ legenheiten und dem Provinzialverbande der Rheinprovinz wird Vor¬ behalten, den Vorstand durch je -ein weiteres Mitglied zu verstärken, so lange die Arbeiten der Gesellschaft aus Mitteln des Staates, bezw. der Provinz unterstützt werden.

Zur Legitimation des Vorstandes nach aussen dient eine Be¬ scheinigung des Bürgermeisteramtes der Stadt Köln, welchem die jedesmaligen Wahlverhandlungen sowie die Ernennungen des Staates und der Provinz mitzuteilen sind.

§ 7.

Der Vorstand kann seine Befugnisse für einzelne Angelegen¬ heiten oder bestimmte Geschäfte einzelnen seiner Mitglieder oder aus seiner Mitte gewählten Kommissionen übertragen.

An der Bestimmung des § 8 über die Urkunden, welche die Gesellschaft vermögensrechtlich verpflichten, wird hierdurch nichts geändert.

§ 8.

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte auf je drei vom 1. Januar 1889 ab laufende Jahre einen Vorsitzenden, einen Schatz¬ meister, einen Schriftführer und für jeden derselben einen Stellvertreter. Wird eines dieser Ämter erledigt, so wird ein Er¬ satzmann für den Rest der Amtszeit gewählt.

Urkunden, welche die Gesellschaft vermögensrechtlich ver¬ pflichten, sind unter deren Namen vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und ausserdem von einem anderen Vorstandsmitgliede zu vollziehen.

§ 9.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen des Vorstandes so¬ wie der Hauptversammlung.

Er beruft den Vorstand, so oft dies die Lage der Gesellschaft erfordert, auch sobald drei Mitglieder des Vorstandes dies bean¬ tragen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Mitteilung der Tages¬ ordnung.

§ 10.

Zur Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist die Anwesenheit von neun Vorstandsmitgliedern, zu Beschlüssen die absolute Stimmen-

mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Über die Verhandlungen nimmt der Schriftführer ein Proto¬ koll auf, welches von ihm und dem Vorsitzenden vollzogen und gleich den übrigen Akten vom Vorsitzenden aufbewahrt wird.

§ 11.

Der Schatzmeister führt und verwahrt die Kasse der Gesell¬ schaft. Er hat dem Vorstande jährlich eine mit Belegen versehene Übersicht des Vermögensbestandes einzureichen, welche zu den Akten genommen wird. Diese Übersicht umfasst das abgelaufene Geschäfts¬ jahr, welches vom 1. Januar bis 31. December gerechnet wird, und wird in der ersten Vorstandssitzung des neuen Jahres vorgelegt.

§ 12.

Zum Geschäftskreise der Hauptversammlung, in welcher jeder persönlich erscheinende Stifter, Patron oder Mitglied der Ge¬ sellschaft Stimmrecht bat, die Städte, welche Stifter oder Patrone sind, werden vertreten durch ihre Bürgermeister, andere Korpora¬ tionen oder Vereine durch die von ihnen Beauftragten, gehört;

1. die Wahl und Ergänzung des Vorstandes 6),

2. die Wahl von Mitgliedern der Gesellschaft nach § 2 No. 3, b,

3. die Entgegennahme des Berichtes, welchen der Vorstand über die Arbeiten des letzten und den Arbeitsplan des nächsten Jahres erstattet,

4. die Entlastung des Schatzmeisters wegen der Rechnung über das abgelaufene Jahr,

5. jede Änderung der Satzungen,

6. die etwaige Auflösung der Gesellschaft und die Verfü¬ gung über das bei der Auflösung vorhandene Vermögen.

§ 13.

Die Hauptversammlung findet jährlich in den ersten drei Mona¬ ten statt.

Der Vorstand stellt die Tagesordnung fest. Der Vorsitzende ladet die Stifter, Patrone und Mitglieder durch Zuschrift unter Mit¬ teilung der Tagesordnung ein.

Ausserordentliche Hauptversammlungen finden statt, so oft der Vorstand dies für erforderlich hält, sowie wenn 20 stimmberechtigte

Personen schriftlich heim Vorstande einen hierauf gerichteten mit Gründen versehenen Antrag stellen^ und zwar im letzteren Falle binnen sechs Wochen.

§ 14.

Zur Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung ist die Anwesen¬ heit von 15 stimmberechtigten Personen, einschliesslich der Vor¬ standsmitglieder, erforderlich.

Hat eine Hauptversammlung wegen Beschlussunfähigkeit ver¬ tagt werden müssen, so ist eine neue Hauptversammlung beschluss¬ fähig ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden, sofern auf diese Folge bei der Einberufung ausdrücklich hingewiesen ist.

Abgesehen von dem Falle der Stimmengleichheit, bei welcher der Vorsitzende entscheidet, und von einem etwaigen Auflösungs¬ beschluss, für welchen Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden erfor¬ derlich ist, werden die Beschlüsse nach einfacher Mehrheit gefasst.

Über die Form der Abstimmung entscheidet die Versammlung.

Über die Verhandlung nimmt der Schriftführer ein Protokoll auf, welches von ihm, dem Vorsitzenden und drei anderen Anwe¬ senden zu vollziehen ist.

' .. §

Änderungen der Satzungen, welche den Sitz, den Zweck und die äussere Vertretung der Gesellschaft betreffen, sowie Beschlüsse, welche die Auflösung der Gesellschaft zum Gegenstände haben, be¬ dürfen landesherrlicher Genehmigung. Sonstige Änderungen der Satzungen sind von der Zustimmung des Oberpräsidenten der Rhein¬ provinz abhängig.

§ 16.

Diese Satzungen treten mit dem 1. Januar 1889 in Kraft.

Nach Massgabe derselben führt der Vorstand, welcher auf Grund der früheren Bestimmungen gewählt ist, sein Amt weiter.

Publikationen

der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde.

I. Kölner Schreinsurkunden des 12. Jahrhunderts, Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Köln, herausgegeben von Robert Hoe niger. Bonn, Weber (Julius Flittner). Bd.1, 1884 1888, Ladenpreis br. Mk. 21.45. Bd. II, 1, 1893, Ladenpreis br. Mk. 17.50. Bd. II, 2, 1894. Mit einer Erklärung der deutschen Wörter von Prof. Dr. J. Franck und 1 photolith. Beilage. Ladenpreis br. Mk. 22. .

II. Briefe von Andreas Masius und seinen Freunden 1538 1573, herausgegeben von Max Lossen. Leipzig, Dürr, 1886. Ladenpreis br. Mk. 11.40, geb. Mk. 12.50.

III. Das Buch Weinsberg, Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahrhundert, bearbeitet von Konstantin Höhlbaum. Bd. I, 1518 1551. Leipzig, Dürr, 1886. Ladenpreis br. Mk. 9. , geb. Mk. 10. .

iV. Dasselbe. Bd. II, 1552—1577. Leipzig, Dürr, 1887. Laden¬ preis br. Mk. 10. , geb. Mk. 11.—.

V. Der Koblenzer Mauerbau, Rechnungen 1276 1289, be¬ arbeitet von Max Bär. Leipzig, Dürr, 1888. Ladenpreis br. Mk. 3.60, geb. Mk. 4.50.

VI. Die Trierer Ada-Handschrift, bearbeitet und heraus¬ gegeben von K. Menzel, P. Corssen, H. Janitschek, A. Schnütgen, F. Hettner, K. Lamprecht. Leipzig, Dürr, 1889. Ladenpreis kart. Mk. 80. , geb. Mk. 86. .

VII. Die Legende Karls des Grossen irn 11. und 12. Jahr¬ hundert, herausgege])en von Gerb. Rauschen. Mit einem Anhang über Urkunden Karls des Grossen und Friedrichs I. für Aachen von Hugo Loersch. Leipzig, Duncker & Hura- blot, 1890. Ladenpreis br. Mk. 4.80, geb. Mk. 5.60.

VIH. Die Matrikel der Universität Köln 1389 bis 1559, be¬ arbeitet von Dr. Hermann Keussen. Bonn, Behrendt. Bd. 1. 1389 1466. Erste Hälfte unter Mitwirkung von Dr, Wilhelm Schmitz, 1892. Zweite Hälfte, 1892. Ladenpreis br. Mk. 18. , geb. Mk. 21. .

IX. Kölnische Künstler in alter und neuer Zeit. Johann Jacob Merlos neu bearbeitete und erweiterte Nachrichten von dem Leben und den Werken Kölnischer Künstler, her-

ausgegeben von Dr. Eduard Fiiincnicli-Eicbartz unter Mitwirkung von Dr, Hermann Keussen. Mit zahlreichen bildlichen Beilagen, Düsseldorf, L, Schwann, 1895, Laden¬ preis br, Mk, 45, ,

X, Akten zur Geschichte der Verfassung und Verwal¬ tung der Stadt Köln im 14, und 15, Jahrhundert, be¬ arbeitet von Dr. Walther Stein, Bonn, Behrendt, 1893,95. Bd. I. Ladenpreis br. Mk. 18. , Bd. 11 mit Registern zu beiden Bänden. Ladenpreis br. Mk. 16.— .

XI. L'andtagsakten von Jülich-Berg, 1400 1610, heraus¬ gegeben von Georg von Below. Erster Baud. 1400 1562. Düsseldorf, L. Voss & Cie., 1895. Ladenpreis br. Mk. 15. .

XII. Geschichtlicher Atlas der Rheinproviuz, im Aufträge des Provinzialverbandes herausgegeben von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskuude. Bonn, Behrendt, 1894 1901.

1. Karte der Rheiupro vinz unter französischer Her r- schaft im Jahre 1813, entworfen und gezeichnet von Konstantin Schulteis. Massstab 1 : 500 000. Laden¬ preis Mk. 4.50,

2. Karte der politischen und administrativen Ein¬ teilung der heutigen Rheinprovinz im Jahr e 1789, bearbeitet und entworfen von Dr. Wilhelm Fabricius, gezeichnet von Georg Pfeiffer. 7 Blätter. Massstab 1:160000. Übersicht der Staatsgebiete. Massstab 1: 500 000. Ladenpreis Mk. 34.50.

3. Die Rheinprovinz im Jahre 1789. Übersicht der Kreiseinteilung, bearbeitet und entworfen von Dr. W. Fabricius. Massstab 1 : 500 000. Ladenpreis Mk. 4.50.

4. Karte der Rheinprovinz unter preussischer Ver¬ waltung im Jahre 1818, entworfen und gezeichnet von Konst. Schulteis. Massstab 1:500000. Laden¬ preis Mk. 4.50.

5. Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheiu- provinz. Erster Band: Die Karten vonl813 und 1818 von Konst. Schulteis. Ladenpreis br. Mk. 4.50, geh. Mk. 5.50. Zweiter Band: Die Karte von 1789 von Dr. W. Fabricius. Ladenpreis br. Mk. 18. , geb. Mk. 20. . Dritter Baud: Das Hochgericht Rhaunen von Dr. W. Fabricius. Ladenpreis br. Mk. 4.80, geb. Mk. 5.80.

XIII. Geschichte der Kölner Malerschule. 100 Lichtdruck¬ tafeln mit erklärendem Text, herausgegeben von Ludwig S c h e i b 1 e r und Carl Aldenhoven. Lübeck , Joh. Nöhring, 1894. 95. 96. 1. Lieferung, 32 Tafeln in Mappe. 2. Lie¬ ferung, 33 Tafeln in Mappe. 3. Lieferung, 35 Tafeln in Mappe. Ladenpreis je Mk. 40. .

XIV. R h e i 11 i s c li e A k t e n z ii i* G e s c li i c h t e d e s J e s u i t e u o r d e n s 1542 1582, bearbeitet von Joseph Hansen. Bonn, Beh¬ rendt, 1896. Ladenpreis Mk. 20. .

XV. Die Kölner Stadtrechnnn^en des Mittelalters mit einer Darstellung der Finanzverwaltung-, bearbeitet von Ri¬ chard Knipping. Erster Band. Die Einnahmen und die Entwicklung der Staatsschuld. Zweiter Band. Die Ausgaben. Bonn, Behrendt, 1897. 98. Ladenpreis br. I Mk. 18. , II Mk. 22.—.

XVI. Das Buch Weinsberg. Bd. III, 1578 1587, Bd. IV, 1588 1597, bearbeitet von Friedr. Lau. Bonn, Haustein, 1897. 98. Ladenpreis III br. Mk. 10. , geb. Mk. 11. IV br. Mk. 9. , geb. Mk. 10. .

XVII. Urkunden und Akten zur Geschichte der Verfas¬ sung und Verwaltung der Stadt Koblenz bis zum Jahre 1500, bearbeitet von Max Bär. Bonn, Behrendt, 1897. Ladenpreis br. Mk. 6. .

XVIII. Die Weistümer der Rheinprovinz. Erste Abteilung: Die Weistümer des Kurfürstentums Trier. Bd. I: Oberamt Boppard, Hauptstadt und Amt Koblenz, Amt Bergpflege, her-* ausgegeben von Hugo L o e r s c h. Bonn, Behrendt, 1900. Ladenpreis kart. Mk. 9.—.

XIX. Uebersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rheinprovinz. Bd. I, bearbeitet von Armin Tille. Bonn, Behrendt, 1899. Ladenpreis br. Mk. 6. .

XX. Rheinische Urbare. Sammlung von Urbaren und anderen Quellen zur rheinischen Wirtschaftsgeschichte. Erster Band: Die Urbare von S. Pantaleon in Köln, herausgegeben von Benno H illiger. Bonn, Behrendt, 1902.

XXL Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittel- alter. Zweiter Band: 1100 1205, bearbeitet von Richard Knipping. Bonn, Hanstein, 1901. Ladenpreis kart. Mk. 22. , geb. Mk. 23.50.

XXHI. Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rhein- lande aus dem Vatikanischen Archiv. Erster Band: 1294 1326, bearbeitet von Heiiir. Volb. Sauerland. Bonn, Hanstein, 1902.

Preisschriften der Mevissen- Stiftung,

gekrönt und herausgegeben von der Gesellschaft für Rheinische

Geschieh tskundc.

I. Entwicklung der kommunalen Verfassung und Ver¬ waltung Kölns bis zum Jahre 1396 von Friedr. Lau. Bonn, liehrendt, 1898. Ladenpreis br. Mk. 8. , geb. Mk. 9.50.

Zum Geleit.

Jm Juli 1890 wurde ich von der Gesellschaft für Rheinische GeschichtsTcunde mit der Herausgabe der rheinischen Urbare be¬ auftragt. Es geschah dies auf eine von mir gegebene Anregung ; aber diese Anregung war nicht die erste. Schon in der Zeit der Begründung der Gesellschaft, also etwa ein Jahrzehnt früher, hatte ich auf den mächtigen Stoff der Urbare aufmerksam gemacht, aber freilich Glicht auf ihn allein und in seiner Isolierung von den anderen Quellen zur Geschichte der grossen grundherrlichen Wirtschaftsinstitute des Mittelalters.

Ich war damals und bhi heute noch ein überzeugter Anhänger der anfänglich wohl wesentlich nur französischen Art der U^'kunden- publikation. Diese besteht bekanntlich darin, dass die Urkunden, oder wohl auch im weiteren Sinne die wichtigeren Aktenbestände der grösseren öffentlichen Institute der Vergangenheit jedesmal für sich, als ein geschlossener Komplew, herausgegeben werden. Ihr steht ein anderes, früher vornehmlich deutsches System gegenüber, nach welchem der Urkundenbestand aller Institute eines bestimm¬ ten territorialen Abschnittes, der nicht selten nach heutigen Ver¬ waltungsbezirken oder Arcliivgebieten gewählt ist, in chronologischer Reihenfolge nach- und durcheinander abgedruckt wird. Unsere Urkundenbücher sind zumeist territorial, die französischen zumeist institutionell. Der Vorteil scheint mir nun ganz a\if Seiten der zweiten Art zu liegen. Wer Urkundenbücher nicht vorübergehend und flüchtig zur Feststellung einzelner Notizen, sondern eingehend und im Ganzen des Stoffes verweilend für Gesamt forschunge^i über die in ihnen enthaltenen geschichtliche?! Stoffe benutzt hat, der weiss, dass er in deren deutschem Bereich jedesmal erst den Bestand nach seiner Herkunft aus den emzelnen Instituten in .seine Teile außösen musste, ehe er zu irgend tieferem Verständnis gelangen konnte: denn erst die Urkmiden eines und desselben lyisti- tutes klar herausgeschält und unterbrechungslos nebeneinander ge-

stellt, erldären sich in genügender Weise aus einander. Man muss also mit den deutschen Urhundenhüchern erst eine Manipulation vornehmen, die in den französischen von vornherein und mit der ganzen Sorgfalt eines Editors vollzogest ist. Das deutsche Urlcundenbuch ist auf die Bedürfnisse vorübergehenden Gebrauchs zur Geschichte des äusserlichen Spieles geschichtlicher Kräfte zu¬ geschnitten und ist bestimmt, zunächst vos'nehmlich der politischen, genealogischen und topographischest Geschichte zu dienest; das französische JJs'lcundenbuch leitet darauf hist, desi istneren, kultur¬ geschichtlichen Gehalt der Quellen zu erschliessen.

Über diese Gegestsätze sind in den Jugendzeiten der Ge¬ sellschaft für s'heinische Geschichtshunde unter ihren gelehrten Mitgliedern oft, und sticht selten mit eistgehestdster LebhaftigJceit, Erörterustgest gepflogen werdest. Heute würde die Diskussion wohl nicht mehs’ so fs'isch und feurig sein, destst der Gegensatz ist ast sich matter geworden; das istsütutionelle Urhustdenbuch ist istzwischesi stark auf deutschem Bodest vorgeds'ustgen.

Von dem behasidelten Unterschied aus aber erschien mir es in den ersten achtziger Jahren als durchaus stotwendig, dass, wenn Urbare zur Edition kämen, sie sticht kahl ustd gleichsam stackesid her aus gegeben würden, sostdern vielmehr stur als wesent¬ lichste Bestastdteile vost Editionen, welche jedesmal auf eines der wichtigsten agrarischen Wirtschaftsinstitute der s'heinischest Ver¬ gangenheit alleist bezogen sein ustd enthalten solltest: 1. eine gastz eingehende Wirtschaftsgeschichte des betreffestden Iststitu- tes durch alle Stufen seiner Entwickelustg hindurch auf Gs'ustd der gesamten, stoch irgestdwie auf zutreib esiden Überlieferung jeg¬ licher Art; 2. im Sistste vost pieces justiflcatives eine Ausgabe der Urbare und aller wichügstest Aktenstücke und Urkundest zur Wirtschaftsgeschichte des betreffendest Isistitutes, gleichviel welcher Art diese, nach as'cliivalischest oder diplomatischen Merkmalen gerechnet, auch sein möchten. Ustd ich war sticht wenig gesteigt, solche Publikatiosten bei Iststituten, die ausser ihrer wirtschaft¬ lichen Seite auch noch anderen, ustd vielleicht viel edleren Lebens¬ zweckest diesttest, wie z. B. bei den Klöstersi, eine solche Bearbei- tustg auch auf diese anderen Zwecke erstreckt zu wünschen. Destst wenn eistmal kostbare Mestschesikräfte den oft ungeheuren Wust der erhaltesiesi Überlieferung einzelsier solcher Institute sichtest ustd aus ihrer Wirrstis eist leicht überschaubares Gebiet der For¬ schung, wenn sticht gar eist astmutiges Gebiet historischer Beleh- S'ung schaffen solltest, so schien es mir vorteilhaft, dieses Chaos auf einmal und dastn deflstitiv und nach allest Seiten hin lichten

zu lassen.

Indes diese Anschauungen die ich noch heute vertrete wurden damals als zu weitgehend erachtet; und man konnte für eine gege7iteiUge Anschauung anführen, dass sie vielleicht über den Rahmen jener Quell enpuhlikat Ionen hinausgriffen, die das eigentliche Arbeitsfeld der Gesellschaft für rheinische Geschichts¬ kunde bilden. Ich musste mich daher begnügen, schliesslich die ]Vünsche, die sich an eine Atisgabe der rheinischen Urbare knüpfen Hessen, dahin erfüllt zu sehen, dass diese Urbare mit dem für ihr Verständnis absolut notwendigen Kern anderer aktenmässiger Überlieferung umgeben und auch mit Einleitungen versehen ediert werden konnten, die in das Verständnis des Stoffes näher ein¬ führen.

Ein Beschluss, der eine Lösung der Aufgabe etwa in diesem Sinne nicht ausschloss, ivurde von der Gesellschaft, wie oben auge¬ geben, im Sommer 1800 gefasst. Er traf zeitlich ungefähr zusammen mit meinem Ausscheiden aus den rheinischem l Verhältnissen und meinem Übergang in das arbeitsreiche und verantwortliche Amt eines G eschichtsprofessors an der Universität, zuerst in Marburg, dann in Leipzig. Und, bald stellte sich heraus, dass veränderte Lebens¬ aufgaben und auch erweiterte Lebensziele eine Teihiahme an der Herausgabe der Urbare für mich nicht 7nehr in dem fi'üher beabsich¬ tigten Umfänge zuUessen. Zivar war es mir noch möglich, in dein Marburger Rektoratsprogramm des Jahres 1890 ein Verzeichnis nie¬ derrheinischer UrbarialieiU erscheinen zu lassen Q und damit ein entsprechendes Verzeichnis der mittelrheinischen und moselländi¬ schen Ui'barialien in meinem Deutschen Wh'tschaftslebeiU) derart zu ergänzen, dass nun eine Quellenkunde des hauptsächlichsten Stoffes, der zur Edition gebraucht wurde, für das ganze Gebiet der Rheinprovinz und auch noch hinein bis in seine nächste Nachbar¬ schaft geordnet vorlag. Allein darüber hinaus vermochte ich die Arbeit nicht fortzuführen. Um so dankbarer hatte ich es anzu¬ erkennen, dass die Gesellschaft zur weiteren Bearbeitung Hülfs- kräfte zur Verfügung stellte. Als solche traten, nach einigen anderweiten Anfängen, in Leipzig Herr Dr. Hilliger, jetzt Gustos an der Bibliotheca Albertina, und Herr Dr. Kötzschke, jetzt Privatdozent der Geschichte und Assistent am Historisch-geo¬ graphischen Institut der Universität endgiltig ein. Meine Aufgabe bei der Edition hätte von nun ab in verschiedener Weise auf gefasst werden können. Ich hätte die mir untergeordneten Herren wirk¬ lich nur als Unterarbeiter betrachten und mir den Hauptanteil

1) Marburg, Ehrhardt, 1890, 54 88. in Quart.

2) Band II, 8. 676—783.

an der Edition wahren können: und eine solche Auffassung der | Leitung, wie sie oft genug vorkomrnt, wäre für den ^prompten, ' wenigstenis für den raschen Abschluss der Edition vielleicht die günstigste gewesen. Durfte sie aber auch, von allgemeinereil Gesichts- punkten aus betrachtet, als die richtigste gelten ? Mir schien, dass doch auch die nun zunächst beteiligten, mit ihrer ganzen Arbeits- ! kraft in das Unternehmen eingespannten Herren an ihm mit ihren \ Kräften wachsen müssten. Und so habe ich meine Aufgabe vor¬ nehmlich darin gesehen, sie unter anfangs stärkerer, später immer i schwächerer, schliesslich fast gänzlich schimnclender Leitung selbst- \

ständig werden zu lassen. i

Ich halte darauf, diesen Verlauf hier nachdrücklich zu be- |

tonen. Geiciss steckt in den Bänden dieser Urbarienedition, so- |

weit sie zunächst erscheinen tcerden und unter meiner Leitung bearbeitet sind, auch ein gutes Teil meiner Borgen, Wünsche, Atijjässungen und Mühen, aber es ist das gleichsam nur noch eine Unterströmung aus den Anfangsjahren der Bearbeitung. Später haben beide Herren sich immer freier entwickelt und als eigentliche Bearbeiter erwiesen: und was jetzt geboten wird, das ist vor allem, als ihr Wenk, nicht als das meinige zu betrachten. Und gilt dies \ schon für die Gesamthaltung der Edition, so natürlich eist lecht | für die Einzelheiten; es ist Jahre her, dass ich bei der Behänd- \ hing einzudatierender Handschriften, schwieriger Lesarten, zweifei- \ hafter Editionsregeln u. dgl zum. letzten Male eingehend mit heran- |

gezogen worden bin. \

W'ohl aber bin ich den Dingen bis zuletzt nahe genug ge- ; blieben, um die Versicherung zu geben, dass mit Aufgebot reicher Kräfte gearbeitet worden ist. Es handelt sich in unserem Fall | tim eine neue Form der Edition, und sie nach der durch die , Beschlüsse der Gesellschaft einmal gegebenen Abgrenzung richtig \ durchzubilden, war nicht immer leicht. Möchte der erste jetzt j vorliegende Band, ein Werk des Herrn Dr. HilUger, icie nicht minder ein zweiter etwa binnen Jahresfrist zu erwartender Band, in dem Herr Dr. Kötzschke die Werdener Überlieferung bearbeitet hat, den Fachgenossen bezeugen, dass hier ehrlich gearbeitet wor¬ den ist, und möchte er der allgemeinen deutschen wie insbesondere der rheinischen Forschung reiche Früchte tragen.

Leipzig, 11. Januar 1902.

K. Lamprecht,

Inhaltsverzeicliiiis

Seite

Einleitung : I. Geschichte des Klosters St. Pantaleon .... i

II. Klosterivirtschaft und Klostergut . XXXI

III. Quellen . . XXXIV

I. Memorienkalender A und B (10.[13.]— 15. Jh.) . 1

II. Rottzehnt in Sülz (1066—1075) .

III. Zwei Hufen in Angelsdorf und Lieh (1079—1082) .... 86

IV. Haus in der Witschgasse (1106—1121) . 87

y. Haus super Renum (1123—1145) . 88

VI. Lehngut des Fronhofes in Sülz (1145) . 89

VII. Lehnhufe in Süchteln (1152) . 90

VIII. Haus im Filzengraben (1147—1158) . 91

IX. Ministerial des Hofes in Lohn (1161) . 92

X. Zehnt in Lind (1165—1169) 93

XI. Erbzinsgut am Pantaleonsweiher (1176) . 94

XII. Zinspflicht des Fronhofes in Sülz (1181) . 95

XIII. Haus Volchram’s (1217—1218) . 96

XIV. Lehnhufe in Süchteln (1220—1226) . 97

XV. Fronhof in Bith (1226) . 98

XVI. Schenkung des Abtes Heinrich III . 100

XVII. Urbar A (um 1225) . 103

XVIII. Erbzinsgut in Tiedenhoven (1227—1230) . 134

XIX. Haus beim Hospital (1228) . 135

XX. Haus bei St. Pantaleon (1234) . 136

XXI. Fronhof Pentling (1235) . 13'^

XXII. Die Fronhöfe zu Bith und Wessem (1236) . 138

XXIII. Verordnung des Abtes Heinrich IV. (1237) . 141

XXIV. Hof Klettenberg (1238) . 143

XXIVa. Kammerforst in Süchteln (1240) . 145

XXV. Zehnt des Heinrich Rufus in Sülz (1241) . 146

XXVI. Haus am Neumarkt (1245) . 148

XXVII. Kirchen in Nieder-Embt, Elsdorf und Süchteln (1246) . . 149

XXVIIa. Kammerforst in Süchteln (1247) . . 151

XXVIII. Häuser am Hospital (1249) . 1^3

XXIX. Weingarten in Deutz (1249) . 155

XXX. Fronhof in Badorf (1249) . IJO

XXXI. Zehnt in Sülz (1250) . .... 159

Inhaltsverzeichnis.

ocltc

XXXII. Hof Sülz (1251) . 160

XXXIII. Redditus quos hospitalarius recipit . 163

XXXIV. Redditus fidelium . 165

XXXV. Redditus domni Heinrici Campensis abbatis .... 166

XXXVI. De Curte in Loue . 168

XXXVII. Teiiweingärten in Kamp (1251) . 170

XXXVIII. Land in Königsdorf (1253) . 171

XXXIX. Kammerforst in Süchteln (1254) . 172

XL. Hof Strune (1258) . 174

XLI. Hof in Wessem (1262) . 175

XLII. Fronhof in Ernt (1263) . 176

XLIII. Leibrente des Heinrich von Soest (1263) . 178

XLIV. Land vor der Pantaleons- iind Ulrichspforte (1263) . 178

XLV. Höfe in der Weyerstrasse (1265) . 180

XL VI. Haus sub Lobiis (1265) . 182

XLVII. Land vor der Pantaleons- und Ulrichspforte (1265) . 183

XL VIII. Stiftung des Heinrich von Soest in Kentenich und

vor der Pantaleonspforte (1265) . . .... 184

IL. Haus am Neumarkt (1265) . 185

L. Fronhof in Langel (1266) . 187

LI. Fronhof in Laach (1270) . 190

LIL Hof ad Acum (1270) . 192

LIII. Mühle Rendale (1271) . 193

LIV. Fronhof in Kamp (1273) . 194

LV. Fronhof in Klein-Königsdorf (1275) . 195

LVI. Kapelle in Kessenich (1278) . 199

LVII. Land zu Brockendorf (1280) . 200

LVIII. Wachszinspfiicht (1280) . 201

LIX. Lehn in Ober-Emt (1281) . 202

LX. Lehn in Elsdorf (1285) . 203

LXI. Fronhof in Esch (1287) . 204

EXIL Leibrente vom Fronhofe in Badorf (1289) .... 206

LXIII— LXIV. Häuser in der Walengasse (1290 u. 1289) . 208

LXV. Truchsessamt der Abtei (1295) . 211

LXVI. Hufe bei Sülz (1300) . 215

LXVII. De receptione pueri . 217

LXVIII. Henricus Rufus . 218

LXIX. Fronhof in Wessem (1305) . 218

LXX. Meieramt des Fronhofs in Süchteln (1305) .... 219

LXXI. Zehntpfiicht in Sülz (1314) . 221

LXXII. Meieramt des Fronhofs in Königsdorf (1318) .... 222

LXXIII. Seelmessstiftung des Edmund von der Ehrenpforte (1319) 226

LXXIV. Meieramt des Fronhofes in Warbeyen (1322) . . . 228

LXXV. Fronhof in Badorf (1323) . 230

LXXVI. Fronhof in Badorf (1323) . 233

LXXVII. Verpachtung der Höfe in Camp und Husen (1324) 234

LXXVllI. Urbar B (1322—1324) . [ 237

LXXIX. Ordnung der inneren Verwaltung durch Abt Dietrich

(1335) . 257

Inhaltsverzeichnis .

Seite

LXXIXa. Zengenatissag-e des Kellermeisters Gotfrid von St. Pan¬ taleon . 261

LXXX. Redditus Camerae . 263

LXXXI. Baulichkeiten im Hofe in Esch (1337) . 264

LXXXIa. Hof in Boisheim (1344) . 265

LXXXH. De receptione pueri . 265

LXXXIH. De oblationibus custodis . 267

LXXXIV. De annona absque theoloneo deducenda . 267

LXXXV. Seelmessstiftung' des Abtes Edmund vom Kusin . . . 268

LXXXVI. Höfe Cleingedanc, Kesselinc und Refert in Köln (1347) 269

LXXXVII. Königsforst (1356) . 271

LXXXVlIa. Rottland bei Wahn (1356) . 273

LXXXVIII. Seelmessstiftung des Abtes Konrad von Berga . . . 274

LXXXIX. Verwaltung der Stiftung des Abtes Heinrich von Kamp

(1366) . 276

LXXXIXa. Oberhof in Löf (1372) . 277

LXXXIXb. Eronhof in Hitorf (1380) . 279

LXXXlXc. Fronhof in Lüttingen (1380) . 280

XC. Verzeichnis der Kölner Häuserzinse (1385) . 282

XCa. Haus zu der Bysen . 321

XCI. Rentenverzeichnis (1400) . 322

XCII, Verteilung der Einkünfte der Höfe Boicholt und Lüt¬ tingen . 325

XCIII. Hof in Elsdorf . 327

XCIV. Zinse in Esch . 328

XCV. Land zu Grouven . 328

XCVL Zehnt zu Ober-Emt . 328

XCVH. Zehnt in Nieder-Emt . 329

XCVHI. Zinse zu Lieh . 329

IC. Zinse und Pfenniggeld des Fronhofes in Ober-Emt . . 330

C. Hofgut in Elsdorf . 331

CI. Verzeichnis der Güter in Kamp (1415) . 331

CH. Weistum des Hofes in Kamp (1415) . 332

CIH. Weistum und Güter Verzeichnis von Born und Bracht

(1426) . 334

CIV. Verzeichnis der Güter in Kamp (1450) . 344

CV. Verzeichnis der Weinziuse zu Ober-Fell (1462) .... 346

CVI. Verzeichnis der Weingüter zu Burgen (1463) .... 347

CVH. Verzeichnis der Güter zu Kamp (1463) . 348

CVIIl. Verzeichnis der Güter des Hofes in Klein-Königsdorf (1466) 348

CIX. Verzeichnis der Gäter in Kamp (1467) . _ . . 351

CX. Verzeichnis der Weinzinse in Löf (1469) . 351

CXI. Verzeichnis der Weinzinse in Müden (1469) . 352

CXII. Kosten der Weinlese (1470) . 352

CXIII. Hof in Kamp . 353

eXIV. Weistum des Hofes in Klein-Königsdorf (1504). . . . 355

CXV. Weistum des Hofes in Klein-Königsdorf (1511) .... 356

CXVl. Weistum des Hofes in Klein-Königsdorf . 357

CXVII. Gefälle in Klein-Königsdorf (1515) . 357

Inhaltsverzeichnis.

Seite

CXVIII. Weistum des Hofes in Klein-Königsdorf (1515 u. 1518) . 358

CXIX. Hofgut in Klein-Königsdorf . 358

CXX. Königstorst (1517—1521) . 359

CXXI. Verzeichnis der Weingüter zu Bruttig (1585—1596) . . . 362 CXXII. Verzeichnis der Weinzinse zu Fankel (1585—1596) . . . 363

CXXIII. Weistum des Hofes von Bruttig . 363

CXXIV. Übersicht der Schulden und Barbestände bei Übernahme der Verwaltung durch Heinrich Spichernagel als Coad-

jutor (1605-1606) . 367

CXXV. Wirtschaftsannalen des Abtes Heinrich Spichernagel

(1607-1640) . 375

CXXVI. Waldordnung des Königsforsts bei Bensberg gelegen (1624) 508 CXXVII. Wirtschaftsannalen des Abtes Placidus Brower (1641 1645) 514 CXXVIII. Wirtschaftsannalen des Abtes Aegidius Romanus (1646

1684) . 519

CXXVIIIa. Notabilia quaedam sub reverendissimo et amplissimo Reinoldo Greuter monasterii S. Pantaleonis ordinis

S. Benedicti abbate (1684 1687) . 584

CXXIX. Register des Scheurenzehntes zu Nieder-Emt (1660 1664) 588 CXXX. Verzeichnis der Anleihen des Klosters St. Pantaleon

(1446—1685) . 588

CXXXI. Weistum und Register des Hofes in Löf (1699) .... 602

CXXXII. Weistum von Hatzenport . 603

CXXXIII. Weistum und Register von Hatzenport (1699) . 604

CXXXIV. Weistum und Register von Ober-Fell (1699) . 605

CXXXV. Weistum und Register von Burgen (1699) . 606

CXXXVI. Register des Hofes zu Bruttig (1699) . 607

Nachträge und Berichtigungen . 607

Verzeichnis der Personen- und Ortsnamen . 609

Sach-Verzeichnis . 699

Einleitimg.

/.

Geschichte des Klosters St. Pantaleon.

Das BenediktinerMoster St. Pantaleon in Köln ist eine Stiftung des Ottonischen Königshauses. Als sein eigentlicher Gründer wird der Bruder Ottos des Grossen, Erzlnschof Bruno von Köln, bezeichnet, der auch mit der Kaiserin Theophano hier seine letzte Ruhestätte fand. Freilich das .Jahr der Gründung ist ungewiss, denn die angebliche Stiftimgsurlmnde Brunos von 904, die nur in einer späteren Abschrift vorliegt, ist gefälscht “j. Dagegen erzählt Ruotger in seiner Lebensbeschreilmng Brunos, dass dieser bald nach der Rüclclcehr des Abtes Hadamar von Fulda aus Rom, welcher von dort Gebeine des heiligen Pantaleon mit sich brachte, an der im Suburbium von Köln gelegenen und dem heiligen Pantaleon geweihten Kirche eine Idösterliche Ge¬ meinschaft unter Abt Christian gegründet habe. Das muss zwischen 964, dem .Jahr der Rückkehr Hadamars, und 965, dem Todesjahr Brmws gewesen sein. Doch werden wir die Kloster¬ gründung eher in den letzten Jahren Brunos zu suchen haben, da bei seinem Ableben der JQosterbau noch nicht vollendet war. Die päpstliche Bestätigung erhielt die Stiftung Brunos durch eine Bulle Benedikts VII. vom 28. Okt. 977*-').

Dass die Kirche des heiligen Pantaleon schon lange vor der Gründung des Klosters bestand, zeigt die Urkunde Lothars II.

a) Gedruckt; Lacomblet, Urkundenbuch für dieGeschichte des Nieder¬ rheins I. Nr. 106. An.Htössiy ist nicht nur der Fehler in der Datierung, sondern auch die Zeugenreihe. Erhalten in zwei aus St. Pantaleon stam¬ menden Hdsr. d. 2. H. 12. Jhs. vgl. Lacomblets Archiv für die Geschichte des Niederrheins VII. S. 153 und Historisches aWcIiw der Stadt Köln Msc. 812 a.

b) Vita Brunonis vgl. Mon. Germ. SS. IV p. 265.

c) Zuletzt gedruckt bei Enneri und Eckertz, Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. I S. 468. Im Original nicht erhalten, darum eind Fälschung nicht ausgeschlossen.

Khelnische Urbare Bd. I ed. Hil liger. ^

II

Einleitung.

von 867 welche die Vermögensverwaltung der grossen Kötner Kirchen ordnet und von St. Pantaleon besagt, dass es ad the¬ saurum et luminaria der HauptMrche gehöre. Bruno also hat mit seiner Klostergründung diese Kirche selh.stündig gemacht und er hat auch in seinem Testament für sie gesorgt, indem er sie vor allen anderen Kirchen reich mit Schenkungen bedachte und insbesonders 100 Pfund zur Vollendung des Klosters und 300 Pfund zum Erweiterungsbau der Kirche aussetzte. Auch die Errichtuyig eines Armenhospitals, das mit diesem Kloster ver¬ bunden und dem Abte unterstellt sein sollte, hat er mit ins Auge gefasst Ein solches aber hatte, wie die obige Urkunde von 867 zeigt ebenfalls schon längst dort bestanden, nur scheint Bruno diese Einrichtung durch seine Verbindtnig mit dem Kloster und durch die Ueberweisung emes Fronhofes urieder lebensfähig gemacht zu haben.

Schon nach der Angabe liuotgers führte das Gotteshaus den Titel einer Kirche des heiligen Pantaleon, Cosinas, Damian und Quirin. Bruno soll ihr die von Abt Hadamar aus Pom gebrachten Reliquien des heiligen Pantaleon übergeben haben ^). Aber von den Gebeinen dieses Heiligen, die man in zahlreichen Kirchen des Morgen- und Abendlandes und besonders auch in vielen Kölner Kirchen bewahrte, scheint man hier selbst nur wenig besessen zu haben. Denn schon im Beginn des 12. Jahrhunderts bemühte man sich beim Abte von St. Vannes in Verdun um Überlassung einiger Reliquien vom Körper des Heiligen t), und ein Jahrhundert später erwarb man durch Vermittelung des Abts Albei't von Maria- Laach von Heinrich von Ulmen ^), der im Jleer der lateinischen Kreuzfahrer Byzanz gestürmt hatte, deii Schädel des Heiligen.

a) Quellen Bd. I S. 441.

h) Quellen Bd. I S. 466 ah gedruckt aus Hutgeri vita Brunonis.

c) Wie es im Testamente Brunos heisst: ierichomium loco comj)e- tenti ad nutum abbatis non longe a coenobio constituatur.

d) hospitale inibi ob pauperum receptionem. Vgl. aber dazu Keussen in der Westdeutschen Zeitschrift XX, 10 Anm. 294.

e) Vgl. Rutgeri Vita Brunonis cap. 21. Mon. Germ. SS. IV. p. 265.

f) Vgl. Vita Richardi abbatis S. Vitoni Verdunensis Mon. Germ. SS. XI. p. 286 und den Brief des Abtes L. von St. Vannes an den Abt H. von St. Pantaleon. Doch sind die Namen nicht als Ludovicus (cc. 1220 31) und Henricus (1220—21 oder 1230—42) zu deuten, wie es AA. SS. lul. tom. VI. p. 401 geschieht, sondern als Laurentius (1099—1139) und Heri- mannus (1082—1122).

g) Vgl. die Urkunde von 1208 bei Lacomblet U. B. II. Nr. 23 und die Chronica Regia Coloniensis ad a. 1208 (Schulausgabe S. 228).

Einleitung .

ni

Doch das waren Erwerbungen späterer Zeit und man hat im Kloster niemals mit diese?! kö?ye?‘lichen Resten des eigenen Titu¬ la, rheiligen grossen Rrunh getriehe?i. Man hatte schon voi'her, da man ihrer bedurfte, nach Reliquie?! anderer Heiligen gesucht und will irnter Erzbischof Eolk?nar (96Ö 907) beim Umbau der K irche auf die Gebeme des heilige?! Main'inus gestossen sein. Als die eige?!tiiche Wohlthäterin aber erwies sich in dieser Hmsicht die Kaiserin Theopha?!o, die dem Kloster die Gebeine des heilige?! Albin sche?!Jde, loelche sie 984 oder 990 bei ihrer Rüchlcehr ?!ach Deutschland aus Rom mit sich gefüh?'t hatte. Sie bildeten in der späteren Zeit den vo?'?!ehmsten Reliquienschatz der Kh'che und wurden 1327 vo?! Abt Dietrich feierlich erhöbe?? u?!d unter grossem Zulauf des Volkes ausgestellt.

Der erste Abt des Klosters St. Pa?!taleo?! war Christian’^). Wir wissen jedoch von ihm wenig mehr, als dass er am 21. März 1002 sta?'b, doch wi?'d sein theologisches Wissen gei'ühmt und er als der Verfasser verschiedener Traktate ge?!a?!?!t G. Sein Nachfolger Reginbert starb am 27. Okt. 1015. Nu?? begann angeblich mit einem Male das Regim,e?!t der Schotten im Kloster, die Abte von Gross St. Martin f) erscheinen zugleich als die Äbte V0?! St. Pantaleon; zuerst Kilian , der am 14. Dez. 1019, dann HeliasG, der a?n 12. April 1042 sta?‘b. Zwischen beiden e?'- scheint ?!och Fulb ertus (f 13. April 1021), welcher Vorsteher der Abteien von Gladbach tmd Deutz war und eine Zeit lang auch

aj AA. SS. hin. 10. Mon. Germ. SS. XV. q). OSO (Translatio S. Maurini auctore Stephano ed. L. de Heinemann).

b) Alon. Germ. SS. XV. p. 686 (Translatio S. Albini martyris ed. L. de Ileinemann).

c) Die Urku7ide, yedi'uckt bei Gelenius, De magnitudine Coloniae p. 368, ist in einer Abschrift noch des 14. Jhs. in der Handschrift der Berliner Kgl. Bibliothek Ms. Bor'uss. Quarto N. 234 erhalten. Vgl. ferner Lacomblet, Archiv VII. S. 154.

d) Die Nachricht, dass das Kloster mit Corveier Mönchen besetzt wordeii sei, stammt wahrscheinlich aus den von Paullinus gefälschten Annales Corbeiae Saxoniae antiqui bei Leibnitz Scriptores Brunsw, II p. 301.

e) Siehe Hartzheim, Bibliotheca Coloniensis (Coloniae 1147) p. 56.

f) Vgl. Chronicon St. Mai'tini Coloniensis. Mon. Gei'm. SS. II, p. 214 f. Das Chronicon ist aber eine Fälschung des 18. Jhs., vgl. Oppermann in der Westdeutschen Zeit.Hchi'ifl XIX, 271 ff.

g) Chronica Regia Col. ad a. 1015 u. 1019. Todei^tag siehe unten S. 84,15.

h) Chronica Regia Col. ad a. 1019 u. 1042. Marianus Scottus ad, a. 1064 (1042), Mon, Germ, SS, V. p. 557, Todestag siehe unten S, 25, i,

IV

FÄuleitun d .

St. Pantaleon verwaltet haben .<ioll. Doch wird seiner in der grossen Kölner Königschronik, die den ältest e7i Ahtskatalog des Klosters in sich aufgeno7nmen hat, 7iicht gedacht und nur der iMeynorienkalender legt ihm den Titel eines Abtes hei. U7iter Helias soll der Widerstand gege7i die Schottenmö7iche e7'wacht sem, die auch de7i Bischöfe7i U7ibeque7n geworde7i ware7i. Erzbischof Pilg7’i7n (1021 25. Aug. 1036), ihr entschiede7ister Gegner, .soll ver¬ sucht haben, sie aus St. Pantaleo7i zu vertreiben und ihne7i gerade¬ zu ehie Frist gesetzt habe7i, bis zu welcher sie das Kloster zu rümnen hätten, allein sem rascher Tod verhmderte dies 7ioch U7id Helias behauptete sich hier bis a7i sein Lehe7ise7ide ^). Aber sem Nachfolger Aron (1042 18. Nov. 1052) war kein Schotte mehr, sondern ein Vertreter römisch-kirchlicher A7ischauunge7i, ein Anhä7iger Leos IX., vo7i dem er den Noctur7ialgesang des heiligen Grego7'ius in Deutschla7id zuerst emfuh7'te ^). Ihm folgte Hemericus^) , der am 7. Blärz 1067 gesto7'ben ist.

.Jetzt schemt im Kloster eine grosse Veränderung vor sich gegangen zu sem. Erzbischof Anno (3. März 1056 4. Dez, 1075) loar der Träger einer neuen klöste7'liche7i Refoi'm, die er trotz des Widerstandes der Klostergeistliche7i in semem Spre7igel durch¬ setzte. In St. Pa7italeon .schuf er Ordnung durch die VerJreibung der alten BIö7iche, und vielleicht lumgt es mit dieser Blassregel zusammen, dass die gesamte U7'kundliche tjb erlief e7'ung vor diesem Zeitpunkte vei'schwimden ist^. A71710 hat vermutlich durch dieses gewaltsame Vorgehen die vo7'nehmen Geschlechter der Stadt i7i ihre7i geistlichen BIitgliede7'7i getroffen, da7'um richtete sich bei dem Aufruhr von 1074 der Zoi'n der Empörer auch gegen diese neirni Blönche von St. Pantaleon f). Aber das Werk

a) S. 25,17. Vgl. auch Mon. Ger7n. SS. XV. p. 1249;aC).

h) Marianus Scotus ad. a. 1058. Chronicon St. Martini Col. SS. II. p. 214.

c) Chronica Regia Col. ad. a. 1042 u. 1052. Todestag siehe unten S. 77,11. Vgl. oben S. III An7n. f.

d) Chro7iica Regia Col. ad. a. 1052 u. 1066. Todestag .siehe unten S. 18, n.

e) Die Stiftu7igsurkunde Brunos ist gefälscht, die Ci'liunde Ottos I von 966 und die Bulle Benedikts VII. von 977 sind 7iicht mi Original erhalten.

f) La7nherti Annales Hers fei denses ad. a, 1074, 24. /25. April: ut monachos de sancto Pantaleone onines trucidareiit pro eo quod expulsis ab archiepiscojio prioribus monachis novinii illic inusitatimique religionis genus instituisset .

Einleitun cj ,

V

AnnOS hlieh bestehen, sein Gedächtnistari wurde hinfort im Kloster feierlich hegmigen und jede Regung geistigen, Idrchlichen wie wirthschaftlicheri Lebens hnüpft an ihn an. Woher er freilich die neuen Mönche geholt hat, wissen loir nichL'). In dem Nach¬ folger Hemerichs, in Abt Humbert (1067 0. Oht. 1082)'') hat er ein williges Werhzeug oder vielmehr eine Stütze seiner Bestre¬ bungen gefunden.

Nun kam, wie es scheint, eine Zeit ruhiger gedeihlicher Entwickelung für das Kloster, die Erzbischöfe Sigewin (1079 31. Mai 1089) und Hermann IIT. (1089 22. Nov. 1099) erwiesen sich als seine Be.whützer und Gönner. Abt Hermann J. (1082 29. Dec. 112H) that manches für den Ausbau und die Ver¬ schönerung der Kirche. Er erbaute die Kapelle der heiligen Apostel, die von Erzbischof Hermann am 6. Juli 1094 geweiht wurde, und errichtete beim Hospital eine kleine Kapelle zu Ehren des heiligen Stepha7ius, die um 1116 Erzbischof Friedrich weihte^). Auch rührt von ihm eines der Prunkstücke des Kirchenschatzes, die sogenannte corona aurea her. Da,ss er ein Graf vo7i Zutphen U7id Bruder der heiligen Irmingard gewesen .sei, ist spätere Erßndung.

Nicht dasselbe gute Andenken, wie seinen Vorgängern, be¬ wahrte man dem Erzbischof Friedrich ITJ. (1100 25. Okt. 1131) im Kloster. Obwohl er .sich desselben, wie die Erkunden zeigen, in allen Be.sitzfrage^i lebhaft a7igenommen hat, fehlt doch sein Name im. An7iiversa7'kale7ider imd hi der soge7ia7inten Vi.sio7i des Abtes Wolbero *’') 7mrd er als ein gewaltthätiger Ma7i7i getadelt, der die Rechte des Klosters auf eine freie Abtswahl veiletzt habe. Er habe den Mönchen einen fre7nde7i Abt aufged7'U7ige7i, von ihne7i dem Eid des Gehorsams erpres.st imd die Wider. strebende7i ausgetriebe7i. Der 7ieue Abt habe die ganze Verwaltu7ig an sich gerissen, htdem er alle Ämter mit seine7i frühere77, Ordensbrüdern besetzte, tmd habe dadurch die Ruhe und die gedeihliche E7it-

a) Es wird allgemein behauptet, dass es Siegburger Mönche ge¬ wesen waren; worauf sich diese Behauptung stützt, ist mir unbekannt. Siegburg 7var allerdings für andere Klöster dei' Ausgang.spunkt der Re¬ form An7ios.

b) Chronica Regia Col. ad. a. 1066 %i. 1082. -- Todestag siehe unten

S. 68,12.

c) Chro7iica Regia Col. ad. a. 1082 u. 1121.

d) Vgl. Lacomblet UB. I. Nr. 281 und dazu die Angabe im Necro- logium Abbatum Monasterii S. Pantaleonis Coloniae (Würdhcein, Nova Subsidia diplomatica Tom. IV. S. 6j.

e) Vita Brunonis altera. Mon. Gei'm. SS. IV. p. 278 f.

VI

Einleitung.

Wickelung des Klosters gestört. Nach dem Tode des Erz^l'^chof g aber wären die Verbannten zurückgekehrt, hätten die neue Ver¬ waltung gestürzt, die Eindringlinge vertrieben, den Abt jedoch in seinem Amte belassen. Allerdings fallen in die Zeit dieses Erz¬ bischofs die grossen Wirren im Reich, die unter Heinrich IV., Heinrich V. und Lothar zu wilden Kämpfen und Streitigkeiten zwischen der kaiserlichen und der päpstlichen Partei führten und auch in Köln den alten Gegensatz zwischen dem Erzbischof und der Stadt schärfer hervortreten Hessen. Auch an St. Pan¬ taleon können diese Zeiten nicht spurlos vorübergegangen sein und es liegt nahe, in den politischen Gegensätzen auch die Ur¬ sache für die von Wolbero berührten inneren Streitigkeiten des Klosters zu suchen. Aber bei der Dürftigkeit und Unzuverlässig¬ keit dieser Angaben ist kein sicherer Schluss zu ziehen möglich. Die Vision Wolberos lässt sich nicht ganz mit der sonstigen Lb erlief erung vereinigen. Man weiss nicht, welcher Abt gemeint ist, und es sind zwei, die in Betracht kommen könnten, Rudolf (1121~-1123)D und Gerhard (112.3—1147). Lediglich auf den letzteren würde die Angabe vom Ableben Friedrichs passen, andere Umstände aber deuten mehr auf den ersteren. Rudolf nämlich ivar Abt von St. Trond gewesen und als ein Partei¬ gänger des Papstes hatte er die Excommunication des Kaisers anerkannt. Als nun mit Bischof Friedrich in iMtticli die Ge¬ genpartei ans Ruder kam, musste er von seinem Abtssitze weichen und suchte und fand beim Kölner Erzbischof eine Zuflucht. Wie er selber erzählt, wurde er am 6. Sept. 1121 durch die Be¬ mühung des Domkapitels und die Wahl der Brüder zum Abte von St. Pantaleon gemacht, nachdem das Kloster schon 9 Monate, von Streitigkeiten über die Abtswahl zerrissen, verwaist gewesen loar^). Freilich unterscheiden .sich seine Schicksale von denen des Abtes in der Vision Wolberos dadurch, dass er in .seiner Stellung weder den Erzbischof Friedrich überlebte noch auch bis zu seinem Lebensende in St. Pantaleon blieb, sondern bereits 1123 7iach Lüttich zurückhehrte. Im Nekrolog fehlt sein Name, und die Königschronik verzeichnet 7iur seinen Amtsantritt, schweigt aber über .seinen Weggang. Er soll auch Sibei't von St. Trond als Prior nach St. Pantaleon gerufem haben, doch müsste dieser in

a) Chronica Regia Col. ad. a. 1121.

b) Acta translations S. Gereonis. Mon. Germ. SS. X. p 330. Gesta abbatum Trudonensium. Mon. Germ. SS. X. p. 304.

Einleitung.

VII

St. Pantaleon gehliehen sein, da noch im Jahre 1145 ein Prior Sigehert^') dort nachzuiceisen ist.

Unter Aht Gerhard (1123—1147) harn es zu einem Streit über die neuerrichtete Pfarrkirche non St. Mauritius und das damit verbundene Nonnenkloster, der von Erzbischof Arnold dahin entschieden wurde, da.ss die Pfarrkirche dem Abte von St. Pantaleon unterstellt wurde, welcher dafür dem Pfarrer den Unterhalt zu liefern hatte, dass aber das Nonnenkloster dem Äbte nur in geistlichen Angelegenheiten untergeordnet tourde^). Gerhard, hochbetagt und unfähig, sein Amt länger zu ver¬ walten, entsagte 1147 seiner Würde’^). Das wäre ein Grund mehr, die Erzählung der Vision Wolberos auf ihn zu deuten. Im Nekrolog erscheint als sein Todestag der 2. Okt. Sein Nachfolger Wölb er 0 (1147 9. April 1165)'^), ein Sohn des Ratmer^), loar früher Gustos f) im Kloster geweseji. Utiter seinem Namen geht die Vision, deren wir oberi gedachten, auch ist er der Verfasser eines Traktates über das hohe Lied^). Von seinem Wirken ist wenig bekannt, doch sehen wir aus Urkunden von ihm und seinem Vorgänger, dass das Nonnenkloster von Klein-Königsdorf^) unter der Verwaltufig der Äbte von St. Pantaleon stand. Unter ihm wie unter seinen beiden nächsten Nachfolgern Abt Wichmann (1165—12. Sept. 1169)^) und Abt Heinrich I. (1169 22. Febr. 1197)^) aus dem Geschlecht der Herrn von Hoorn .scheint die Ruhe des Klo. st erleb ens nicht weiter gestört worden zu sein. Die Erzbischöfe Armold II. (1151—14. Mai 1156), Rainald von Dassel (1159—14. Aug. 1167) und Philipp von Heinsberg

a) Vgl. unten S. 89,2S und 92, 20. Vgl. dessen Briefwechsel mit Rudolf. Mon. Germi. SS. X. p. 317 323.

b) Lacomhlet U. B. I. Nr. 352.

c) Chronica Regia Col. ad. a. 1123 u. 1141 . Todestag siehe unten S. 66,\f>. Der Memorienkalender führt aber unterm 20. Okt. (S. 70,\i) noch einmal die Bemerkung : f Gerhardus abbas.

d) Chronica Regia Col. ad. a. 1147 u. 1165. Todestag siehe unten S. 24, 19.

e) Siehe unten S. 75,26.

f) Siehe unten S. 89,28.

g) Ha.rtzheim Bibliotheca Coloniensis S. 320.

h) Vgl. Lacomhlet U. B. I. Nr. 395 (1158) und 405 (1163). Ähnlich schon unter Abt Gerhart, vgl. Lacomhlet U. B. IV. Nr. 621 (1136).

i) Chronica Regia Col. ad. a. 1165 u. 1169. Todestag siehe unten S. 60,rd, 15.

k) Chronica Regia Col. ad. a. 1169 u. 1196. Todestag siehe unten S. 16,9.

vm

Einleitung,

(1167 13. Äug. 1191) scheinen zu den Gönnern des Klosters ge¬ hört zu haben. Von dem ersteren erhielten die Einwohner der villa sancti Pantaleonis 1154 einen Freibriefe), wonach sie nicht eher zum Zoll und zur gemeinsamen Bürgersteuer herangezogen werden sollten, als bis sie durch den Mauerbau mit der Stadt verbunden worden wären.

Doch schon zeigten sich im Kloster wieder Spuren des Ver¬ falles. Der Nachfolger Heinrichs von Hoorn, Waldever^), ur¬ sprünglich Mönch von St. Pantaleon, dann, ehe man ihn hierhin zurüchberief , Abt von St. Paul in Utrecht, legte aus uns unbe- Tcannten Gründen im Jahre 1200 seine Würde nieder. Nun Team es im Kloster zu erbitterten Parteikämpfen, die 8 Monate lang die Wahl eines neuen Abtes verhinderten, bis durch das Ein¬ schreiten des Erzbischofs und der Prioren eine Einigung der Streitenden auf die Person des Propstes Heinrich von Werden zu Stande kam. Dieser Abt Heinrich II, (1200 11. Sep¬ tember 1220)^) und sein Nachfolger Heinrich III. genannt von Kamp hatten schon mit dem unaufhaltsamen Niedergange der alten Klosterwirtschaft zu kämpfen, doch vermochten .sie ihn ebensowenig, wie ihre Nachfolger, aufzuhalten. Unter Heinrich von Werden wurde der Hauptaltar der Kirche mit den beiden Nebenaltären des heiligen Peter und Paul neu auf gebaut und am 27. April 1216 vom Bischof Dietrich von Esthland geweiht^). Abt Heinrich III. von Kamp hingegen erwarb sich ein be¬ sonderes Verdienst durch eine reiche Stiftung, mit der er dem im Kloster herrschenden Notstände zu begegnen suchte. Er starb am 22. Sept. 1227 ^). Wir haben zwar eine Originalurkunde^) seines Nachfolgers datiert aus dem Jahre 1225, das aber mag ein Irrtum in der Datierung sein und die Angabe der Königs¬ chronik 1227 verdient den Vorzug, weil in einer Urkunde des Erzbischofs Heinrich von Molenarck von 1226 Abt Heinrich un¬ zweifelhaft noch als lebend betrachtet wird^). Unter diesen beiden Äbten beginnt die urbariale Überlieferung des Klosters. Das

S.

a) Lacomhlet U. B, I. Nr. 380.

b) Chronica Regia Col. ad. a. 1196 u. 1200. Todestag siehe unten 26,1 (15. April), vgl. auch S. 62,22.

c) Chronica Regia Col. ad. a. 1200. Todestag .siehe unten S. 60,^.

d) Chronica Regia Col. ad. a. 1216.

e) Chronica Regia Col. ad. a. 1227. Todestag siehe unten S. 63,^

f) Vgl. unten S. 134 Nr. XVIII.

g) Siehe unten S. 99, \2 Stück XV.

Einleitung,

IX

Urbar A ist aller Wohrscheinliclikeit nach unter Abt Heinrich von Kamp und der älteste Memorienlcalender entweder auch unter ihm oder vielleicht noch unter Abt Heinrich von Werden angelegt worden^).

Unter Abt Simon (1227 15. Aitg. 1230)^) harn es icieder zu Reibungen mit der Stadt. Die Bürger hatten, wie die Königschronik erzählt, auf dem eigenen Grund und Boden des Klosters, am Martinsfelde eine Art Hureiihaus, einen Convent von Laienschwestern errichtet, die unter einem gewissen Rudolf standen, der den Mönch spielte, aber heiner war, und später entlarvt wurde. Als das Kloster sich gegen diese unerwünschte Nachbarschaft aufehnte, Icam es zum Aufruhr in der Stadt, wo¬ bei die Häuser des Klosters erbrochen und geplündert wurden. Doch wurde der Kirche .'später Schadenersatz dafür geleistet.

Noch weniger wissen wir von den Vorgängen im Kloster unter Abt Heinrich IV. (1230—26. Jan. 1243)^^). Wenn Schallenberg in seiner Chronik behauptet^ dass die stiftische Organisation des Klosters, welche das gemeinsame Lehen zerstörte und die Einhiinfte des Klosters unter die einzelnen Brüder ver¬ teilte, schon unter ihm eingesetzt hahe^ so lässt sich dies für uns mit Zeugnissen aus jener Zeit noch riicht belegen. Die Statuten und Gesetze, auf die er sich bezieht und in denen dieses System zum Ausdruck kommt, entstammen erst dem beginnenden 14. Jahr¬ hundert, und man muss billig bezweifeln, dass Schallenberg noch ein grösseres uns nun verloren gegangenes Materied hierfür zur Verfügung gehabt habe. Seine Behauptung fusst wohl lediglich auf der den Bursfeldern geläußgen Annahme, dass die Adelsherr-

a) Vgl. Stück I und XVII.

h) Chronica Regia Col. ad. a. 1227. Todestag siehe unten S. 53, ä.

c) Chronica Regia Col. ad. a. 1229.

d) Chronica Regia Col. ad. a. 1280 7?. 262.

e) Notandum snb huius abbatis uti et plurium subsequenfium re¬ gimine omnes fere monasterii huius religiosos nobiles extitisse, qui, cum numero et axdhoritate praevalerent, quasdam sibi leges sive constitutiones tum redituum anmiorum perceptionem ac distributionem tum etiam divini officii persolutionem concernentes praefixerunt atqxie ut a suis succes¬ soribus observarenhir in membranis consignarunt, quibus id potisshnum spectare xndebantur, ut humilem vitae monachalis simplicitatem, interpo¬ sita equestris .status praeeminentia temperarent sicque retentas saecularis nobilita, tis praerogativas cum monachatu . . . copxdarent, xit clericalem potius quam religiosam ac pauperxim monachorum priscorum vivendi rationem praeferre viderentur.

X

Einleitung.

Schaft im Kloster die Wurzel und der Anfang alles Übels ge¬ wesen sei. Dass St. Pantaleon schon damals und vielleicht schon lange vorher mit Ablcömmlingen vornehmer Geschlechter be¬ siedelt war^ ist aus manchen Umständen zu schliessen. Aber es ist schwer denlcbar^ dass sich Tcaum ein halbes Jahrzehnt nach der Niederschrift des ersteji Urbars die alte Ordnung im Kloster schon vollständig gelöst haben sollte. Das Urbar zeigt noch die alten Idösterlichen Verhältnisse , das gemeinsame Leben der Brüder, in voller Reinheit, und höchstens am einer Stelle hönnte man ein Abweichen von diesen alten Formen argwohnen. Die Zustände, welche Schallenberg meint, sind für St. Pantaleon erst das EntwicTcelungsergebnis der zweiten Hälfte des 13. Jahrhun¬ derts, und der Chronist scheint dies selbst zu empfinden, wenn er nicht von Abt Heinrich IV. allein, .sondern zugleich auch von mehreren seiner Nachfolger dahei spricht.

Als Heinrich zu Beginn des .Jahres 1243 ge.storben war, ham es wegen der Abtswahl loieder zu ernstlichen Streitigheiten im Kloster^), bis sich endlich die Stimmen auf Graf Hermann von Kessel (1243 16. April 1266) einigten. Das Kloster scheint damals dem Verfalle nahe gewesen zu sein. Der unglüch- liche Krieg zwischen Erzbischof Conrad und dem Grafen Wilhelm von .Jülich vom .Jahre 1242 hatte besonders St. Pantaleon schwer getroffen'^). Seine Höfe im Kölnischen waren zer.stört und ver¬ wüstet worden P, und da sie den Grundstoch seines Vermögens und seiner Einhünfte bildeten, sah sich das Kloster in seiner Existenz gefährdet. Hier honnten nur hräftige Mittel helfen und Erzbischof Conrad verfügte aus diesem Grunde die Jncorporation der Pfarrhirchen von Süchtehi, Emt und Elsdorf mit ihren Ein- hünften Dazu Team eine zweite Massregel, die Beschränlmng der Zahl der Brüder auf 60, solange als sich die wirtschaftliche Lage des Klosters nicht gebessert habe, durch eine Bulle Jnno- cenz IV.

a) Vgl. Urbar A. S. 111, die Worte: reliqua vero pars pro placito fratrum est distributa.

b) Chronica Begia Coi. ad. a. 1242 p. 283.

c) Vgl. xmten 112 n. lo „defectum, quem sustinuimus tempore bellil’

d) Vgl. Lac. U. B. 11. Nr. 802 „propter guerram . . . irrecupera¬ bilem iacturam quorundam bonorum .morum in dyocesi nostra con¬ stitutorum .mstmuisset . .

e) Vgl. unten S. 149,» Urlmnde vorn Juni 1246 und Lacomblet U. B. II. Nr. 302.

Einleitung.

XI

Leider hrichf die gros.<ie Kölner König.'^cJironilc mit ihren Nachrichten über St. Pantaleon schon hei Aht Hermann ah, und wir sind für das Folgende fast ausschlie.'^sUch auf die Angaben eines noch viel dürftigeren späten Aht.shataloges'') angewiesen, der seine Daten aus den vorhandenen Urlmnden schöpft, aber Iceine selbständige Überlieferung enthält. So erfahren wir denn über die Vorgänge im Kloster 7iicht mehr, als loas uns gelegent¬ lich die Andeutung einer Urkunde verrät.

Der Nachfolger Hermanns war Abt Embrico (12Ö5

29. Dec. 1283), früher Alönch in Brauweiler. Die ersehnte Bessentng der wh'tschaftlichen Lage des Klosters trat auch unter ihm Glicht ein. ]\[an sah sich vielmehr genötigt, da, alle anderen Mittel erschöpft waren, um die drängenden Gläubiger zu be¬ friedigen, zur Veräiisserimg ehizelner Güter zu schreiten, wie z. B. des Hofes in T^aach Als nun der Vogt m Gilsdorf Schwierigkeiten machte, dem Vei'kaufe zuzustimmen, sah sich das Kloster gar gezwungen, den priesterlichen Ornat und das Altargerät zu verpfänden 0^ da es die schon empfangene Kauf- summe von 136 Mai'k nicht zui'üchzuerstatten vermochte. Viel¬ leicht bezieht sich auf diese Nöte auch die Angabe des Memorien- kalenders^) über den Verkauf des Halbteils einer Mühle zur Zeit, wie es heisst, da, die Pfänder der Kirche bei den Juden versetzt waren. Die Notlage des Klo.sters geht auch aus einer Bulle Nikolaus III. von 1280 hervor, worin dieser den Abt von Deutz ermächtigt, gegen alle, die dem Kloster St. Pantaleon die Zahlung der schuldigen Zinse weigern, mit Kirchemtrafen Vor¬ zug ehn^).

Aus der Zeit des Abtes Gottfried von Bell (1283

30. Okt. 1313) liegen die er.sten bestimmten Zeugnisse vor von dem Eindringen stiftischer Einrichtungen ins Klosteileben. Die erste erhaltene Zusammenstellung von Bestimmungen, welche die Zahlungen und Leistungen bei der Aufnahme der Pueri regeln 0?

a) Bei Würdtwein, Nova Subsidia IV. p. 1 22 gedruckt, von Schallenberg und anderen Fortsetzern gelegentlich als autor antiquioris tabulae angefnJirt und berichtigt. Er reicht bis 1572, bis zum Tode des Abtes Heinrich Mulhem.

b) Laco7nblet U. B. II. Nr. 597 Ui'kunde vom 17. Jan. 1269.

c) Siehe unten S. 191.

d) Siehe unten S. 77,17.

e) Mitteilungen a. d. Kölner Stadtarchiv II. 4. S. 10.

f) Siehe unteii S. 217.

xn

Einleitung,

ist augenscheinlich damals niedergeschriehen worden. Man hat es hier schon mit einer festen Taxe zu thun, doch will es mir scheinen, als oh diese Leutungen 7ioch in der Hauptsache an he- stimmte Ämter gehnüpft sind, oder der Allgemehiheit zu Gute Tcommen sollen. Mit eigentlichen Distributionen an die einzelnen Brüder hat man es hier noch nicht zu thun. Von einer finan¬ ziellen Zerrüttung des Klosters erfahren wir unter diesem Abte nichts, doch wird dies auf einem blossen Zufall in der Über¬ lieferung beruhen. Bemerhenswert ist imter diesem Abte vor allen die Rüclcerwerbung des Truchsessamtes seitens der Abtei von dem Ritter Heinrich Schultheiss, der es vom Vater her erb¬ lich im Lehensgang besass, es aber Schulden halber für 186 Mark veräussern musste.

Unter Abt Dietrich (1318 28. Sept. 1337) kamen wieder schwere Zeiten für das Kloster. Die verhängnisvolle Doppel wähl des Jahres 1314 hatte den Erzbischof und die Stadt in das entgege7igesetzte Parteilager geführt. Hein7'ich von Virne¬ burg hatte die Wahl F7'ied7‘ichs von Österreich unterstützt, die Stadt Köln aber hielt es 7nit Ludwig dem Bayern. Wegen des von Ludwig 1317 zu Bacharach auf gerichteten Landfriedens kam es bald zum offenen Ka7npfe zwischen dem Erzbischof imd der Stadt. Die Stadt wurde vo7i Hemi'ich 7nit dem hiterdikt belegt und die Geistlichkeit aufgefordert 7iach Brühl zu kommen. Aber nur ein Teil derselben fügte sich dem Gebote des Erzbischofs, die andern blieben m Köhi und wa7'tete7i in der gewohnten Weise ihres Amtes. St. Pantaleon schehit in diesen Kämpfen die Partei des Erzbischofs ergriffen zu habe7i, deoin wir hören, dass die Scharen der Städter die Klösterhöfe m Badorf und Kendenich verwüstete7i und 7iiederbrannten, U7id dass sogar die Äcker des Hofes in Sülz, in un7nittelbarer Nähe der Stadt, U7ibestellt bleiben mussten Ebenso wurden die Besitzu7igen des Klosters im JUlichsche7i vo7i den Amtleute7i des Grafen Gerhard mit schicerer Schatzung heimgesucht. Der 7naterielle Schade7i, den das Kloster bei diesen Kämpfen erlitt, war, wie eine Angabe des zweiten Urbars für die Gegend von Euskirchen zeigt J, wo vo7i 72 Maltern Getreidezinsen dem Kloster 7iur 7ioch 30 übrig blieben, ganz be¬ trächtlich. Auch bei anderen Gelegenheiten hatte das Kloster

a) Siehe unten S. 211. h) Siehe unten S. 262,29,. c) Siehe unten S. 253, a.

hymhntnn(i .

XIII

damals durch Kriegsschäden zu leiden, so wurde ihm z. B. UH'ihrend der Belagerung von Boppard durch Erzbischof Balduin von Trier der Hof m Kamp nie der gebrannt und. die Weingärten samt der Er7ite ver7iichtet "). Dazu kamen, wie die Aussage des Keil er - 7neisters Gottfried zeigt, noch andere Einbusse7i, der Bra7id der Scheuer in E7nt und des eige7ien Kor7ispeichers im Kloster. So schicere Veilu.ste ko7inten natiiilich 7iicht olme Einfluss auf das Klosterleben bleiben. Man sah sich in semen Subslstenzmittehi bedroht imd musste darauf smnen, wie der Ausfall bisher ge- loolmter Ehmahmen wieder zu ersetzen sei. East scheint es, als ob die im Jahre 1S27 vorgenomnmie Eilielmng der Gebeine des heiligen Alhinus 7nit diesen Ericäginigen im Zusammenhang ge¬ standen habe, de7in der Zulauf des Volkes war ein grosser imd füllte Jahre hmdurch den Opferstock der Kirche 7nit reiclmi Gaben. Doch auch dieses Mittel vermochte den erschütterten W old¬ st a7id des Klosters 7iicht wieder zu heben. Denn ebenso schlimm icie mit der Wh'tschaft war es mit der Klosterzucht selber be- .stellt. Die Klage der spätere7i Bursfelder, dass die Bestimmunge7i des heiligen Benedikt im Klo.^ter ihre Geltung veiloren hätten, ist für diese Zeit nur zu sehr berechtigt. Das gemeinsame Lebe7i der Brüder icurde mehr und mehr eingeschränkt dui'ch das Lh- wese7i der Dist7'ibutionen imd Präseiitien. Hand in Hand aber mit diesen neuen Gepßogeidieiten ging eine tiefe Verdei'bnis der Bitten, von der wir nur die eine Beite zu Gesicht bekommen, eine zügellose Habgier und Gewinnsucht, welche das Gut der Kirche selber nicht .schonte. Als einen Versuch, Ordnung in die zer¬ rütteten Vei'hältnisse zu bringen, müssen ivir die Ausarbeitung des neuen Urbars betrachten, welche schon in den Jahren 1322 bis 1324 vor genommen zu sein scheint 0. Aber erhielt man damit auch einen Überblick über das, was der Kirche von ihren alten Gütern noch verblieben und ivas neu hinzugekommen war, so reichte dies doch noch nicht aus, geordnete Vei'hältnisse zu schaffen. Es scheint in den nächsten Jahren eher schlimmer als besser geworden zu sein, wurden doch sogar die Gaben aus dem Opferstock des heiligen Albin unter die Brüder vei'teilt Dazu

a) Siehe unten S. 263, i.

b) Vgl. Gelenius, De admiranda magnitudine Coloniae p. 368 f., Wo die Urkunde des Abtes Dietrich von 1330 über den Erhebungsakt ge¬ druckt ist.

c) Siehe unten S. 287.

d) Siehe unten S. 259, it

XJV

Einleitung .

häufte sich die Schuldenlast des Klosters von Jalir zu Jahr in der unheimlichsten Weise “j, ein Ausfall in den Einnahmen wurde nicht durch erhöhte Sparsamkeit ausgeglichen, sondern wie es scheint in der leichtsinnigsten Weise durch neue Anleihen ge¬ deckt ^). Aber man muss noch ganz andere Erfahrungen gemacht haben, es Schemen Unterschleife ganz gewaltiger Art in allen Ämtern der klösterlichen Verwaltung an der Tagesordnung ge¬ wesen zu seiW). Man sah schliesslich ein, dass man auf diese Weise unaufhaltsa^n dem Untergang entgegeneilte, und entschloss sich endlich zu einer durchgreifenden Verwaltungsreform. Durch einen Conventsbeschluss vom 22. Ai.pril 1335 wurde die Auf¬ sicht über den gesamten Wirtschaftsbetriel) einem Collegium von 6 Mitgliedern übertragen, welches alle zwei Jahre vom Convent neu geioählt wurde und an dessen Spitze der Abt und der Prior standeji. Zugleich wurden die schärfsten Massregeln angeordnet, tim jedem Unterschleif zu steuern, die Distributionen aus dem Opferstock des heiligen Albin wurden eingestellt und die Zahl der Präbenden auf 36 beschränkt. Den Anlass zu so einschnei¬ denden Änderungen mag, wie schon erwähnt, die Aufdeckung grosser Unterschleife gegeben haben. Vielleicht hängt damit jener Prozess zusammen, aus dessen Akten uns nur die Aussage des Kellermeisters Gottfried 0 über die Verluste erhalten ist, welche das Kloster in den letzten Kriegen erlitten hatte.

Über den Nachfolger Dietrichs, den Abt Edmund von Cosin (133 7 28. Mai 1344), wissen wir sehr wenig. Wenn Schallenberg behauptet, dass über ihn nichts weiter zu berichten sei, als dass sich damals in St. Pantaleon das unklösterliche Wesen am breitesten gemacht habe^), so mag er recht haben. Denn alle Statuten, wie das zweite Stück De receptione pueri und das Stück De oblationibus custodis welche wir wohl in

a) Siehe unten S. 259,31.

b) Siehe unten S. 25S,3ii ff.

c) Siehe unten S. 258, lo ff.

d) Siehe unten LXXIX S. 257—261.

e) Siehe unten LXXIX^ 261—263.

f) Er schreibt darüber: sex duntaxat annis praefuisse (dem Kloster) comperitur, quorum decur.su speciale quid ab eo gestum fuisse non re- peritur excepto quod dete.stabilis peculii virus altas nimis hisce tempori¬ bus inter religiosos fixisse radices inveniatur, ut res quasi licita et monachismo mmus contrai'ia aestimata fuerit.

g) Siehe unten LXXXII S. 265,24: ff.

h) Siehe unten LXXXJII S. 267,4 ff.

Einleitung.

XV

die Zeit dieses Abtes zu setzen haben, zeigen ganz ebenso wie die eigene Seelmessstiftung Edmunds das Unwesen der Distri- butioneyi in voller Ausprägung. Von Edmunds Nachfolger hin¬ gegen, dem Abt Conrad, von Berga (1S44-—20. Dec. 18GS), behauptet Schallenberg , dass er sich mit Eifer und Geschick der Verwaltung a^igenommen und sich tim die Wahrung des Besitz¬ standes von St. Pantaleon nicht unbeträchtliche Verdienste er- icorben habe. Wenn ich eine Angabe Schal lenb er gs recht ver¬ stehe, so muss es zu seiner Zeit noch schriftliche Aufzeichnungen von der Hatid dieses Abtes, eine Art von Wirtschaftsannalen'’), gegeben haben, von denen jetzt leider jede Spur fehlt.

Die Nachrichten über die nächstfolgenden Äbte sind sehr dürftig. Von Abt 11 ei denr ich von Pondorf (1804 9. Okt. 1878) weiss man yiichts näheres, ln die Zieit seines Nachfolgers, des Abtes Eil g er von Wicht er ich (1878 16. März 1891), fällt der grosse Brand, welcher fast die ganze Kloster anlage vernichtete ^). Unter diesem Abt wurden , wie Schallenberg ’^) berichtet. Versuche gemacht, durch päpstliche Vermittelung die dem Kloster entfremdete^i Besitmingen wiedet- zugewinnen. Auch soll der Abt einige neue Güter erivorben haben. Unter ihm wurde im Jahre 1885 das grosse Verzeichnis der Kölner Häuserzinse U angelegt, welche dem Amt des Priors, der Kammer und der Küche zu entrichten waren. Aus der Zeit des Abtes Hemerich 11. Muel (1891 26. Juni 1401) stammt ein anderes kleines Pegister 1) Kölner Gefälle für den Oonveni. Dass das unklösterliche System der Distributionen in St. Pan¬ taleon auch jetzt noch seine Herrschaft behauptete, zeigt eine

a) Siehe unten LXXXV S. 268.

b) Er scluHht: rexit vero hoc coenobium annis plus yninus novem¬ decim relictis non spernefidis quibusdam rerum gestarum notis, ex quibus solertia illius praecipua in iuribus ac possessionibus ^nonasterii conservandis clare elicitur.

c) Schallenberg schreibt: monasterio hoc magna sui parte impro¬ visi incendii flammis correpto absu7nj)toque.

d) Er berichtet: joossessiones quasdam novas monasterio acqui- sivit et a praedecessoribus alienatas aut dlicite distractas omni studio contendit, quam in finem assistentkan Apostolicae Sedis imptorans duomim pontificum Urbani VI et Donifacii IX per subdelegatum scilicet dominum decanum ad Gradus Mariae assistentiam impetravit. Vgl. Mdtheilungen a, d. Kölner Stadtarchiv H. 9. S. 59, Bulle Bonifaz IX. v. 24. Nov. 1589.

e) Siehe unten XC S. 282 294.

f) Siehe unten XCI S. 822 —825.

XVI

kmleiiunfj .

kurze Angabe über den Verteilungsmodus der Einkünfte aus den Höfen Boicholt und Lüttinge7i, die wir wohl in diese Zeit zu setzen habend- ^bt Hermann III. Zeuwelghin (1401 16. Apr il 1419) soll nach einer Aiigabe Schallenbergs zwei 7ieue Höfe für das Kloster erwo7'be7i haben, ein ehemaliges Leh7i- gut desselben m Elsdorf U7id den Hof in Ba7’renstein. Jeden¬ falls setzt unter diesem Abt die papmme Ube7'liefe7’U7ig im Kloster em und wir spüren eine7i frischen Zug in der urba7'ialen Auf- zeichnu7ig, wir f7ide7i Hofbeschreibungeii U7id Weistümer für Emt, Esch, Elsdo7’f, Kamp, Bo7'7i 7md Bracht^).

Abt .lohan vo7i Cos in, fi'üher Pfarrer m Boisheim, soll der Stifter der Niklasbruderschaft gewesen sein^^). Sein Todes¬ jahr ist unbekan7it, er legte sem Amt noch bei Lebzeiten nieder U7id zwar in die Hände des Papstes Martin V., der an seiner Statt Wilhelm von .Jülich, de7i bishe7lge7i Coadjutor von Glad¬ bach zum Abt e7'na7i7ite^j . Als aber Wilhelm scho7i am 5. Jan. 1426 starb, lourde das Kloster der Schauplatz erbitterter Partei-

a) Siehe unten XCII S. 325—327.

h} Schallenberei schreibt: res ah eo gestas temporum fere sepelivit oblivio, rei interim familia7'is solicitimi fuisse dispensatorem ex eo col¬ ligitur, quod tum hidustxia sua tum fidelium liberalitate duas monasterio nostro acquisivey'it villas unam in Elstorf, cuius utpote boni feudalis dominium directum iam praenne ad monaste7'ium pertinebat, alteram in Barenstein.

c) Siehe unten XCIII—CII S. 327 334, feimer Lacomblet Archiv, VII. S. 129—141.

d) Schallenberg : et quanwis laudimi eius (si quae sint) monumenta nobis fere sint incomperta, divini ta7nen cultus pro7notor extitit singu¬ laris, quem in finem sodalitatem in ecclesia nostra excitavit novam in honore sancti antistitis Nicolai non .sine magno mox subsecuto eius in- crernento, quae etiam co7i fraternitas pulcherrimis et honestissimis fulcita fuit legibus ad normam caeterarum sodalitatum huius ecclesiae scilicet sancti Albini etc., quorum tamen omniuin hoc aevo nostro vix ulla amplius extat memoria. Das sind vermutlich die Statuten der Niklashi'uderschaft hl Sülz (Qu. I. S. 407 ff.), die .später auf das Jahr 1201 zurückdatiert wurden.

e) Schallenberg bestreitet die Angabe des autor tabidae antiquioris (Würdtwein, Nova Subsidia Diplomatica IV. p. 16), dass Johann als Abt 1425 im sechsten Jahre seiner Regierung gestorben sei, und beruft sich auf eine Btdle Mai'tins V. von 1425: qua spontaneam et liberam abbatiae cessionem in manus pontificis dicti ex certis et rationabilibus causis a loanne nostro factam per quendam Herrnannum Divergh notarium apo- stolicum et suum procuratorein ad hoc sufficiens et speciale mandatum habentem dictus pontifex admisisse et in locum eius sequentem Wilhelmum peputasse memoratur.

Einleitung.

XVII

hämpfe. Von Martin V. nämlich wurde Heinrich Overstolz, der selbst Mönch in St. Pantaleon war, zum Abt erhoben, die Brüder aber, welche sich ihr freies Wahlrecht nicht wollten nehmen lassen, wählten ihrerseits Ludwig von Ol me sh ei m und Hessen sich weder durch die Ermahnungen des Papstes oder des Erz¬ bischofs noch durch kirchliche Zwangsmittel wie die Verhängung der Exkommunikatio7i einschüchtern und zur Nachgiebigkeit be¬ wegen. Doch kam es noch vor Ablauf des Jahres 1426 zu einem Vergleich, wonach das Kloster den von ihm gewählten Abt behielt, aber auch Heinrich Overstolz wenigstens im Besitz dieses Titels und eines entsprechenden Jahreseinkommens blieb ^).

Das Regiment Ludwigs von Olmesheim war kein glück¬ liches^). Der Streit mit Heinrich Over stolz hatte dem an sich schon stark verschuldeten Kloster viel Geld gekostet U7id nun sollte es gleichzeitig den Haushalt zweier Äbte bestreiten. Das musste bei der schon längst untergrabe7ien Klosterzucht endlich zum völ¬ ligen Zusammenb7'uch jeder Ordnung führen. Das Kloster hatte, wie der Kölner Rat schon 1444 in einem Schreiben a7i den Erz¬ bischof von Trier 0 beku7idete, in geistlichen und weltlichen Dingen

a) Schallenberg schreibt: Ludovicus de Öhneschem 32. huius mona¬ sterii abbas contra Henricum quendam dictum Overstoltz huius mona¬ sterii professum et a pontifice memorato Martino V. constitutum abbatem communibus fratrum votis electus fuit, nam Wilhelmo viam universae carnis ingresso meinoratus Henricus per dolosas quasdam et falsas in. formationes pontifici factas, quasi haec praelatura apud Sedem Apostolicam vacaret et provisio competeret, etiam praetenso quasi conventualium con¬ sensu huius praelaturae dignitatem per bullam seu bullas licet subreptitias impetravit, quem tamen fratres monasterii privilegiatum suum electionis ius praetendentes neutiquam in suum recipere voluerunt : econtra pontifice et archiepiscopo eosdem ad hoc per varias ac gravissimas censuras, sus¬ pensiones, excommunicationes adigere conantibus. quae res gravissimis hinc inde litibus per integri ferme anni spatium in diversis curiis non sine maximis sumptibus protractis tandem Henrico saniori spiritu per¬ moto pacifice composita fuit anno 1426 et Henricus in monasterii utilitatem et domini electi favorem cum assensu pontificis nec non archiepiscopi dignitati abbatiali renuntiavit reservata tamen sibi honesta quadam vi¬ vendi competentia amplaque libertate non deposito etiam abbatis titulo.

b) Schallenberg fährt fort: praefuit exin Ludowicus electus annis plus minus viginti in maxima et miserabili rerum varietate monasterio universo pene ad incitas redacto: et quid mirum! cum praeter duos, quos alebat praelatos, monachi consuetudine pessima et perniciosa licentia iam suis vivebant peculiis rebus monasterii hi meras pene praebe7idas seu quotas divisis.

c) Bonner Jahrbücher LXXV. S. 191. (Datum richtig?)

Rheinische Urbare Bd. I ed. Hilliger. ^

XVIII

Einleitung.

so abgenonfiTYieyij dass sich nicht viel Leute davan gehessevn Jconnten. Diese verrotteten Zustände aber hatten wenigstens zur Folge, dass sich geistliche wie weltliche Behörden ernstlich um ihre Abstel¬ lung bemühten. Die Einführung der Bursfelder Reformation in St. Pantaleon ist mit den Namen des Grafen Friedrich von Mors und seines Bruders, des Erzbischofs Dietrich II. ^), aufs engste verlcnüpft. Das Jahr freilich, in dem es dazu Team, ist strittig, ja man weiss nicht einmal genau, unter welchem Abt es geschehen isD). Doch würde der Brief des Kölner Rates dafür sprechen, dass Abt Ludwig von Olmesheym Glicht, wie es nach manchen Zeugnissen erscheinen könnte, noch 1446 am Leben war, sondern bereits 1444 gestorben sein muss und dass schon vorher die Re¬ formation vollzogen war. Damit stimmt, dass Erzbischof Dietrich sich bereits 1442 die Sache angelegen sein liess^).

Doch war eben nur ein Anfang mit der Reformation ge. macht und es hing alles von der Person des nachfolgenden Abtes ab, ob dieses Werk einen gedeihlichen Fortgang haben konnte. Die Wahl fiel auf Johann Vorst, den Abt von St. Mathias bei Trier, der St. Pantaleon selbst mit visitiert und den Anstoss zu seiner Reform gegeben hatte. Doch zögerte er sie anzunehmen und wurde erst auf die Bitte des Rates von Köln vom. Erzbischof von 'Trier dazu bestimmt. Im Jahve 1447 legte er sein Amt in St. Mathias nieder und wurde Abt von St. Pantaleon, und drei Jahre später 14ö0 wurde er auch zum Abt von St. Maximin erwählt, welches Amt er annahm, ohne das von St. Pantaleon aufzugeben^). Unter ihm entfaltete Graf Friedrich von Moers und Sarwerden, der Bruder des Erzbischofs von Köln und des Bischofs von Münster, seine auf die Durchführung der Reformation gerichteten Bestrebungen im Kloster^). Den Bemühungen beider Männer gelang es auch, etwas Ordnung wieder in die Finanzen zu bringen und das Kloster von den drücke^idsten Schulden zu befreien, Allein am 11. Juli 1448 starb Friedrich und kaum vier Jahre

a) Vgl. die Angaben der Koelhoffschen Chronik in den Chroniken der deutschen Städte XIII (1876). S. 489.

h) Schallenberg ivendet sich gegen den collector antiquioris tabulae, der die Reform zwar unter Ludwig beginnen lässt aber dabei an das Jahr 1416 denkt, mit der Behauptung, dass 1445 bereits der Nachfolger Ltidwigs Abt gewesen sei.

c) Ennen, Geschichte der Stadt Köln Bd. III. S. 769.

d) Siehe unten S. 57,5.

e) Siehe unten S. 45 n. 4.

Einleitung.

XIX

.‘später am 4. Jun. 1452 Abt Johannes Vorst selber. Damit geriet das ReformationswerTc wieder ins Stochen.

Abt Johannes Veet aus Soest J45 2 1459) hat im Kloster kein gutes Andenken hinterlassen, sein Regiment galt als ein Rückschritt und man warf ihm vor, dass er das Kloster in neue Schulden gestürzt habe^). Das Verzeichnis der Anleihen aber widerspricht dieser Behauptung, denn wir ersehen daraus, dass Veet in viel geringerem Umfange als seine nächsten Vorgänger und Nachfolger fremdes Geld auf genommen haU). Immerhin scheint sein Regiment kein glückliches gewesen zu sein und schon hochbetagt legte Johannes Veet am Johannistag 1459 sein Amt, das ihm zur Last geworden war, nieder und zog sich in das Kloster St. Mariä zu den Märtyrern bei Trier zurück, wo er 1469 gestorben isf^).

Das Kloster muss damals wieder ganz verrottet und ver¬ kommen gewesen sein, sodass man alle Hoffnung auf gegeben hatte, es könne wieder aus sich selbst heraus gesunden. Angeblich von der Bitte der Brüder unterstützt, hatte sich noch Johannes Veet an Papst Pius II. mit dem Begehren gewendet, dass der Prior des Karthäuserklosters in Köln Magister Johannes Schunde von Doetichem das Ordenskleid wechseln dürfe, um an seiner Stelle Abt zu werden. Auch sollten ihm 5 bis 6 seiner bisherigen Ordens¬ brüder, aus deren Zahl der Kellermeister des Kloster bestellt werden möchte, bei diesem Schritt begleitefi. Durch eine Bulle vom 8. März 1458 genehmigte Pius II. diese Bitte mit der Be¬ gründung, dass der klägliche Zustand des Klosters sowohl im Hinblick auf den Verfall der Wirtschaft wie der Klosterzucht diese Massregel 7iotwendig mache^). Der neue Abt Johannes Schunde (1459—15. Aug. 1464) soll den auf ihn gesetzten Erwartungen wohl entsprochen halten. Er brachte wieder' Zucht und Ordnung his Klo,stei^ und schaffte ihm durch die Auslösung

a) Schallenherg : verum eiusdem patris et zelatoris vestigia studia- gue parum aemulatus monasterium gravaminibus et debitis ab eodem praedecessore plurimum alleviatum et exoneratum iptse una cum fratri¬ bus suis tum genuinis tum extraneis simultatis vitio divisis novis denuo debitis plurimum implicavit.

b) Siehe unten Stück CXXX. S. 589, ff.

c) Im Gegensatz zu Schallenberg , dem diese Notizen entnoinmen sind, lässt der ältere Abtskatalog diesen Abt schon 1460 sterben und in St. Pantaleon unterm Turm begraben sein.

d) Abgedruckt in den Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein LXIIl. S. 199 ff.

XX

Einleitung.

vieler von seinen Vorgängern verpfändeter EinTcünfte eine Besse¬ rung seiner wirtschaftlichen Lage^J. Wir spüren die ordnung- schaffende Hand seines Kellermeisters Heinrich (lestelen auch in der Erneuerung alter Heberollen wie z. B. der Weinbergsbesitzungen in Ober-Fell, Burgen und Kanip^).

Dieser Aufschwung aber war nur von kurzer Dauer, denn der Nachfolger des Johannes Schunde Abt Gottfried von Le¬ chenich (1464 1486) brachte das Kloster wieder an den Rand des Verderbens. Obwohl er selbst einer der aus der Karthause mit übergetretenen Mönche gewesen war und eine Zeit lang auch das Amt eines Kellermeisters bekleidet hatte, trieb er es als Abt schlimmer als alle seine Vorgänger. Das Kloster, welches er in einem verhältnismässig gutem Zustande seiner Wirtschaft über¬ nommen hatte 0, soll er in wenig Jahren wieder dermassen in Schulden und TJngelegenheiten gestürzt haben, dass sich die Obrig¬ keit genötigt sah, einzuschreiten. Erzbischof Ruprecht ordnete im Februar 1473 eine Visitation des IGosters an, welche damit endete, dass man den Abt ernstlich ermahnte, sein anstössiges Leben zu bessern und die Verwaltung der Abtei mit grösserer Gewissenhaftigkeit zu führen^). Schon wenige Wochen später aber schritt man zu seiner Entsetzung^) und wählte an seine

a) Schallenberg : quo in munere loannes ad quod praeter morem ordinis assumptus erat se optime gessit, divinum cultum et regiilarem disciplinam gnaviter promovit et in temporalibus quidem amplius pro¬ fecit, census et reditus venditos redemit, possessiones et curtes diversas inter quas villas tres in Härrich Köttingen et Pinsem nec non et sylvae jmrtim iuxta Badorf parata pecunia in proprietatem monasterii compa¬ ravit, item bona nostra et vineas in Oberfelde ex donatione cuiusdam Jekell van Fanckel monasterio in perpetuum acquisivit.

b) Siehe unten Stück CV CVII. S. 346—848.

c) Schallenberg : nam ut de temporalibus solum, loquamur post obitum domini praedecessoris sui invenit, prout propria sua manu testa¬ tur Godefridus, praeter notabilem paratae pecuniae summam in frumentis 600 mir. tritici, 2600 mir. siliginis, avenae mir. 800, pecorum numerum incredibilem equos videlicet 12, vaccas 59, porcos 90, oves 824 et alia quam plurima partim in monasterio partim in villis, quas sub propria tenebat cultura.

d) Ennen, Geschichte der Stadt Köln III. S. 769 ff.

e) Schallenberg fährt fort: quorum tamen omnium infelix admini¬ strator ista cum caeteris annuis proventibus dum mirabiliter nimis dila¬ pidaret et monasterium maioribus quam prius incommodis et debitis oneraret et ab observantia vitae regularis non sine Christi fidelium scan¬ dalo deviaret, archiepiscopi Coloniensis iussu et consensu a rev. patribus ordinis visitatione peracta ab officio amotus fuit anno 1473 et in illius

Einleitung.

XXI

Stelle den Pastor von St. Brigidä .Ja Je oh vom Steg , loelcher am 3. April 1473 die erzhiscJiößche Bestätigung erhielt. Auch Hess der Erzbischof den Kölner Rat ersuchen, sich der Person Gottfrieds zu bemächtigen und ihn den Visitatoren zur Einkerke¬ rung zu übergeben^), damit er nicht zum Schaden des Klosters nach Rom appelliere. Gottfried hatte aber am Administrator Hermann eine Stütze gewonnen und fand auch vor dem heiligen Stuhl mit seiner Sache Gehör. Bereits Ostern 1476 kehrte er wieder ins Kloster zurück, um von neuem das Amt des Abtes zu übernehmen. Aber statt dass es besser geworden wäre, nahm die Unordnung jetzt er. st recht überhand. Bereits am 8. Juli 1476 wurde durch Schiedsspruch einem der Hauptgläubiger, Bernt von Münster, zunächst auf 3 .Jahre der Genuss aller Zinsen und Renten des Klosters in Köln zugesprochen, und wenn seine For¬ derungen in dieser Zeit nicht befriedigt würden, sollte er bis zur vollen Bezahlung derselben in diesem Rechte bleiben J. Damit versiegte eine der wichtig.sten regelmässigen Einnahmequellen, aus denen das Kloster seinen Haushalt zu bestreiten hatte, denn Bernt hatte die Verpfichtung, nur wöchentlich 1 Goldgulden daraus an die Klosterküche abzuführen. Da trat denn bald der drückendste Mangel im Kloster ein und es war kein Wunder, wenn sich die Ordnung völlig löste. So ent.schloss sich denn Erzbischof Her¬ mann IV., nochmals gegen den Abt einzuschreiten, er leitete 1481 ein Prozessverfahren gegen ihn ein und entsetzte ihn endgiltig seines Amtes Gottfried verliess nun das Kloster und ist einige Jahre später als Propst von Boichholtz bei Laach gestorben^).

locum subrogatus quidam lacobus de Stege pastor pro tempore sanctae Brigidae iuxta sanctum Martinum Maiorem.

a) Die erzbischöfliche Bestätigung erhielt Jacob am 3. April 1473. Anno 1473 sabbato post estomihi archiepiscopus Coloniensis literis requi- sitorialibus Brühlae datis petit a magistratu Coloniensi, ut abbatem, S. Pantaleonis Godefridum Lechenich apprehendant et ordinis visitatoribus incarcerandum tradant, ne in damnum coenobii Romam appellet. Hand¬ schriftliche Notiz von Forst „ex manuscripto antiquo^ auf Beilage zur Köln. Zeitung 1818, 27. Sept.

b) Ennen, a. a. 0. S. 770.

c) Siehe unten Stück XC § 242. S. 314, bi ff.

d) Ennen a. a. 0. III. S. 770.

e) Schallenberg fährt fort: Godefridus interim dolenter ferens hanc sui amotionem causam suam per se et alios patronos in curia Romana et alibi magnis sumptibus egit tandemque sententiam pro parte sua impetravit anno 1475 die 13. nov. itaque monasterium hoc sequenti anno in hebdomada passionis denuo ingressus spe quidem feliciori re-

XXII

Einleitung.

Schuld an seinem Verhängnis mögen freilich auch die politischen Wirren jener Zeit gehabt haben. In den Kämpfen des Erzbischofs Ruprecht mit den Pfandherren und mit dem Stiftsverweser Her¬ mann von Hessen hatte das Kloster schwer zu leiden, die Höfe in Badorf, Köttingen, Weissenhaus und Sülz wurden ihm nieder- gebrannt und geplündert^). Aber noch schwieriger mochte es für den Abt sein, seine Stellung im Kloster gegenüber den Zettelungen des Erzbischofs wie des Stiftsverwesers zu behaupten. Fast hat es den Anschein, als ob seine Entsetzung mit den politischen Wirren ausserhalb des Klosters im engsten Zusammenhang ge¬ standen habe.

Sein Gegner Jakob vom Steg (1473 1476), welcher als 37. Abt im Kloster gezählt wird, wurde nach seiner Vertreibung aus St. Pantaleon 1478 vom Erzbischof von Mainz zum Admini¬ strator des Klosters Seligenstatt bestellt und .starb schliesslich als Abt von St. Paul in Utrecht 1494 an der Pest.

Her Nachfolger Gottfrieds wurde Wilhelm von Boich- holtz (1481 27. März 1487), der früher Mönch in Gladbach gewesen und dann vom Erzbischof Hermann dem zurückgekehrten Abt Gottfried als Coadjutor zur Seite gestellt worden war. Er soll sich eifrig um die Hebung des Klosters bemüht haben, ver¬ sank aber bald in Wahnsinn und musste seines Amtes entsetzt werden^). Er starb am 4. Okt. 1493. Bis zur Neubesetzung des

gere coepit sed successu pro dolor infelicis simo, cum enim annorum sequentium decursu status monasterii magis ac magis tam in capite quam memöris depravaretur, ut cunctis rebus nimium diffluentibus etiam victus necessaria vix monachis superessent, praemissa visitatione quarta authori- tate archiepiscopi instituta tandem coram archiepiscopi commissariis in sacristia metropolitana congregatis in forma iuris examinatus et convictus denuo offlcio cedere coactus fuit anno 1481. relicto itaque monasterio ad praeposituram quandam dictam Boictiholtz iuxta Lacense monasterium migrans ibidem post annos aliquot diem suam extremum obiit.

a) Schallenberg : Nam Hermanno Hassiae landgravio contra lloper- tum archiepiscopum a capitulo metropolitano electo ecclesiae Coloniensis gubernatore ipsos inter nec non et urbis huius cives mirabiles discordiarum turbines gliscere exceperunt, unde cives urbisque stipendiarii depopulatis et exustis pluribus circa urbem iacentibus nobilissimis aedificiis ac duo¬ bus etiam amplissimis monasteriis curtibus et bonis etiam nostris minime pepercerunt, brevi enim temporis spatio quatuor monasterii curtes scili¬ cet Badorf, Köttingen, Weishaus et Sültz cum capella ibidem testudinata quatuor habens altaria diruerunt et exussurunt omnibus etiam mobilibus pecoribus etc. in praedam hostiliter actis. Vgl. Ennen a. a. O. III. S. 509 und 554, über den Hof Weisses Haus bei Sülz.

b) Schallenberg : huius monasterii turbulentissimo rerum statu ab-

Einleitung.

XXIII

Stuhles wurde das Kloster interimistisch durch den Prior Her¬ mann Norden als Administrator verwaltet, von dem wir noch vom 6. Dez. 1487 eine in dieser Eigenschaft ausgestellte Urkunde

besitzen^).

Sein Nachfolger Andreas Küchler von Breslau (1487 13. Jun. 1502) war ursprünglich Johanniter und Präzeptor des Hauses in Zittau gewesen, dann aber in das Benediktinerkloster nach Weissenburg gegangen. Er übernahm das Amt eines Abtes unter den schwierigsten Verhältnissen. Das Kloster war wieder von seinen Gläubigern hart bedrängt, aber es gelang ihm gleich anfangs ein Abkommen mit ihnen zu treffen’^). Er zeigte über¬ haupt ein reges Interesse für die wirtschaftliche Hebung des Klosters, sorgte für die Wiederherstellung und Ausbesserung der unter seinen Vorgängern ganz vernachlässigten und dem Einsturz drohenden Baulichkeiten und machte allenthalben wieder die Rechte des Klosters geltend, welche durch Leichtsinn und Säumig¬ keit der früheren Äbte fast in Vergessenheit geraten waren.

Abt Johann von Lüninck (1502 5. April 1514)

.stammte aus dem vornehmen Kölner Geschlecht gleichen Namens. Er war unter Abt Gottfried von Lechenich ins Kloster getreten und gehörte in seinen jüngeren Jahren zu den unbändigsten seiner Genossen^). Aber in verschiedene Klöster geschickt und zuletzt

sumptus fuit, quo in munere vir bonus et rectus cum pastorali sollicitu¬ dine ac singulari quodam studio ruinas praedecessoris in utroque mona¬ sterii statu resarcire sedulo allaboraret, miserabili capitis debilitate et continuo delirio correptus fuit, unde septimo regiminis anno ad fratrum instantiam per archiepiscopi commissarios examinata et^ cognita rei ven¬ tate ab officio .mo absolutus est anno 1487 die 27 martii rerum admini- strationem interim tenente rev. patre ac domino Hermanno Norden huius monasterii tunc priore.

a) Siehe unten 498 n. 1. -ut

b) Schallenberg: quamvis etiam omnia pene collapsa disturbata

ac diruta reperiret, creditorum etiam stimulis nimium ageretur, fratrum interim defectum observans haud leviter discrutiabatur, hinc praesuppo- sita diligenti spiritualium cura rem oeconomicam insimul respiciens initio 'regiminis ope archiepiscopi et in vices eiusdem domini Henrici Stein- wech decretorum doctoris et curiae Coloniensis officialis nec non Adami abbatis S. Martini auxilio creditores monasterii citari fecit de lustis quam simulatis contractibus iuxta facti veritatem iustitia et concordia mediante, ut düponerent, quatenus tam ipsis de aequa et bona satis¬ factione quam fratribus de congrua sustentatione providerent.

c) Schallenberg: fuit nobili stirpe hac in urbe Coloniensi natus sub abbate huius monasterii 36. domino Godefrido monachalem vitam in hoc coenobio amplexus verum cum initio conversionis suae dissolutioribus

XXIV

Einleitung.

noch in die stj’enge Zucht von St. Martin genommen^ änderte er sich dermassen, dass man ihm später in St. Pantaleon sogar das Amt eines Kellermeisters übertrug und ihn auch zum Pfarrer von St. Mauritius machte. Auch als Abt erwarb er sich grosse Verdienste um das Kloster sowohl durch die Hebung der Wirt¬ schaft wie durch die Befestigung der klösterlichen Zucht. Allein seine Verwaltung war zu kostspielig, er brauchte Geld vor Allem für seine prächtigen Bauteil und war seit langen Jahren der erste Abt, welcher das Kloster mit einer neuen grossen Hypothek von 1500 Goldgulden belastete.

Abt Johannes von Euskirchen (1514—6. Mai 1538) hatte sich schon das Vertrauen seines Vorgängers gewonnen und als Kellermeister so gut bewährt, dass man ihn zum Abt wählte, obwohl er noch kaum 30 Jahre alt war. Er galt als einer der tüchtigsten Äbte, die das Kloster gehabt hatte und soll in der Verwaltung der Spiritualien wie der Temporalien eine gleich glückliche Hand gehabt haben.

Abt Benedikt Kessel (1538 26. Okt. 1556), aus vor¬ nehmem Kölner Hause stammend, war Kellermeister und Pfarrer von St. Mauritius gewesen^). Er handhabte die Klosterzucht fast mit übertriebener Strenge, doch war er der erste Abt von St. Pantaleon, welcher gemäss dem pästlichen Dispens seinen Mönchen den Genuss von Fleischspeisen gestattetet^). Seine Verioaltung scheint sparsam gewesen zu sein, denn es gelang ihm, zwei von den Anleihen seiner Vorgänger von zusammen über 1500 Gold¬ gulden wieder zu tilgen. Doch musste er noch ein Jahr vor seinem Tode eine neue Anleihe von 1850 Goldgulden aufnehmen^),

monachis associatus eorum indolem perversam, ut fieri assolet, nonnihil attraxit ac etiam omnino forte inter perversos perversissimus evasisset, nisi speciali dei providentia ab iisdem avulsus sanctiorem vitae spiritum hauriens sapientia crevisset et aetate . . .

a) Schallenberg : ob egregias animi dotes in cellerarium et huius monasterii syndicum electus non longe post pastoralis ecclesiae nostrae Mauritianae cura eidem insimul annexa et demandata fuit.

b) Schallenberg : servabatur adhuc sub eo laudabile et sanctum illud beatissimi legislatoris nostri Benedicti institutum, ut monasterii huius religiosi non nisi pisculentis vescerentur, cum autem plures congrega¬ tionis Bursfeldicae patres concessum in esu carnium apostolicum indul¬ tum temporis potius ac locorum necessitate quam gulae aut luxus com¬ pulsu suscepissent suis quoque Benedictus hic noster carnium usum in hoc monasterio primo concessit.

c) Siehe unten S. 595,30.

Einleitung,

XXV

weil ein Streit mit dem Grafen von Neuenahr und Moers wegen des Hofes und der Gerichts}) arheit in Born ausgelyrochen war.

Ihm folgte als Aht sein Neffe Heinrich Mülheim (1556 12, Nov. 1572), gleichfalls aus einem der grossen Kölner Ge¬ schlechter. Er war erst Kellermeister gewesen und erst wenige Wochen vor dem Tode seines Oheims am 3. Äug. 1556 zu de.ssen Coadjutor gewählt worden. Kaum 22 Jahre alt wurde er jetzt dessen Nachfolger. Mit körperlichen Vorzügen, einem gewinnen¬ den Äusseren und gefälligen Formen des Umgangs vereinigte er bedeutende geistige Anlage)), sodass seine Wahl trotz seiner Jugend V071 keiner Seite beanstandet wurde. Aber als Abt hielt er nicht, was man sich von ihm versprochen hatte, die Zucht geriet wieder in Verfall und er häufte von neuem Schulden auf Schulden^). Er belud die Höfe in Badorf, Königsdorf, Marsdorf, Neuenhof, Esch, Kendenich, Geildorf, Harrig und Brochendorf, die Zehnden in Hagenbroich und Badorf, das Haus zum Hasoi emzeln und dann wieder das Kloster als Gayizes mit allen seinen Be.sitzungen mit einer Hypothek nach der andern. Ausserdem verpfändete er noch Bezüge aus einzelne)) dieser Fronhöfe wie in Badorf, Geildorf, Königsdorf, Elsdorf und der Mühle von Bor)i. Und das alles in den ersten 11 Jahren semer Regieru))g , eine Schuldem- last von schätzungsweise 9500 Goldgulden, eine für damalige Ver¬ hältnisse ungeheuere Summe. Doch )nögen die luvruhige)) Zeite)) nicht ganz ohne Einfluss darauf gewesen sein und man rühmte im Kloster dem Abt wenigstens ))ach, dass er später ein anderer geworden sei und seine anfängliche Versäum))is wieder gut zu machen sich bemüht habe.

Abt Gottfried Borcken (1572 17. Dez. 1597) stammte aus vornehmer Werdener Familie. Er war erst Prior in St. Pantaleon gewesen, dann 1565 Pastor von Langel und endlich von St. Mauritius geworden, was er bis zu seiner Wahl zum Abte blieb. Als Nachfolger Heinrichs hatte er einen schweren Stand, um die zerrütteten Geldverhältnisse des Klosters wieder einigermassen in Ordnung zu bringen. Es gelang ih)n wenigstens einen der wichtigsten Höfe des Klosters, den Fronhof in Süchteln, der von seine)n Vorgänger mit verpfä))det worde)) war, wieder einzulösen^) . Sonst erschöpfte sich seme wirtschaftliche Thätig- keit darin, alte Schulden mit neuen abzubezahlen.

a) Siehe unten Stück CXXX §§ 18-33. S. 591,m-595,^2i) das Ver¬ zeichnis der von ihm aufgenommenen Anleiheyi.

b) Schallenherg : aere enim alieno monasterium ea qua potuit soli-

XXVI

Einleitung.

Bei der folgenden Wahl waren die Stimmen der Brüder geteilt. Die einen waren für den Pfarrer in Langel Thomas Heimerzheim, die anderen für den Kellermeister Heinrich Scherpen¬ seel, der in dem Rufe eines strengen Eiferers stand und während eines einzigen Jahres, als er Pfarrer in Süchteln war, mehr als 300 Seelen der katholischen Kirche wieder zugeführt haben solD). Man einigte sich schliesslich auf Gottfried Anrath von Hültz (1597 18. März 1606), dessen milde Grundsätze den Brüdern mehr zusagten. Er war Beichtvater der Jungfern von St. Mau¬ ritius gewesen, dann Pastor in Süchteln und Landdechant der dortigen Christianität geworden. Den Schwierigkeiten seines neuen Amtes war er in keiner Weise gewachsen. Tief verschuldet, wie das Kloster war, schien es unter seiner lässigen Regierung vollends zu Grunde gehen zu müssen. Zwar hat er keine neue Anleihe mehr aufgenommen, aber er hat auch keine Rechnung mehr bezahlt und lebte mit seinem ganzen Kloster auf Borg, so- dass die Klage Schallenbergs nicht unberechtigt erscheint, erst durch ihn sei das Kloster so arm geworden, dass auch die Spä¬ teren noch am Hungertuche zu nagen hätten. Schliesslich legten sich die Visitatoren ins Mittel und nötigten ihm noch kurz vor seinem Tode einen Stellvertreter in der Gestalt Heinrich Spicher- nagels auf^).

citudine exonerare studuit, in necessariis aedificiis et ecclesiae ornatu sedulus sacristiam novam e fundamentis exstruxit [1578], Süchteln a domno praedeceessor oppignoratum redemit.

a) Schallenberg : Henricus Scherpenseilen olim prior et disciplinae zelator rigidus pro tempore cellerarius, qui unico circiter in Suchtelensi pastoratu transacto anno (quo 300 circiter haereticos ad ecclesiae catho¬ licae gremium reduxisse fertur) quietioris et perfectioris vitae zelo Car- thusiam maiorem ingressus . . .

b) Schallenberg : paucis annis praefuit non tamen profuit: mona¬ sterium enim hoc, quod iam ante e maioribus quodammodo emerserat debitis et pulcherrimis ornatum, erat moribus ac legibus caligante prae¬ cipuo religionis astro tantis denuo implicatum est debitis, ut posterorum dentes plurimum inde obstupuerint et plagam peraegre sanare potuerint (eo usque enim sub hoc abbate res familias devenisse dicitur, quod cere- visia refectorialis ex civitate quaesita fuerit per obbayn ex braxinia) perpensa ista ingenti monasterii calamitate undique premente, Godefridus suum in gubernando evidenter cernens infoelicem successum urgentibus exhinc et adhortantibus etiam rev. dominis visitatoribus Martinensi, Tuitiensi et Lacensi sibi rev. patrein Henricum Spichernagel monasterii nostri professum ecclesiae Boisheimensis pro tempore pastorem inter¬ veniente votivo fratrum consensu cum successionis spe in coadiutorem supponi permisit.

Einleitung.

XXV II

Aht Heinrich Spichernagel (21. März 1606 27. April 1641) war früher Novizenmeister im Kloster gewesen und 1598 zum Pfarrer von Poisheim bestellt worden. Schon hier verriet er sein ivirtschaftliches Geschieh, denn in den acht Jahren seiner Amtsverwaltung brachte er es fertig, bei einem härglichen Ein- hommen die Schulden seines Vorgängers im Betrag von 850 Tha- lern zu tilgen. Am 19. Dez. 1605 wurde er zum Coadjutoi des Gottfried von Hültz^) und ein Vierteljahr später am 21. März 1606 als dessen Nachfolger zum Abt gewählP). In welche Verwahr¬ losung die Wirtschaft wieder geraten war, zeigte die Inventar¬ aufnahme V bei Antritt seines Amtes, wo sich an unbezahlten Rechnungen und Renten ein Betrag von 17000 Gulden heraus¬ stellte ^), denen zur Dechung an Vorräten nur einige hundert Malter Getreide und 56 Fuder Wein im Werte von etwa 2000 Thalern und haum 400 Gulden bar Geld gegenüberstanden. Spichernagel sah sich also gleich anfangs gezwungen, mehrere grosse Anleihen im Betrag von 8400 Rthlr. aufzunehmen^), um die endlose Zahl Heiner Gläubiger loszuwerden. Sonst aber be¬ folgte er die Praxis, nur in den dringendsten Fällen, bei grossen unvorhergesehenen Ausgaben zu einer neuen Anleihe zu schreiten. Dabei hat er alle Anleihen, die er ^nachte, binnen wenigen Jahren wieder getilgt, und es sich ausserdem zur Aufgabe gemacht, auch die Anleihen seiner Vorgänger eine nach der andern zurüchzu- zahlen, um das Kloster allmählich wieder schuldenfrei zu machen. Seine Erfolge verdienen um so grössere Anerkennung, wenn man bedenkt, dass es die unglückliche Zeit des Dreissigjährigeri Krieges war, in der er sie errang!). Auch brachte er es fertig, trotz seiner Sparsamkeit so viel Geld zu erübrigen, um in den Jahren 1618 bis 1623 den Umbau und die Wölbung der Klosterkirche zu bewerkstelligen. So hat er das Kloster, welches eben noch dem Untergange verfallen schien, in wenig Jahren wieder zur Blüte gebracht, und sein Streben fand die verdiente Anerken¬ nung darin, dass man ihn 1613 auf der Tagung in Mainz zum höchsten Vorsitzenden der Bursfelder Congregatioii erwählte^).

a) Siehe unten S. 367,2^.

h) Siehe unten S. 368, x.

c) Siehe unten Stück CXXIV S. 367 375.

d) Siehe unten S. 572,32.

e; Siehe unten Stück CXXIV §§ 116-120. S. 374 und CXXX §§ 35

-37. S. 596. ,

f) Siehe Stück CXXV S. 375-507 dieWirtschaftsannalen dieses Ahtes.

g) Siehe unten S. 400, n.

XXVIII Einleitung,

Spichernagel stm’b^J im Alter von fast 77 Jahren am 27. April 1641.

AM Placidus Brower (6. Mai 1641 Ö. Jan. 1646) stammte aus Köln und war 1621 ins Kloster getreten. Im Jahre 1630 wurde er Prior, und sechs Jahre später am 11. OM. 1636 Pfarrer von St. Mauritius. Schon als Prior galt er als Eiferer und auch als AM hielt er auf strenge Klosterzucht. Er soll sich um die Vermehrung der Klosterbihliotheli durch Anschaffung von theologischen Werhen älterer und neuerer Autoren grosses Ver¬ dienst erworben haben. In der Verwaltung der Temporalien scheint er nicht ganz die glücMiche Hand wie Spichernagel ge¬ habt zu haben, wie die wieder zahlreicher werdenden Anleihen beweisen.

Sein Nachfolger Abt Ägidius Romanus [9, Jan. 1646 5. Juli 1684) war 1604 in Köln geboren, 1622 ins Kloster ge¬ treten und 1628 zum Priester geweiht worden. Er wurde nach¬ einander Novizenmeister, LeMor der Theologie, Subprior, Prior und endlich Pfarrer von St. Mauritius. Als ein berühmter Theo¬ log, Licentiat und Professor an der Universität war er der Stolz des Klosters. Wie seiner Zeit Spichernagel wurde auch er 1667 zum Vorsitzenden der Bursfelder Congregation gewählt. Er besass etwas von dem wirtschaftlichen Genie Spichernagels, auch er war be.strebt, das Kloster allmählich wieder schuldenfrei zu machen, aber so reich an Erfolgen wie dieser war er nicht ^). Statt die Schulden zu tilgen, begnügte er sich in der Regel damit, die alten Anleihen durch neue zu günstigeren Bedingungen zu ersetzen. Doch that er viel für die Herstellung und Ausbesserung von Gebäuden sowohl im Kloster selbst wie auf den Fronhöfen und sorgte auch für einen gewissen Schmuch und eine prunhendere Aus¬ stattung der Kirche.

Abt Reinhold Greuter (31. Juli 1684 23. Sept. 1687) aus Süchteln, war 1627 geboren, trat 1647 ins Kloster und em¬ pfing 1652 die Priesterweihe. Im Jahre 1656 kam er als Vicar nach Niederembt, dann verwaltete er von 1669 ab drei Jahre lang das Amt eines Kellermeisters im Kloster und wurde darauf Pfarrer in Niederemt, wo er sich in den Kriegen der siebziger

a) Siehe unten S. 514,

b) Siehe Stück CXXVII S. 514 519 die Auszüge aus den Wirt¬ schaftsannalen dieses Abtes.

c) Die Auszüge, welche uns von seinen Tagebüchern erhalten sind, siehe unten Stück CXXVIII S. 519 5S4.

Einleitung.

XXIX

Jahre durch seinen Mut und sein standhaftes Auftreten gegen die rauhenden und plündernden Schareti der Franzosen grosse Anerkennung erwarb. Die Nachrichteii über ihn sind zu dürftig^), als dass wir zu einem festen Urteil über ihn zu kommen ver¬ möchten. Doch scheint die gute Zeit des Klosters vorbeigewesen zu sein, das Borgen nahm wieder überhand^) , vielleicht noch eine Folge der kostspieligeren Verwaltung seines Vorgängers.

Abt Konrad Kochern (2. Okt. 1687 1. März 1717) stammte aus Köln^). Er war 1676 Novizenmeister, 1677 Kellermeister und 1685 Pastor von Ober-Emt und Aufseher über die im Jülich- schen liegenden Fronhöfe des Klosters geworden. Als Abt machte ihn sein strenges despotisches Wesen bei den Mönchen unbeliebt. Man verdächtigte ihn sogar, als ob er die Temporalien schlecht verwalte, und betvirkte, dass er vom päpstlichen Nuntius vom Amte suspendiert und in Untersuchung gezogen worden^). Nach fimf Jahren aber wurde er zu vollen Ehren wieder eingesetzt, weil sich die gegen ihn erhobenen Anklagen als unbegründet erwiesen hatten. Abt Kochern war ausserordentlich baulustig und hat, wie die uns aus jener Zeit erhaltenen Nachrichten beweisen, mit schonungs¬ loser Hand auch das Innere der Pantaleonskirche umgestaltet. Das Grabmal der Theophano wurde 1690 von seiner ursprüng¬ lichen Stelle entfernt, ebenso die Grabmäler der Grafen von Moers ausgehoben und in die Wand gemauert. Die grosse Krypta unter dem Chor und dem Hauptaltar mit ihren drei Altären und ebenso die Krypta des heiligen Antonius mit der darüber liegenden Ka¬ pelle der heiligen Katharina und ihren Altären wurden einge¬ rissen. Die Altäre des heiligen Mathias und des heiligen Nikolaus

h) Aufzeichnungen über seine Amtsführung vom Pater Godt. Müller siehe unten Stück C XXVIII S. 384—387.

c) Siehe unten S. 601, 21 ff.

d) Alter Nachtrag zu Wulffraths Fortsetzung der Annalen im Mscr. 204 des Kölner Stadtarchivs.

e) Ibidem: dum apud nos sibi subiectos nimio zelo fervens notam alicuius despotici regiminis vel saltem malam non bene administrata oeconomia suspicionem ex invidia (quae plurimas nutrit sorores praeser¬ tim in monasteriis) incurrerit, quapropter succubuit et per 5 annos circiter ab illustrissimo domino nuntio apostolico in temporalibus solum¬ modo .su.spensus fuit, interea autem temporis temperata monasterii ad- ministrationi praefectus fuit adm. rev. pater Reinoldus Bohnen p. t. pastor in Gymmenich ad tempus usque dum re diligente^' examinata et falsa apprehensa innocens declaratus in loco capitulari ab eodem illustrissimo domino nuntio solemniter et publice . . . restitidus fuey'it.

XXX

Einleitung .

wurden beseitigt. Der Peterschor wurde mit Stein gewölbt und die Kapellen des heiligen Kreuzes und der heiligeji Apostel nieder- gerissen, wobei man auch auf das Grab des Abtes Hermann von Zutphen stiess^).

Abt Reinhold Bahnen (9. Alärz 1717 11. Dec. 1729) war am 25. März 1668 in Viersen geboren. Ursprünglich war er Mönch von St. Pantaleon, dann 1696 nach Siegburg gekommen, um als Novizenmeister und Lektor der Theologie zu wirken, und war auch vom dortigen Abt zum Pfarrer von Gymnich bestellt worden. Während der Suspension Konrad Kochems wurde er als Administrator zur Verwaltung der Temporalien nach St. Pantaleon gerufen, kehrte aber fünf Jahre später nach der Wieder¬ einsetzung Konrads nach Gymnich zurück und blieb hier, bis er am 9. März 1717 durch die Wahl der Brüder zum Abt erhoben wurde.

Abt Eberhart Schallenberg (17. Dec. 1729 19. Dec. 1756) war 1672 in Köln geboren und unter Konrad ins Kloster getreten. Er wurde Lektor und Magister in Siegburg, dann Granarius und Cellerarius in St. Pantaleon und endlich Pfarrer von St. Alau- ritius. Unter ihm wurde der sogenannte Bayerische Saal, welchen Erzbischof Maximilian Heinrich 1673—1684, als er Zuflucht im Kloster suchte, bewohnt hatte, von dem Italiener Nave mit Bildern aus dem Leben des heiligen Benedikt ausgeschmückt. Auch die Gräber Bruns und Theophano s wurden beim Neubau des Haupt¬ altars wieder aufgedeckt. Über die wirtschaftliche Lage des Klosters erfahren wir nichts, doch hört man von neuen Zwistig¬ keiten. Erwähnt aber sei noch, dass nach einem Brande im .Jahre 1734 der Fronhof in Oberemt in zwei Höfe geteilt wurde.

Die Nachrichten über die letzten Äbte des Klosters sind wieder sehr dürftig und gehen kaum über einige ihrer Person gemidmete Angaben hinaus. Vom Zustand des Klosters zu ihrer Zeit erfahren wir nichts mehr. Johann Felten (29. Dec. 1756 8. März 1766) stammte aus Köln, war Lektor der Philosophie und Theologie und zuletzt Pfarrer in Badorf geworden. Er Hess an der Kirche 1757 die zwei Seitentürme erbauen und begami ein Jahr später den Bau des grossen Turms, dessen Vollendung er aber nicht mehr erlebte. Er starb im Alter von 52 Jahren. Sein Nachfolger Quirinus Kiew (8. April 1766 27. Okt. 1776) aus Paffendorf bei Köln war erst Kantor und Instruktor gewesen.

a) Hdschr. des Kölner Stadtarchivs Nr. 204 S. 174 ff.

Einleitung.

XXXI

hatte dann 16 Jahre lang das Amt eines Kellermeisters versehen, war darauf Prior und endlich Pfarrer von St. Mauritius ge¬ worden. Ämilianus Eihertz (12. Nov. 1776 28. Nov. 1798) aus Köln war früher in Badorf, dann Pfarrer in Oher-Emt ge¬ wesen. Er vollendete den von Eelten begonnenen neuen Turm und haute auch den Neuenhof vor dem Weierthore aus. Während der Revolutionshriege wurde das Kloster von den österreichischen Truppen als Lazaret benutzt und 6 Brüder, welche sich der Kranlcenpfleye gewidmet hatten, erlageii dabei dem Lazaret f eher . Als 1794 die Franzosen in Köln emrücJcten, wurde das Kloster mit 76 Mann belegt, die Kirche aber als Pferdestall benutzt. Schon damals wurde dem Kloster die Aufnahme weiterer Novizen verboten. Elbertz starb im Alter von 86 Jahren. Sein Nach¬ folger Joseph Braun (30. Nov. 1798 August 1802) war der letzte Abt des Klosters. Am 9. Juni 1802 wurde von der fran¬ zösischen Regierung die Aufhebung der Klöster in den Rhein¬ landen verfügt tind im August für St. Pantaleon vollzogen. Die Zahl der Brüder im Kloster betrug damals 21, ausserdem waren noch 12 ausserhalb als Pfarrer thätig. Hermann Braun starb am 7. April 1818 im Alter von 61 Jahren als Kanonich des Domstiftes in Aachen'^). Am 3. Juli 1803 wurde St. Pantaleon zur katholischen Pfarrkirche erhoben und blieb es bis 1819, wo das Gotteshaus seiner jetzigen Bestimmung als evangelische Gar¬ nisonkirche übergebeii ivurde.

II.

Klosterwirtschaft und Klostergut.

Um die Mitte des 12. Jahrhunderts loar für St. Pantaleon der Gütererwerb so gut wie abgeschlossen. Seinen damaligen Besitzstand vergegenwärtigt uns das erhaltene älteste Urbar aus dem Anfänge des 13. Jahrhunderts. Hieryiach besass das Kloster folgende Fronhöfe. Im Norden einen Teil der Insel Urck in der Zuidersee, Hengelo in Gelderland, Lütthigen und ^\a't- beyen bei Xanten am Niederrhein, Bith und Wessem an dei

a) Die Angaben über die letzten Äbte von St. Pantaleon sind ge- .schöpft aus einer modernen Zusammenstellung des Mscr. 204 des Kölner Stadtarchivs, die aber, wie sich an einigen Stellen zeigt, z. 1. auf ältereii Quellen beruhen, ferner aus F. E. von Mering und L. Reischert, Die Bischöfe und Erzbischöfe von Köln Bd. I S. 378 fl.

XXXII

Einleitung.

Maas^ Lohn, Eiklo und Penteling in Westfalen, Binsheim und Hitdorf unterhalb, Langel oberhalb Kölns am Rhein, Sülz süd¬ lich vor Köln, Rolshoven mit dem Anteil am Königsforst bei Deutz. In der näheren Umgebung von Köln: im Süden Badorf, im Westen Königsdorf und in der Richtung auf Jülich Emt und die Besitzungen des Hospitals Esch und den Meinen Hof BrocJcen- dorf, und weiter nach Norden hinauf die ausgebreiteten Be¬ sitzungen um Süchteln und Bracht. Dazu hommen dann noch die dem Weinbau dienenden Höfe: Eppinghofen an der Ahr, Loef an der Mosel und Camp bei Boppard am Rhein.

Den Grundstock dieser Besitzungen verdankt das Kloster der Freigebigkeit Bruns. Dieser schenkte ihm in seinem Testa¬ mente^^) von den Gütern, die er selbst der Kirche zugebracht hatte: Langel am Rhein, Warbeyen, Hengelo, Lidron (f), Wessem an der Maas, das Haus des Bischofs von Metz und den Hof Havin- gan, vermutlich Eppinghoven, und für das Hospital seine Be¬ sitzungen in Deutz, also den Fronhof Rolshoven mit seinem An¬ teil am Königsforste, die Güter in Sachsen, vermutlich also Lohn Eiklo und Pentling, und die Güter des ehemaligen Propstes Gevehard von Bonn an der Mosel, also den Fronhof in Loef.

Über die Herkunft der übrigen Höfe verlautet nichts. Ein Teil von ihnen wie der in unmittelbarer Nähe der alten villa sancti Pantaleonis gelegene Hof in Sülz mag zum ursprünglichen Wittum der Kirche gehört haben. Wo aber die andern grossen Fronhöfe wie Hitdorf, Bensheim, Badorf, Königsdorf, Emt, Esch und Bith herrühren, ist nicht zu sagen, wenn man nicht annehmen will, dass sie aus einer frühereii Schenkung Bruns, gleich bei der Stiftung des Klosters, oder von der Kaiserin Theophano stammen, deren besondere Freigebigkeit man im Kloster rühmte, oder auch

a) Die Stelle im Testament Brunos lautet: . . .villas, quas aeccle- siae nostrae adquisivi, Lanyalon iuxta Renum, Werebetti, Heingelon, Lidron, Wishem, quam Mosa alluit, domum quoque sobrini nostri Met- tensis episcopi et villam Havingan, insuper quicquid de rebus aecclesiae nostrae tenet, trado, detur etiam usui monachorum tercia pars huius anni fructuum, ad usus no.stros elaboratorum, ierichomium loco compe¬ tenti ad nutum abbatis non longe a coenobio constituatur, cui quicquid praedii nobis Tuitii est, Leresfelt praeter in Saxonia usque situm et quicquid Gevehardus quondam Bonnensis praepositus iuxta Mosellam scitur habuisse, confero, et ut hoc bona venia nostri senioris et successoris fieri queat, pro xdriusque nostrum remedio, ruothinge, quod aecclesiae rebus opera nostra augmentatum est, ut libet, utatur.^ Mon. Germ. SS. IV p. 274.

Einleitung .

XXXIII

von ihrem Sohne Otto ///"). Von Otto dem Grossen^) hingegen erhielt die Kirche 966 ausser der wichtigen Vergünstigung einer Zollfreiheit die Insel Urck zur Hälfte und andere nicht näher zu bestimmende Besitzungen an der Waal .

Dann fehlt bis auf die Zeit Annos jede Nachricht von einem Güterzuwachs des Klosters. Anno aber schenkte ihm ztoischen 1066 und 1076 den Rottzehnten in SülzO, der eigentlich den Bischöfen zustand. Abt Humbert erwarb wenige Jahre später zwei Hufen in Angelsdorf und Lieh für das Kloster und errichtete aus ihren Einkünften eine Seelmessstiftung für Erzbi.schof Anrio'^). Von Erzbischof Sigewin (1079—1089) erhielt das Kloster den Zehnten in Nieder-EmtJ. Abt Hermann IIL erbaute beim Kloster eine Kapelle zu Ehren der heiligen Apostel und .schenkte dazu in der Form einer Seelmessstiftung einen Hof in Hermülheim, den ihm Erzbischof Hermann III. vermutlich aus dem Kölnischen Lehnsbesitz zu freier Verfügung überlassen hattet). Ausserdem erwarb dieser Abt käuflich den Hof in Brockendorf und überwies ihn dem Hospital L. Wenn man später im Kloster behauptet hat, dass auch die Schwester dieses Abtes, eine Gräfln Irmingard oder Irmintrud von Zutphen die Besitzungen in Süchteln geschenkt habe, so ist dies urkundlich yiicht zu beweisen. Die Angaben im ältesten Memorienkalender und im ältesten Urbar 'j, also Zeug¬ nisse aus dem erstell Viertel des IS. Jahrhunderts, wissen nur von einer Gräfln Irmmtrud, welche dem Kloster ausgedehnte Be¬ sitzungen in Süchteln geschenkt habe. Dass diese Irmintrud eine Gräfln von Zutphen gewesen sei, sagen diese Quellen Glicht. Ebenso wenig ist hier davon die Rede, dass sie die Schwester von Abt

a) Siehe unten S. 40,9 und 117,21. Vgl. dazu Thietmari Chroni- con Uh. IV. cap. 15 über die Beisetzung Theophanos: praesente filio ac nndta pro remedio matris his confratrihus largiente.

h) Siehe unten S. 31,ib und Mon. Germ. Dipl. I, 438.

c) Vgl. unten Stück II S. 85. Wenn dies nicht als Schenkung des Rottzehnten für alle Besitzungen aufzufassen ist.

d) Vgl. unten S. 86. Dazu Lacomblet UB. I Nr. 363, wonach Abt Gerhard zwischen 1123 und 1147 die Memorienfeier mit Einkünften in Herten und Ober-Emt verbindet.

e) Chr. J. Krem er, Akad. Beiträge zur Gülich- und Bergischen Geschichte Bd. II (1776) S. 207.

f) Urk. vom 2. Juli 1094 Lacomblet UB. I Nr. 248. Vgl. dazu Urk. von 1139 Lacomblet UB. I Nr. 336.

g) Lacomblet UB. IV Nr. 620.

h) Siehe unten S. 75, i7 und 117,29.

Rheinische üi’bare Bd. I ed. Hilliger. ^

XXXIV

Einleitu?) g.

Herma?in I von St. Pantaleon (1082—1121) gewesen isP). Die Schwester Hermanns war vielmehr eine gewisse Irmingardj welche dem Kloster laut Urkunde 6 Morgen Weingarten und Neuhruch- landes an einem uns nicht genannten Orte schenkte^). Oh sie mit der heiligen Irmingard, welche dem Kölner Domstift die Pi'opstei in Rees schenkte, etwas zu schaffen hat, wissen wir nicht. Wahrscheinlich sind in der Legende der heiligen Irmgard drei verschiedene Gestalten ineinander geflossen. Denn wir finden 3 verschiedene Sterbetage verzeichnet: in Rees für die heilige Irmgard den 16. Juli, im Kölner Dom und in Süchteln für die heilige Hmtrud den 4. September und in St. Pantaleon für die Gräfin Irmtrud sowie in Gladbach für eine Irmingardis laica den 10. November^). Jedenfalls ist damit die Behauptung , dass Abt Hermann I von St. Pantaleon ein Graf von Zutphen ge¬ wesen sei, ernstlich in Frage gestellt. Ebensowenig wissen wir, wann jene Gräfin Irmintrud gelebt hat und wann die Besitzungen in Süchteln an St. Pantaleon gekommen sind.

Wohl aber hat das Kloster noch zwei grosse Schenkungen von Reichsgut zu verzeichnen. Auf Bitten der Reichsministerialin Gertrud vo?i Boppard überwies 1105 Kaiser Heinrich IV dem Kloster ihre 3 Höfe in Camperhausen, Daleheim und Einrich zum Eigentum, was auch Heinrich V zwei Jahre später bestätigte^). König Lothar aber schenkte ihm 1133 auf Bitten seines Ministerials Rorich, der sich mit seinem Sohne als Mönch nach St. Pantaleon zurückgezogen hatte, 24 Teile Wemgarten in Camp 0- Durch diese beiden Schenkwigen ist der Doppelhof in Camp und Camper¬ hausen entstanden.

Mit diesen Erwei'bungen ist der Be.sitzstand des Klosters so gut wie abgeschlossen. Das Kloster befand sich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts auf dem Höhepunkt seiner Macht und seines Glanzes. Alehr als eine wertvolle Handschrift giebt

a) Auch die Chronica regia Coloniensin bezeichnet Abt Hermann nicht als einen Grafen von Zutphen, noch sonst eine ältere Quelle des Klosters.

b) Urkunde gedruckt bei Norrenberg, Geschichte der Pfarreien des Dekanates Milnche?i Gladbach (1889) S. 258.

c) Über die heilige Irmgard vgl. Norrenberg S. 50 ff. und Cle?nen, Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz Bd. I (1891) S. 125.

d) Urkunde?? vom 3. Dec. 1105 u?id vom 2, Nov, 1101 bei Bacomblet UB. I. Nr. 265 uud 210 u?id dazu Urkunde Lothars von 1129 {1130) ibid. I N?\ 304.

e) Urku?ide vom 18. März 1132 (1133) bei Lacomblet UB. I Nr. 313.

Einleitung.

XXXV

Zeugnis, dass St. Pantaleon damals eine Heimstätte der Bildung und der Wissenschaft geworden war, und weit bis ms 13. Jahr¬ hundert hinein lässt sich diese Spur verfolgen. Auch was den wirtschaftlichen Zustand des Klosters betraf, so scheint sich 7ioch in der Erinnerung der iiächsten Generationen die Zeit, wo Hein- 7‘ich von Hoorn als Abt regierte, als eme der glüclilichste7i dar¬ zustellen. Aber dieses Glück war 7iicht vo7i langer Dauer. Die Zeit der grosse7i Güter schenkunge7i war vorbei U7id es war ein Stillstand eingetreten, der auch em Erlahme7i der wirtschaftliche7i Energie zur Folge hatte. Die grossen Erschütterungen, de7ien das Reich seit Beginn des 13. Jahrhunderts ausgesetzt war, .spürte man auch im Kloster selbst. Ma7i war 7iicht mehr im Stande, sich gege7iüber de7i aufstrebende7i Territorialgewalten, aufsässigen Vasalle7i U7id beuteg ie7'ige7i Naclibami m allen sei7ie7i Besitzungen zu behaupte7i. Statt vor Gericht Recht zu suchen, war man gezwunge7i, sich mit seinen Bedrä7iger7i auszusöh7ie7i und zu vergleichen. Das gmg 7iicht ofme grosse und dauernde Vei'- luste für das Kloster ab. Besonders die e7itfernteren Besitzungen waren gefährdet. Der erste Fall dieser Art, von dem wir zu hören bekomme7i, betraf ein zum Fronhof in Hengelo gehöriges Gut. Das Haus Mullinc musste 1207 dem Kloster Bethlehem zu Erbpacht gegebe7i werden, um es der Begehrlichkeit benach¬ barter Herrn zu entziehen^). Im Jahr 1219 überlief e7'te 7nan den ganzen Fronhof in Wessen J) den Herrn von Hoorn, die seine Vögte und Vasallen des Abtes waren, in der gleichen Weise. Erzbischof Engelbert hatte dies selbst vermittelt. Das Erbpacht- ve7‘hältnis wiirde fast 7ioch em Jahrhunde7't von de7i Herr7i vo7i Hoorn anerkan7it, wenn sich auch die Zinse immer weiter vei'- rhigerten U7id oft ganz ausbliebe7i. Spätestens im Jahre 1329 aber scheint das Kloster sich aller Rechte an diesen Hof begeben zu haben J. Im Jahr 1226 trat man im Umtausch gegen andere Güter an Dietrich von Heinsberg de7i Fronhof m Bith^) ab, da die Zinse 7iicht mehr regelmässig eingmgen. E7idlich 1270^) musste man, um sich vor de7i Gläubigern zu retten, zum Verkauf des Fronhofes in Laach an die Deut.schordensherr7i in Koblenz schreiten.

So bröckelte ein wertvolles Stück um das andere vom alten

a) Vgl. Sloet, Oo7'kondenboek van Gelre en Zutfen I, 418.

b) Vgl. Lacomhlet UB. II, 81. Unten S. 127.

c) Vgl. Lacomhlet UB. III, 243.

d) Vgl. unten S. 98 und 126.

e) Vgl. U7iten S. 190. Lacomhlet UB. II, 597.

XXXVI

Einleitung .

Besitz der Kirche wieder ah. Die Wirkung davon war für das Klosterlehen selber verhängnisvoll. Denn die regelmässigen EinMnfte, auf die man zum nötigen Unterhalt der Brüder rechnete, wurden dadurch geschmälert. Aher noch verhängnis¬ voller waren die endlosen Kriege und Wirren im Laufe des 13. Jahrhunderts, in denen das Kloster durch Verwüstungen aller Art auch an Gütern geschädigt wurde, in deren Besitz und Einkünften es sonst noch nicht heeinträchtigt war. Da machte sich eine wirkliche Not geltend, man wusste nicht, wie man die Zahl der Brüder in der bisherigen Weise noch ernähren und beköstigen sollte. Deshalb sah sich Abt Heinrich III. zwischen 1220 und 1227 unter Hinweis auf die Verwüstung der Höfe und die Verar- mung der Zinsleute veranlasst, dem Kloster eine Reihe neuer Renten und Güter zu schenken^’). Das war die letzte grosse Schenkung dieser Art. Aber auch sie genügte nicht, den stetig wachsenden Ausfall an Einnahmen zu decken. Unter lionrad von Hochstaden erreichte die Not wohl ihren Höhepunkt, und es mussten ausser¬ ordentliche Mittel ergriffen werden, um das Kloster vom Unter¬ gänge, der ihm drohte, zu retten.

Die Mittel, welche helfen sollten, bestanden einmal in der Zuwendung neuer Einkünfte. Grosse Liegenschaften, die man verschenken konnte, standen der Kirche nicht mehr zur Verfügung. Aber das, was man brauchte, besassen, von der Freigebigkeit früherer Jahrhunderte ausgestattet, die Pfarreien noch im Über¬ fluss. Um die Klöster zu retten, musste man die Pfarreien plündern. Auch St. Pantaleon bekam auf die.se Weise sein Teil. Erzbischof Konrad incorporierte ihm 1246 die Kirchen von Emt Elsdorf und Süchteln mit ihren Einkünften und schied nur ein kleines Wittum für den Verweser des Pfarramtes aus^). Diese Massregel fand, unterstützt durch die Bitte auch des Grafen von Jülich und des Herrn Arnold von Diest, in einer Bulle vom 9. Okt. 1249 die Bestätigung^ des Papstes Innocenz IV. Der Niedergang des Klosters aber war damit nicht aufzuhalten, und bereits um das Jahr 1326 wandte sich Abt Dietrich mit dem neuen Ansuchen an den heiligen Stuhl, dem Kloster doch von den 9 Par ochialkir dien, über die es in der Kölner Diözese Patronats¬ rechte ausübe, die Kirchen in Süchteln, Pingsdorf, Langel und St.

ä) Siehe unten S. 100, lo.

h) Siehe unten S. 149 und vgl. Lacomhlet ÜB. II, 302. c) Vgl. Mitteihmgen a. d. Stadtarchiv von Köln VIII S. 225.

Einleitung.

XXXVII

Mauritius in Köhi, deren EinMnfte nach Ausweis der Zehnten 50 Goldgulden nicht überstiegen, zu mcorporieren^). Später, nach der Einführung der Bursfelder Congrega, tion ging man noch einen Schritt weiter, indem man die Besetzung der Pfarrämter auch mit Mönchen des eigenen Klosters erlangte.

Die andere Massregel, welche man ergi'iff, um das Kloster zu retten, war die BeschränJcung der Brüderzahl. Zuerst wurde durch eine Bulle Innocenz IV. vom 28. Juli 1251 verfügt^), dass die Zahl der Brüder 50 nicht überschreiten solle, solange sich die finanzielle Lage des Klosters nicht wieder gebessert habe. Auch dieser Schritt wurde unter Abt Dietrich wiederholt, denn in der Verwaltungsordnung von 1335 wurde bestimmt, dass die Zahl der Mönche auf 36 beschränkt werden solle^).

a) Darüber informiert uns eine Bulle Johanns XXII. vom 21. Juli 1328 (Datum Avenione duodecimo Calendas Augusti pontificatus nostri anno duodecimo) deren Abschrift im Kölner Stadtarchiv Geistliche Ab¬ teilung Msr. 204, S. 463 vorliegt und in der es heisst : . . . sane pro parte eiusdem Theoderici petitio ?iobis nuper exhibita continebat, quod monasterium ipsum ex guerrarum incursibus, quos in illis partibus in¬ duxit malitia temporis, est in suis bonis adeo dissipatum, quod eiusdem conventui victus remansit valde tenuis et exilis, ac ob hoc, quod ibidem hospitalitas necessario diminuta, quodque in civitate et dioce.n Coloniensi novem parochiales ecclesiae existunt, in quibus dictum monasterium ius obtinet patronatus, et cum ipsas vacare contingit, pro eo quod ipse abbas et praedecessores sui abbates dicti monasterii, qui fuerunt pro tempore, personas ad libitum nobilium, sub quorum districtu dictae ecclesiae esse noscuntur, praesentare ad easdem ecclesias noluerunt, dicti nobiles ira¬ cundiae calore commoti dictum monasterium affixerunt iniuriis et iactu- ris. quare dictus ahbas nobis humiliter supplicavii, ut ei et monasterio supradicto super praemissis pio compatientes affectu parochiales S. Mau- ritii Coloniensis, in Suchtelen, in Pinstorp et in Langele dictae Coloniensis diocesis ecclesias ad abbatem ipsius monasterii iure patronatus spectantes,^ quarum fructus redditus et proventus quinquaginta forenorum auri secundum taxationem decimae valorem annuum non excedunt, ipsi monasterio incorporare annectere perpetuo et untre de benignitate aposto- lica misericorditer dignaremur.'*

b) Die Äbte von Gross St. Martin und von Gladbach hätten in seinem Auftrag: „pensatis ipsius (monasterii) facultatibus diligenter quinquagenarum fratrum numerum habitum vestrum portantium in ipso provide statuerunt sub poena anathematis exhibentes ne ultra eundem numerum recipiatur de cetero aliquis in monasterio memorato absque mandato sedis apostolicae .speciali nisi a deo augmentari contingeret ipsius monasterii facultates, quod etiam fratrum numerus merito esset augmentandus.'*

c) Siehe unten S. 259, lo.

XXXVIII

Einleitung.

Wohl mit unter dem Druch dieser wirtschaftlichen Missstände hat sich in der zweiten Hälfte des IS. und zu Beginn des 14. Jahr¬ hunderts in St. Pantaleon der Übergang von mönchischen zu stiftischen Einrichtungen vollzogen. Von dem früheren Überfluss, der alle nährte und auch den Fremden reichlich Gastfreiheit bot, war nichts mehr zu spüren. Man musste sparen und rechnen, um mit dem Vorhandenen auszuhommen, So ergab sich für den Einzelnen das Mass einer bestimmten Präbende, was er für sich forderte, und etwaige Überschüsse aus Einnahmen, die nicht genau zu berechnen waren, führten zu dem System der Distributionen. Die Regel des heiligen Benedikt, welche das Privateigentum der Brüder im Kloster verbietet, wurde natürlich damit durchbrochen. Noch deutlicher zeigt sich dies in den Seelmessstiftungen einiger Äbte des 14. Jahrhunderts. Hier ist man bereits zu wirklichen Präsenzgeldern übergegangen, deren Zahlung nur an diejenigen erfolgte, die bei der heiligen Handlung zugegen waren.

Bis in das System der Fronhofsbewirtschaftung hinein machten sich diese Einflüsse geltend. Spätestens im Anfänge des 13. Jahr¬ hunderts scheint man in St. Pantaleon von dem alten Gebrauch der Benediktiner, die Bewirtschaftung ihrer Jlöfe selbst zu leiten, abgekommen zu sein. Seit dieser Zeit war es Sitte, die Fronhöfe in Laienhände und auf eine Reihe von Jahren in Zeitpacht zu geben. Im 14. Jahrhundert kehrt man in einzelnen Fällen schein¬ bar zu den alten Gewohnheiten zurück. Wieder erscheinen Mönche an der Spitze der Fronhofsverwaltung , aber es sind nicht mehr einfache Beamte des Klosters, sondern Pachtunternehmer, die auf eigene Rechnung und Gefahr wirtschafteten.

Die wirtschaftliche Lage des Klosters aber wurde auch im Laufe des 14. Jahrhunderts keine bessere. Zwar fehlte es nicht an einigen tüchtigen Äbten, welche dem fortschreitenden Verfall zu wehren suchten, allein es war, wie wir oben gesehen haben, die Disziplin und die klösterliche Ordnung schon zu weit untergraben und ein einziger übler Nachfolger riss mehr ein, als jene auf bauen konnten. Einzelne Höfe erwarb das Kloster auch in dieser Zeit noch, z. B. 1321 den Hof in Geildorf und im Anfang des 15. Jahr¬ hunderts ein ehemaliges Lehngut in Elsdorf und den Hof in Barren¬ stein. Doch die Verluste waren grösser als die Neuerwerbungen. Die Schuldenlast des Klosters hatte seit dem 13. Jahrhundert dauernd überhand genommen. Zur Veräusserung von Gütern, um diese Schulden zu tilgen, konnte es nur in den äussersten Fällen kommen, wie 1270, wo man den Fronhof in Laach verkaufte.

Einleitung.

XXXIX

Denn wegen de.^i kanonischen Verbotes, das Eigentum der Kirche zu mindern, war es nur schwer, die Einwilligung der Vorgesetzten geistlichen Behörden dazu zu erhalten. Aber man hatte einen Ausweg geftmden, den man immer häufiger beschritt und der darin bestand, dass man gewisse Renten und Einkünfte ja zu Zeiten auch wohl ganze Höfe und Güter verpfändete. So minderte sich zwar nicht das Besitztum der Kirche, aber ihre Einkünfte lourden von .Jahr zu Jahr schmäler. In welchem Umfang dieses Mittel schon im 14. und 15. Jahrhundert bis zur Einführung der Burs¬ felder Kongregation von den Äbten ergy'iffen worde^i ist, läs.st sich freilich nicht genau überblicken. Allein aus bestimmten Äusse¬ rungen geht hervor, dass es in grossem Umfange geschehen sein muss. Das Kloster geriet dadurch zeitweise in so grosse Bedräng¬ nis, dass man unter Abt Hilger (1373 1391) sogai' daran dachte, durch ein Einschreiten des Papstes sich wieder in den Besitz der verlorenen Güter zu setzen.

Immerhin flössen dem Kloster auch im 13. und 14. Jahr¬ hundert aus der Zahl der stetig sich mehrenden Seelmess.<itif- tungen noch reiche Einnahmen zu. Viele derselben grü7ideten sich auf den Kauf einer Rente aus fremdem Gute, eine grosse Anzahl aber auch auf den Erwerb oder Rückkauf einzehier vorn Kloster selbst verpfändeter' Renten und Einkünfte. Eicht selten war damit eine Leibrente für den Schenkgeber und seine nächsten Angehörigen verbunden, sodass das Kloster erst nach deren Ableben in den vollen Genuss dieser Renten kam. In welchem Umfang schon im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts das Rloster mit solchen Renten zu rechnen hatte, zeigt eine Zusammenstellung in Urbar B. Es kam auch vor, dass die Mönche des eigenen Klosters unter Vorbehalt der Leibzucht für sich .solche Renten schenkten. Ein Beispiel hierfür findet sich schon im 13. J ahrhunderU) .

Der Streit zwischen Ludwig von Olmesheim und Heinrich Overstolz, welcher im Jahre 1426 damit endete, dass das Kloster den Unterhalt zweier Äbte zu bestreiten hatte, vollendete seinen finanziellen Ruin. Doch gab dies mittelbar auch den Anstoss zur Einführung der Bursf elder Reformation. Man hatte näm¬ lich eingesehen, dass die Zuchtlosigkeit der Mönche die Haupt¬ schuld auch am wirtschaftlichen Verfall von St. Pantaleon trage, und es waren einschneidende Veränderungen, welche .sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts im Kloster vollzogen. Der

a) Siehe unten Stück LXII. S. 206.

XL

Einleitung .

ganze halbstaatliche Prunk der ahteiUchen Hofhaltung wurde beseitigt und die Rückkehr zu einem klösterlichen Leben und klösterlichen Einrichtungen angebahnt. Vor allem wurde das System der Distributionen und Präsentien wieder abge.schafft und das Privateigentum der Mönche hörte auf. Die Herr¬ schaft der adeligen Geschlechter wurde gebr’ochen, und dem Zuge der Zeit folgend, nahm das Kloster einen bürgerlichen Charakter an. Aber es bedurfte, wie wir oben gesehen haben, langer Kämpfe, bis man damit durchdra^ig und bis man wirk¬ lich Erfolge erzielte. Der Geist der Bursfelder Reformation war doch nicht stark genug, um das Kloster vor Rückfällen in die alte Zuchtlosigkeit und Unordnung zu bewahren. Die Kämpfe zwischen Gottfried von Lechenich und Jakob vom Steg ähneln in mancher Beziehung den Kämpfen zwischen Heinrich Overstolz und Ludwig von Olmesheim um die Abtswürde.

Die Wiederherstellung geordneter wirtschaftlicher Verhält¬ nisse begegnete kaum minder grossen Schwierigkeiten, als die Be¬ festigung einer neuen Kloster zucht. Die Baulichkeiten des Klosters selbst wie der Fronhöfe lagen im ärgsten Verfall und mussten mit dem Gelde frommer Stiftungen und Schenkungen, die oft direkt zu diesem Zwecke errichtet wurden, wiederhergestellt werden. Der fmanzielle Zusammenbruch des Klosters stand aber noch immer drohend vor der Thür, und unter Gottfried von Lechenich setzte sich 1476 ein Hauptgläubiger zeitweise in den Besitz sämtlicher Einkünfte des Klosters in Köln. Wie St. Pantaleon aus dieser Notlage befreit worden ist, lässt sich aus unserem Material nicht ersehen. Nur hören wir, dass Heinrich Kirschenbroich um diese Zeit dem Kloster 5000 Gulden geschenkt habe und dass man dieses Geld zur Wiedererlangung der im Neusser Krieg verwüsteten Fronhöfe verwandt habe. Vermutlich wird die urkundliche Über¬ lieferung des Klosters noch genauere Auskunft darüber geben und es würde sich gewiss verlohnen, an ihrer Hand einmal die wirt¬ schaftlichen Zustände des Klosters im 16. und 16. Jahrhundert zu untersuchen. Erst als Abt Andreas Küchler um das Jahr 1488 einen günstigen Vergleich mit den Gläubigern geschlossen hatte, begann das Kloster wieder aufzublühen.

a) Praevalidus domicellus Henricus Kirschenhroich armiger, qui nostro monasterio delegavit quinque inillia porenorum., quae post obsidio¬ nem civitatis Nussiensis pro recuperatione devastatarum curtium sunt expensa. Kölner Stadiaixhiv Ildsr. der Geistl. Abtl. 204. S. 142.

Einleitung .

XLI

Ausser grossen ScJienktmgen in barem Gelde, von denen wir hier nur einige erwähnt haben, erhielt das Kloster bei der Einführung der Bursfelder Reformation vom Grafen Friedrich von Moers auch wieder einen Hof in Born mit Zehnten und allem Zubehör geschenkt^). Ausserdem begann man um das Jahr 1468 mit Pius IL darüber Verhandlungen, dass die dem Kloster schon längst inkorporierten Pfarreieyi in Süchtehi, Pingsdorf (Ba- dorf), Langel und St. Mauritius in Köln jetzt auch mit Mönchen des Klosters besetzt werden sollten^). Man erreichte dies auch, doch war man bereits 1470 geriötigt, von Paul IL wieder die Besetzung der Pfarren auch mit Weltgeistlichen zu erbitten, die der Abt selbst wieder entsetzen könne, da sich unter den Ordens¬ geistlichen eine gewisse Unhotmässigkeit gezeigt hatte. Im Ganzen war das Kloster doch in den direkten Besitz eines grossen Teiles

a) „Nobilis ac generosus dominus Fridericus comes Mörsensis et Sarwerdensis, principalis reformationis nostri monasterii sollicitator, qui praeter caetera pecuniarum et novae domus iuxfa Clusam constructae dona curtem in Borne cum decimis et 07n7iibus iurdbus suis nostro mo7ia- sterio contulit circa annum l-t-48.^ Köln. Ktadta7'chiv, IIds7 . d. Geistl. Abtl 204. S. 711.

b) Bulle Pius II. vom 2. April 1463 spricht von einer Bitte, den Abt und das Kloster St. Pantaleon a7ilangend, quod olim postquam ex certis rationalibus tunc expressis causis St. Mauritii Coloniensis, hi Suchtelen, in Pinstorff et in Langele Colonie7isis dioecesis parochiales ecclesiae de iure patronatus eiusdem monasterii existentes illi auctoritate apostolica canonice unitae, annexae et incorporatae fuerant, de fructibus, redditibus et proventibus ecclesiarum earundem portionibus congruis pro perpetuis vicariis ecclesiarum praedictarum reservatis, de qtiibus poterant vivere, episcopalia iura solvere et alia eis incumbentia 07iera supportare, abbas et conventus praefati unionis, annexionis et inco7p orationis earun¬ dem vigore dictarum ecclesiarum possessionem pacifice apprehendentes, illas extunc per perpetuos vicarios gubernari fecerunt, prout faciunt de praesenti; cum autem sicut eadem petitio subiungebat, ipsius monasterii, quod in suis fundatione et dotatione primaevis congruis abundabat facul¬ tatibus, propte7' gue7'rarum tuibJies et alios sinist7'os eventxis, qui partes illas diutius afflixere, fructus, redditus et proventus adeo dimhiuti exi- stant, quod nec monasterium ex illis vix in .structuris et aedificiis .suis ac statu et regimine debite co7iservari potest-, pro parte abbatis et com ventus praedictorum nobis fuit humiliter supplicatum, imioni, minexioni et incorporationi praedictarum pro illarum subsistentia firmiori rob7ir apo.stolicae confirmationis adiicere ipsisque abbati et conve7itui pro ali- quali subsidio ut cedentibus vel decedentibus modernis vicariis praedictis dictarum eccle.siarum illas per monachos eiusdem monasterii ad nutum illius abbatis pro tempore existentis amovibiles perpetuo regi et gubernari facere valeant, concedere . . . digna7X77iur. Kölner Hdschr. 204. S. 447 ff.

XLII

Einleitung.

der rfnrreinnahmen gekommen, vms ihm hei seiner finanziellen Bedrängnis sehr zu statten kam, da es dadurch die Verpflegung einiger Brüder sparte.

Noch eine wesentliche Einnahmequelle für das Kloster bil¬ dete das Patrimonium^), das Erbteil, welches die neueintr elenden Mitglieder dem Kloster zubrachten. Das war schon eine alte Ein¬ richtung, von der wir bereits in einem Briefe des Priors Siege- bert von St. Pantaleon an Abt Hermann hören^). Aber auch die Bursfelder hielten daran fest, wie wir aus den Wirtschaftsannalen der Äbte des 17. Jahrhunderts ersehen.

Die wirtschaftliche Zerrüttung, welche zum Teil noch ein Erbe der früheren Mönche war, hat in St. Pantaleon die Burs¬ felder Reformation erst im 16. Jahrhundert mühsam überwunden. Und auch dann kehrten Perioden der schlimmsten Misswirtschaft wieder, welche erst eine Reihe tüchtiger Äbte des 17. Jahrhunderts wieder auszugleichen vermochte. Wie sich die wirtschaftlichen Ver¬ hältnisse des Klosters im 18. Jahrhundert gestalteten, ist nach den dürftigen annalistischen Aufzeichnungen, die wir haben, nicht zu entscheiden. Doch scheint seit Konrad Kochern wieder ein Niedergang des Klosters eingetreten zu sein.

Eine Einbusse im Besitzstände drohte dem Kloster noch von einer anderen Seite, auf die hier nur mit einem Wort hin¬ gewiesen werden kann. Das Landesfürstentum war unausgesetzt bemüht, an allen Ecken und Enden die hergebrachten Rechte des Klosters zu schmälern oder zu brechen. Dieser Kampf lässt sich an einzelnen Stellen in seinen Spuren bis tief ins Mittelalter zurückverfolgen. In seinem vollen Umfang lernen wir ihn erst aus den Quellen des 17. Jahrhunderts kennen. Die Wirtschafts¬ annalen der Äbte dieser Zeit bieten eine Fülle von Nachrichten, welche zeigen, mit wie kleinen Mitteln dieser Kampf oft geführt und mit welcher Hartnäckigkeit er trotzdem von beiden Seiten ausgefochten wurde. Allenthalben wird von Eingriffen der Landes¬ herren in die Befugnisse des Klosters berichtet. Den Höfeyi bürdet man öffentliche Lasten und Steuern auf, denen das Kloster sich trotz alles Sträubens nicht immer zu entziehen vermag. Zehntstreitigkeiten geben Anlass zu einer Einmischung des Landes¬ herrn, und die Auflehnung der Bauern gegen den Grundherrn lüird von dieser Seite begünstigt. Die Gerichtsbarkeit des Klosters

a) Vgl. Sach-Verzeichnis Stichwort: patrimonium.

b) Mon. Germ. SS. X. p. 317—323.

Einleitunfj.

xLin

wivdj wo cs niiv geht, heheimpft und gchhidcvt, und selbst die Patronatsreclite über die Kirchen iverden immer von neuem wieder durchbrochen. Und das geschieht nicht nur durch die Herzoge von Jülich und Berg, sondern ebensogut auch durch den Kur¬ fürst e7i von Köhl. Ja die Stadt Köln selbst verfahrt in gleicher Weise gegen das Klostei' und zeigt sich in vielen Fällen vielleicht noch rücJcsicht.sloser als jene.

Es folgt hier in alphabetischer Ordnung eine Übersicht über die hauptsächlichsten Besitzungen, welche das Kloster St.^ Panta¬ leon im Laufe der Zeit gehabt hat. Der Zweclc dieser Übersicht ist, dem Benutzer dieser Ausgabe rasch die Kenntnis von den wichtigsten Angaben über die einzelnen Güter, die er stets zur Hand haben muss, zu vermitteln. Die geographische Lage der Ortschaften ist hier nach Buchstabe und Ziffer des Quadrates angegeben, welche sie im Geschichtlichen Alias der Pheinpi'ovinz (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde Bd. XII) führenp.

Ahv, Die Weingutsbesitzungen von St. Pantaleon an der Ahr laufen unter verschiedenen Namen. Schon in Urbar A erscheint eine curtis super Aram^), die aber, wie eine Vergleichung mit anderen Stellen lehrt, nichts anderes als der Hof EppinkhovenJ ist. Das Kloster hat noch im 17. Jahrhundert Besitzungen in Ahrweiler und Heppinge7i (Fabricius, Atlas H. 14), wo sein Schultheiss ihm die Weingüter beaufsichtigt^). Der Grundstock dieser Besitzungen stammt augenscheinlich aus der Schenkung Bruns, denn der Hof Havingan, den er dem Kloster 965 ver¬ machte, ist unzweifelhaft auf Heppingen zu deuten. Im Jahre 1335 ging St. Pantaleon mit dem Prämonstratenserkloster St. Maria in Rommersdo7'f eiien Gütertausch ein, bei dem es gegen Abtretung gewisser Zinse hi Hön7iingen (Fabricius G. 15), He7'ki7i- helde und Arghidorp Güter in Ahrweiler und Wadenheim (Fabri¬ cius H. 14) erwarb. Auf einige Zmse in Hönningen glaubte das Kloster noch im 17. Jahrhundert ehien Anspruch zu habenQ.

a) In den Textnote7i der Urbarausgabe geschieht die Orientierung nach der Karte des von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 1883 herausgegebenen Verzeichnisses der Rheinischen Weistümer. b) 121,2^. 123,\%. c) 121, vgl. mit 248, und 256, w. 123, vgl. mit 247,8 und 224 ‘i. d) 392,1. 505,ii. e) 585 n. i vgl. mit 118, n. f) 400, n.

XLIV

Einleitung.

Anijelsdorf (Fabricius, Atlas E. 10), Abt Humbert hatte zwischen 1079 und 1082 eine Hufe in Angelsdorf gekauft, die zusammen mit einer anderen in Lieh zu einer Seelmessstiftung 32 Sch. abwarf^). Abgaben von 2^/^ und 3^12 Mir, Roggen führt weiter Urbar^) B an und noch Ende des 14. Jahrhunderts^) er¬ scheint eine solche von 3 Mark und 3 Kapaunen. Der Zehnt wird hl Urbar A mit 20 Mlr.^), in Urbar B mit 19'^ {2 Mir. Weizen^) angesetzt. Im 17. Jahrhundert fällt er mit unter den grossen Scheurenzehnt von Nieder-Emtl) . Die Kirche in Angels- dorf, welche der heiligen Lucia, Barbara, Agatha und Margaretha geweiht war, galt als dem Kloster inkorporirt, weil ihm auch der grosse Zehnt gehörte. Das Pfarramt wurde mit Weltgeist¬ lichen besetzt. Das Kollationsrecht des Abtes wurde schon 1557 einmal vom Herzog von Jülich verletzt^). Diese Streitigkeiten er¬ neuerten sich im folgenden Jahrhundert unter Abt Spichernagel und Brower^). Der Pfarrer Hermann Driesch, welcher sein Amt aus der Hand des Herzogs erhalten hatte, gab es nach vielem Streit am 13. Juli 1645 an den Abt zurück. Sein Nachfolger Theodor Wanlo empfing es zwar aus der Hand des Abtes und stellte so¬ gar einen Revers darüber aus, dass er es nur an den Äbt wieder abtreten werde, allein 1655 erklärte er in Gegenwart einer herzog¬ lichen Kommission in öffentlicher Versammlung, dass nur dem Herzog die Kollation zustehe. Dagegen legte der Abt durch den Pfarrer in Elsdorf Protest ein ).

Hadorf (Fabricius, Atlas G. 11). Der Fronhof hatte als Tafelgut das Servitium für den Monat April zu leisten^). Wann der Hof ans Kloster gekommen, ist unbekannt. Die Schöffen in Brühl machten im 12. und 13. Jahrhundert die Ding- und Bede- pfiieht des Hofes geltend, wurden aber mit ihren Ansprüchen von den Erzbischöfen abgewiesen. Ein Privileg des Erzbischofs Frie¬ drich 1. (1099 1131) oder Friedrichs 11. (1156 58) ist verloren gegangen, dagegen ein anderes von Konrad von Hochstaden aus dem Jahre 1249 erhalten, desgleichen ein Zeugenprotokoll und ein schiedsrichterliches Gutachten aus der Zeit Heinrichs von Virne¬ burg vom Jahre 1323 ). Nach einer anderen Zeugenaussage hatte der Hof in den Kämpfen des letztgenannten Erzbischofs mit der

a) 86, u. b) 244,19. 245, 1. 254,22. c) 8.31, 11. d) 125,\. e) 244, n. 258,13. f) 588,19. 26. g) Kölner Stadtarchiv, Hdsr. d. Geistl. Ahtl. Nr. 204. S. 547. h) 489,i9. 502, b. 519, 11. i) Hdsr. 204. S. 547. k) 122,2. l) 156. 280. 283.

Einleitung.

XLV

Stadt Köhl arg gelitten^). In der zweiten Hälfte des 16. Jahr¬ hunderts wurde hei der steigenden Verschuldung des Klosters auch dieser Hof hypothekarisch stark heiastet, 1561 mit 600 Joachimsthalern, 1562 mit 1400 Goldgulden und 1565 mit 1200 Goldgulden^). Im Jahre 1629 wurden Badorf und Geildorf ge¬ meinsam an einen Pächter gegeben^). Der Hof hatte während des dreissig jährigen Krieges und ebenso in den Kriegen Ludwigs XIV. viel zu leiden, er musste beispielsweise 1674 ein volles halbes Jahr monatlich 104 fl. Kontribution an die Kaiserlichen auf- bringen^) . Über die Grösse des Hofes verlautet in den ältesten Quellen nichts. Erst ein Pachtbrief von 1468 giebt die Grösse der drei Felder zu 72, 73 und 77, zusammen also 222 (oder an¬ geblich 230) Morgen an ^). Pfarrer Hommelsheim, im Anfang des 19. Jahrhunderts (1814—18), wusste aber nur noch von 125 Morgen Ackerland Q . Der Hof muss also in den letzten Jahr¬ hunderten viel Land eingebiisst haben, vielleicht durch Verkauf oder Verpfändung. Auch hören wir 1660 von einer Klage, dass der benachbarte Pächter des Domkapitels, wo die Marksteine fehlten, stark abgepflügt hattet). Die Ertragshöhe war schon vom 13. zum 14. Jahrhundert für das Kloster stark gesunken. Nach Urbar A belief sie sich auf 100 Mod. Hafer, je 50 Mod. Weizen und Roggen, sowie 4^2 Hülsenfrüchte^), nach Urbar B nur noch auf 50 Mir. Hafer, 40 Mir. Weizen und 4^1^ Mir. Erbsen^). Das bedeutete einen Ausfall von 25 Mir. Hafer und 37^2 Mir. Koggen, wogegen sich nur der Weizenertrag um 2^/o Mir. gehoben hatte. Wahrscheinlich war ein Teil der Erträgnisse in Form- von Erb- und Leibrenten verpfändet worden, wie wir es für 6 Mir. Weizen an einem Beispiel schon 1289 nachweisen können^). In den späteren Jahrhunderten schwankt die Pacht¬ höhe noch auffälliger, in einem Pachtbrief von 1468 wird sie zu 90 Mir. Korn und 40 Mir. Weizen und in einem anderen von ^484 nur zu 44 Mir. Korn angegeben ^ ), wobei noch berücksichtigt werden muss, dass das Kölner Alalter seit 1407 verändert, d. h. nicht unbeträchtlich vergrössert worden ist. Badorf kam für das Kloster noch weiter ivegen des Weinbaues in Betracht. Schon in Urbar A ist von einem vineae procurator die Rede^) und wir hören von vindemiatores die zur Herbstzeit nach dem Hofe reisen.

a) 262, 2G. b) 591, iO. 592,9. 593,29. c) 413,u. d) 573, n. e) 438 n.i. - f) 122 n. 3. - g) 543,31. - h) 122,9. - i) 249,23. - k) 206,19. l) 438 n. 1. ~ m) 122, w.

XL VI

Einleitung

Die Weingärten scheinen hier ursprünglich mittelst Frohnden der hofhörigen Leute hestellt worden zu sehij diese Dienste waren aber schon im Urbar A für Geld ahgelöst. Noch im 17- Jahr¬ hundert spielen die Erträgnisse der Badorfer Weinhultur für das Kloster eine wichtige Rolle. Man besass hier eine eigene Kelter und besoldete einen Traubenhüter ^). Doch waren die Weingärten meistenteils wohl verpachtet. Auch ein Weinzehnt wurde vom Kloster erhoben.^ der 1616 wegen der Auflehnung der Bauern¬ schaft gegen das Kloster und deri Pfarrer durch Arbeiter aus Köln eingeholt werden musste^). Der Ertrag stellte sich damals bis zu PI2 oder 2 Ohm aufs Joch Weingarten, was bei einem Gesamtertrag von Fuder auf eine zehntpfichtige Fläche von etwa 16 bis 22 Joch schliessen lässt. Auch Schafzucht wurde auf dem Hof getrieben, wie schon der Pachtbrief von 1484 und verschiedene Angaben des 17. Jahrhunderts beweisen. Ein Fisch¬ teich, der Robertswey er ^), lieferte dem Kloster Karpfen und Hechte. Ursprünglich scheint der Hof keinen eigenen Waldbesitz gehabt zu haben, denn nach Urbar A musste der Klostermeier dem bischöflichen Meier in Brühl jährlich 6 Mir. Weizen ent¬ richten^), um seinen Holzbedarf im Forst zu decken. Aber bereits am Ausgang des 13. J ahrhunderts fng man an, einzelne Wald¬ parzellen selbständig zu erwerben^), die man bis ins 17. Jahr¬ hundert durch weiteren Zukauf abzurunden suchte, um einen ge- schlossenen Waldbe.sitz von etwa 40 Morgen zu erzielen. Der Grundstock davon war die Abtshegge oder der Abtsbroich bei Brühl und der Lenterbusch, welcher erst 1640 mit aller seiner Gerechtigkeit samt der Jagd von Junker Zweifel erworben wurdH). Ausser der Holzversorgtmg diente er auch der Mast. Die Auf¬ sicht fülwte der Klo.sterbote von Badorf^). Das Kloster hatte mit Erfolg vom 12. bis 14. Jahrhundert gegen die erzbischöflichen Beamten und die Schöffen in Brühl für die Unabhängigkeit des Hofes gekämpft. Seitdem galt Badorf als eine eigene Herrlich¬ keit des Abtes. Nur die hohe Gericht. J)arkeit war den Schöffen in Brühl Vorbehalten, für alles andere war das Gericht des Abtes zu.Aändig^j. Die Kirche in Badorf war 1328 durch Papst Joluimi XXII. dem Kloster inkorporirt worden^). Das Pfarr¬ haus lag bis Ende des 16. Jahrhunderts in Pingsdorf und wurde erst 1594 hierher verlegt. Auch eine Kapelle der heiligen Anna

a) 369, s. h) 412, \9i. c) 535, ss. d) 122,\9. e) 46,9. f) 555,15. 552,15. g) 450,20. h) 156,12. 230,2b. i) Siehe oben S. XXXVII.

Einleitung.

XLVn

Bestand früher in Badorf, hei welcher noch im 15. J aliy'hundert drei Ms vier Nonnen hausten, die nach der Regel des heiligen Benedikt lebten, sich aber sonst durch schlechten Lebeyisivandel auszeichneten. Das gab einen Grund ab, diesen Konvent 1469 aufzulösen und das Vermögen zum Kloster St. Pantaleon zu schlagen^).

Binsheim (Fabricius, Atlas F. 4) am Rhein, südöstlich von Orsoy gelegen, erscheint nur in Urbar A noch als Besitzung des Klosters^). Der Hof lieferte schon damals keine Naturalab¬ gaben, sondern nur Geldzinse an das Kloster, darunter auch 6 Mark für den Klostermeier in Badorf. Auch war für den Abt jährlich ein Hospitium vorgesehn. Man könnte vielleicht zweifeln, ob das heutige Binsheim im Urbar gemeint wäre, wenn nicht an einer anderen Stelle gesagt würde, dass der Cammerarius bei seiner jährlichen Reise nach Urk zwischen Neuss und Lüttingen in diesem Hof herber gte^). In diesen Hof gehören auch homines censuales, für welche der Klostermeier am Gereonstage dem Cam¬ merarius 20 Den. zu zahlen Itat^).

mth wird als Besitzung des Klosters noch in Urbar A geführt^) und zwar als Tafelgut für Monat September. Da aber die Zinse nicht mehr regelmässig eingingen, hatte man den Hof schon 1226 gegen andere Besitzungen an Dietrich von Heinsberg abgetreten^- Die Vogtei über diesen Hof hatten bisher die Herrn von Hoorn, welche dafür eine jährliche Abgabe von 10 Schillingen Kölnisch empfingen^). Der Einspruch, den Wilhelm von Hoorn gegen diesen Gütertausch erhob, wurde 1236 durch einen Vergleich mit dem Abte beseitigt. Die Ministerialen und Belehnte^i des Hofes waren vom Abt jedoch nicht mit abgetreten worden^). Zu dem Hofe gehörten noch weitere Güter in Lo, Wido und Worde, sowie in Burs und Berge, Ortschaften, die wenigstens zum Teil im Haspengau zu suchen sind Es waren dies Besitzungen teils der Abtei, teils der Kammer, man tauschte auch .sie gegen andere Güter ein, sodass sich also das Kloster aus dem Lande jenseits der Maas vollständig zurückzog.

Blerichen (Fabricius, Atlas E. 10). Im Anfang des 14. Jahrhunderts gehörte dem Kloster hier ein Zehnt, der 12 Mir. Weizen abwarf und aus dem mehrere Seelmessstiftungen bestritten

a) Hdschr. des Kölner Stadtarchivs 204. S. 587 und Binterim und Mooi'en, Die Erzdiözese Köln, Bd. I (2. Äufl.). S. 294. h) 122,2i. 123,i. c) 134, no. d) 132,g. e) 126,9. f) 98,30. 127, u y) 126, vi. h) 99,15. i) 99,29. 126, n. 127, \2, 15.

XL VIII

Einleitung .

wurden^^). Doch schon in Uriar B ist er an die Herrn von Reifferscheid in Bedhur abgetreten^).

Docholt ( Fabricius y Atlas C. 6) im Kirchspiel Lobberich bei Kempen in Geldern gelegen. Der Hof war von Abt Gottfried (1283 1313) gehäuft worden*^) ursprünglich zu dem Zweck, dem Konvent für die Fastenzeit das nötige Brothorn von 40 Mir. zu liefern. Bein Ertrag aber reichte dazu nicht aus und schon in JJi'bar B liefert er nur noch 31 Mark in Geld. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts hören wir nur von 27 Sch. Turnosen^). Im Jahre 1469 endlich wurde der Hof an Johann von Bocholt erb¬ lich für einen Jahreszins von 20 Rhemischen Gulden oder 68 Mark 4 Sch. zu Lehn gegeben^). Er bestand damals aus 118 Alorgen Ackerland, einer Holzgewalt und anderen Gerechtigkeiten. Auch ein Zehnt zwischen Breyell und Bocholt wird in Urbar B er¬ wähnt), der sich auf je 2 Mir. Roggen und Hafer belief.

Doisheinif westlich von Süchteln (Fabricius, Atlas C. 7). Der Hof ist durch Schenkung des Pfarrers Johann von Boisheim und seines Bruders Mathias Ende* des 13. oder Anfang des 14. .Jahrhunderts an das Kloster gekommen^). Er lieferte nach Ur¬ bar B einschliesslich eines Rottzehnten 12 Mir. Roggen und 12 Mir. HafeUj. Im 17. Jahrhundert betrug die Pacht 20 Par, d. h. 20 Mir. Roggen und 20 Mir. HafeU), und wurde vorübergehend von Spichernagel auf 25 Par erhöhU), womit er aber die Grenze seiner Leistungsfähigkeit erreichte. Der Hof wurde 1344 für frei von der Vogibede erklärt, nur 8 Morgen, genannt die Vogtei, waren es nichF). Im 17. Jahrhundert zahlte der Hof jährlich zwei fürstliche Steuern, jede von 16 Gulden'^ j, auch wurde von ihm 1610 das Maltergeld, d. h. die Abgabe des sechsten Malters erhoben'’'-). Der Zehnt wurde im 17. Jahrhundert gesondert verpachtet und zwar für 23 Par”). Er wurde aber nicht in Na¬ tura entrichtet sondern in Geld, wobei die Pächter bei einem Preise von 12, 15 oder 16 Kölnischen Gulden immer 2 3 Gulden am Malter proftirten. Als nun Abt Spichernagel in Süchteln die Zehntscheuer errichtete, um die Abgabe in Natura zu nehmen, er¬ hob sich auch hier der Streit, mit loelchem Mass der Zehnt zu entrichten seU). Einen Rottzehnten erhielt das Kloster 1304 vom Edelherrn W dir am von Kessel geschenkt ’i). Die Pfarre war

a) 16, \h. 19,21. 26, i. b) 244,15. c) 241, i. d) 325,20. e) 825 n, 1. _ f) 240,15. g) 60,5. 240,21, 28. h) 240,21. i) 441,21. k) 379m. 523,1. 523 n. l) 265, i. m) 523 n. n) 391,25. o) 895, o. 440,9. p) 422,31. 431,23. 429,21. q) Lacomblet U.-B. III. Nr. 33.

Einleitung.

IL

St. Pantaleon inkorporiert und wurde von Mönchen des Klosters verwaltet ^).

(Fabricius, Atlas C. 7). Die Besitzungen, welche St. Pantaleon hier besass, erscheinen noch im 13. und 14. Jahr¬ hundert dem Fronhof in Bracht (s. d.) angegliedert. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts sind die wesentlichsten Bestandteile des ehe- maligen Fronhofs in Bracht, die Güter, Bechte und Zinse, welche St. Pantaleon in den vier Kirchspielen Kaldenkirchen (C. 6), Breyell (C. 7), Bracht (C. 7) und Born mit dem .„Haus und dem Hof'"'' zu Born in den Lehnsbesitz der Edelherrn von Wevelink- hoven übergegangen^). Einen Hof mit Zehnten bekam das Kloster um die Mitte des 15. Jahrhunderts von seinem Reformator, dem Grafen Friedrich von Moers und Sariverden, geschenkt*^). Ver¬ mutlich war das derselbe, den es noch 1631 in Born besass und der zu Erbpacht ausgethan dem Kloster jährlich 14 Par Roggen und Hafer lieferte. Dasselbe geschah mit der Mühle ^). Die Erhebung der Zinse in Born scheint in der Zwischenzeit wieder an das Kloster zurückgefallen zu sein, welches sie gelegentlich an den Pfarrer von Boissheim verpachtet!) . Auch der Zehnt, wel¬ chen das Kloster hier hatte, wurde verpachtet und warf gewöhn¬ lich 46 Par ab«). Der Abt von St. Pantaleon betrachtete sich als Grundherr von Born^j und leitete daraus auch das Recht ab, die Wiesen, welche ausgetorft werden konnten, zu verpachten 9- Er erschien im 17. Jahrhundert wieder häufiger, um das Hofgericht selbst abzuhalten, allein er war angewiesen auf die Hilfe des landesherrlichen Amtmannes, der allein die Macht hatte, die Höfer- schaft zum Erscheinen vor Gericht zu zwingen''^). Der blossen Ladung durch den Lehnboten, wie sie noch 1602 geschehn, folgten sie nicht mehr ^). Auch in vielen anderen Punkten, wo früher meist der Spruch der Laetenbank genügt hatte, musste man jetzt die Entscheidting des benachba7'ten Amtmannes einholen, wollte man damit durchdringen'^j. Der Geist der U^ibotmässigkeit gegen das grmidherrliche Regiment hatte die Bauei'nschaft ergriffen und wurde von den Beamten des Landesher^m genährt. Die zum Hofe gehörigen Güter zerfielen in Lehngüter, in geschworene und

a) Ober den Abfall des Pfarrers Fabritius vgl. 557,38. b) Lacom- blet, Archiv VII. S. 129. c) Einleitung S. XL. d) 575,37. 475,31. 454,38. e) 378, si. 555,31. 474,7. f) 436,29. 441, ig. g) 385,39. 410,29. 460,i. 551, u. 575,10. 555,17. h) 425,21. i) 445,27. 455,32. 474,7. k) 554,25. 557,3. l) 554,19. m) 422,30. 555,40.

Rheinische Urbare Bd. I ed. Hil liger.

d

L

Einleitung.

liuvniedige Güter und in Zinsgüter Von den Lelingütern hatten zwei ein Heerpferd zum landesherydichen Dienst zu stellen. Die Icurmedigen wie die Zinsgüter wurden zu zwei Händen gewonnen. An den Icurmedigen Gütern haftete die Pflicht, dem Hofe mit der Mannshand einen geschworenen Laeten zu stellen. Jede Laet- schaft, sowohl die in Born, loie die in Bracht, hatte ihren eigenen Statthalter oder Schultheisseii, den sie sich im Einverständnis mit der Herrschaft setzte. Im 17. Jahrhundert scheint der Statt¬ halter in Breyell ein Beamter des Klosters geworden zu sein^). Was die Laeten von Bracht nicht entscheiden honnten, gaben sie an die Laeten von Born und diese im gleichen Falle an die Lehnsleute von Born oder an die Mannlcammer des Abtes. Die Hilfe des Landesherrn wurde schon im 16. Jahrhundert an¬ gerufen in einzelnen Fällen, wo sich jemand in seinen Rechten gelcränJct glaubte oder einem gegen ihm ergangenen Erteil nicht fügte.

Hracht (Fabricius, Atlas C. 7). Wann der Fronhof ans Kloster gelcommen, ist unbekannt. In Urbar A und B steht er mit Süchteln unter der Verwaltung eines und desselben Meiers ^). Auch sonst noch walten Beziehungen zwischen beiden Höfen ob. Die Edelherrn von Wevelinkhoven, die wir 1146 als Vögte des

Hofes in Süchteln antreffen, flnden wir zu Beginn des 16. Jahr¬

hunderts im Lehnbesitz des Hauses und Hofes zu Born (s. d.), welcher die Güter und Zinse des Klosters in Bracht mit ein- schliesst^). Von diesem Zeitpunkt an ist auch der Zusammenhang mit Süchteln gelöst. Im ehemaligen Fronhof von Bracht waren die Güter und Zinse vereinigt gewesen, welche St. Pantaleon vor allen in den 4 Kirchspielen Kaldenkirchen (G. 6), Breyell (C. 7), Born (C. 7) und Bracht besass^). Dazu kamen noch andere Güter und Rechte in Gützenrat (C. 7), Tegelen (B. 6) und Blerek (B. 6)1). Die Laetenrechte von Bracht sind uns in zwei Weis-

tümern, einem von 1412 und einem von 1426, erhalten, sie fallen

mit denen von Born zusammen (s. d.). Doch waren die Laet- schaften getrennt und es hatte noch im 17. Jahrhundert jede ihren eigenen Schultheissen und Statthalter 3).

Brocicendorf bei Elsdorf (Fabricius, Atlas E. 10). Der Hof wurde um das Jahr 1116 von Abt Hermann gekauft und

a) 834—344. Lacomblet, Archiv VII. S. 129—141 (1412). h) 410, 458,6. 520,27. 552,31. c) 123,21. 220,22. 239,7, 25. d) Lacomblet, Archiv VII. S. 129 (1412). e) 240,16. Lac., Arch. III. S. 331. f) 239,6-11. g) 393,11.

Einleitung.

LI

dem Hospital zum U^iterhalt von zioölf Armen geschenkt^). Ein Mönch Hartfrid, der ihn für das Hospital verwaltete, vergrösserte ihn in den nächsten Jahren noch durch Zukauf kleiner Anwesen von zusammen etwa 60 Morgen. Da das Stammgut von der vogteilichen Gerichtsbarkeit frei gewesen war, kaufte man 1131 auch die neuerworhenen Teile frei^). Um die Mitte des 13. Jahr¬ hunderts wurde die Hofländerei auf 2 Hufen oder 120 Morgen angegeben^). Der Hof wurde in der Regel vom Hospitalar selbst bewirtschaftet. In Urbar B wird sein Ertrag, der ans Hospital abgeführt wurde, auf 75^12 Mir. Roggen angegeben'^). In der ersten Hälfte des 17. .Jahrhunderts verpachtete man den Hof für 170 Mir. Roggen und 14 Mir. Weizen^). Dann muss die Pacht noch erhöht worden sein, denn 1677 wird sie auf die Klage des Pächters hin auf 100 Mir. Roggen, 34 Mir. Weizen, 80 Mir. Gerste und 2 Mir. Erbsen ermässigU). Ausser dem Hofe hatte das Kloster schon im 13. Jahrhundert noch andere kleine Güter und Renten^!), von denen man nicht weiss, ob sie alle selbst dort lagen oder in der Nachbarschaft und ob nicht ein Teil von ihnen später mit dem Hofe vereinigt worden ist.

Bruttig an der Mosel (Fabricius, Atlas 1. 18). Der Hof in Bruttig begegnet uns zuerst in Urbar A und wird hier geradezu als curtis superior bezeichnet). Ein Weistum vom Ende des 16. Jahrhunderts bezeichnet ihn als einen ^^Freien Hoff wo Misse- thäter, die sich geflüchtet hatten, eine Freistatt fanden^). Ver¬ zeichnisse der Weingüter und Zinse des Hofs sind uns vom Ende des 16. und des 17. Jahy'hunderts^) erhalten.

Bürgen an der Mosel (Fabricius, Atlas K. 17). Das Kloster hat schon im 13. Jahrhundert hier einige Güter liegen ^). Diese Güter waren, wie auch noch ein Verzeichnis von 1463 be- weist, dem Hofe in Löf ungegliedert^). Im 17. Jahrhundert scheint das Kloster in Burgen einen eigenen Schultheiss gehabt zu haben

Beut^ (Fabricius, Atlas G. 10). Die Besitzungen des Klosters in Deutz gehören in den Fronhof Rolshoven (s. d.) und unter das zu ihm gehörige Gericht TempelKof. In Deutz selbst hatte das Kloster früher Weingärten, die ursprünglich von der

a) Lacomhlet U.-B. I. Nr. 281. b) Lacomblet U.-B. I. Nr. 812. c) 163,9. d) 246 ß. e) 415,99. 473, i. f) 577,29. y) 57,25. 118,19 usw. h) 120,29. 124,29. 126, \. 129,1. i) 365,12. k) 362,9. 507, i. l) 169,24.. m) 547,40. n) 606,32.

Llt

Anleitung.

Familia in Rolshoven in Stand gehalten, 1249 aher wie Hof guter in Erbpacht gegeben wurden'^).

Eiheloh in Westfalen. Der Hof erscheint nur in Urbar A und wird in Urbar B überhaupt nicht mehr geführt^) , Doch ist eine Urkunde von 1305 vorhanden, worin sich das Kloster von Erzbischof Walram die Giltigkeit seiner durch das Alter fast zerstörten Urkunden über die Höfe Pentlink und Eikeloh be¬ stätigen lässU). Wenn er auch in Urbar ß nicht mehr erscheint, so darf daraus noch nicht eine Besitzentäusserung gefolgert wer¬ den. Es ist möglich, dass Eikeloh analog dem Hofe Pentlink als Lehen vergeben und damit aus der Höferolle gestrichen worden ist. Das lag um so näher, als alle Hofesleistungen schon in Geld angesetzt waren. Der Hof wird in Urbar A als frei von den Vogteilasten bezeichnet, wogegen Graf Adolf von der Mark jähr¬ lich 2 Mark erhält.

Bisdorf (Fabricius, Atlas E. 10). Der Hof war zwischen 1220 und 1227 von Abt Heinrich III. gekauft und dem Kloster geschenkt worden'^). Er umfasste damals etwa 189^ Morgen Ackerland^). Seine Pacht betrug nach Urbar B und einer An¬ gabe von 1366 50 Mir. Roggen^). Dann muss der Hof einige Zeit verpfändet gewesen sein, denn 1377 heisst es, sei er zurück¬ gekauft wordeW->). Auch von Abt Hermann Zeuwelghin (1401 1419) wird dies wieder behauptet. Jetzt aber mass der Hof nur 105^12 Morgen und gab 40 Malter Kölnischen Masses PachP). Daneben hatte das Kloster in Elsdorf noch andere Güter und Renten, z. B. ein ehemaliges Lehngut, einen kleinen Hof von 27 Morgen schon nach Urbar B^). Vielleicht war er identisch mit dem von 29’'^ Morgen ein Jahrhundert später^). Von letzterem waren noch 3 andere Güter abhängig. Im 16. und 17. Jahr¬ hundert müssen wieder grosse Veränderungen mit dem Hofe vor¬ gegangen sein. Abt Mulhem hatte daraus 16 Mir. Roggen ver¬ pfändet, die 1573 wieder zurückgekauft wurden^). Unter Abt Borcken verlor das Kloster einen Rechtsstreit, wodurch das Hof¬ land etwas geschmälert wurde^). Trotzdem wurde der Hof 1636 für 100 Mir. Roggen, 14 Mir. Weizen und 31 Mir. Hafer ver¬ pachtet^). Der Hof muss also gegenüber dem 15. Jahrhundert an

a) 155,3. b) 129,20. c) Urkunde vom 1. Sept. 1805 (Düsseldorf St.-A. St. P. Urk. Nr. 151). d) 101,3o. e) 245, \4.. f) 277,17. gj 268,n. h) 527,11. i) 246,1. k) 331, i. l) 595,12. m) 437,3. n) 500, AO. 519,23.

Einleitung.

LIII

Umfang wieder gewonnen haben. Durch die Inkorporation der Kirche in Elsdorf 1246 war das Kloster auch in den Besitz des Zehntes gekommen. Dieser wurde in Urbar B mit einem Reinertrag von 12 Mir. Weizen, 18 Mir. Roggen und 30 Mir. Hafer ge¬ bucht^), ein halbes Jahrhundert vorher nahm man 60 Mod. oder 37^l.j Mir. Weizen dafür^). Der Zehnt gehörte dem Hospital. Im 17. Jahrhundert bildet dieser Zehnt nur einen Teil des grossen Scheurenzehnts von Niederembt^). Auch von einem kleinen Rott¬ zehnt im Betrag von 14 Sch. ist noch 1386 die Rede^). Zu Beginn des 17. Jahrhunderts machte sich das Übergewicht des Landesherrn wiederholt geltend in der Forderung eines Heer- wagens^) und der Erhebung des Maltergeldesl) , welches in der Abgabe des sechsten Malters bestand. Die der Jungfrau Maria geweihte Pfarrkirche war dem Kloster 1246 von Erzbischof Konrad inkorporirt worden^). Doch ruhten mindestens seit dem 16. Jahr¬ hundert die Versuche der Herzoge von Jülich nicht, sich das Kollationsrecht anzueignen. Schon 1683 wurde die Pfarre durch den Herzog besetzt und 1623 zwang er den vom Abte längst instal¬ lierten Pfarrer, das Kollationsrecht der Herzoge anzuerkennen. In den Jahren 1636, 1646 und 1661 gelang es zwar den Äbten, ihr Recht wieder geltend zu machen, 1666 aber stiess man auf neue Schwierigkeiten, die nur durch die Vermittelung des Jesuiten- \ paters Otterstett in Düsseldorf soweit ausgeglichen wurden, dass der vom Abt ernannte Pfarrer jedesmals in Düsseldorf die Be¬ stätigung des Fürsten einzuholen habe. Als man 1726 diese For¬ malität einmal bei Seite setzte, Hess der Fürst ein halbes Jahr später den Pfarrer wegjagen und setzte einen anderen an seine Stelle. Doch kam bald darauf eine Einigung in dem Sinne zu¬ stande, dass das Kloster das Kollationsrecht für Elsdorf behielt^).

\ Emt (Fabricius, Atlas E. 10). Der Fronhof in Oberemt

: diente dem Kloster mit seinem Servitium als Tafelgut für den

Monat Juli. Wann er an die Kirche gekommen, ist unbekannt.

\ Im 12. Jahrhundert hatte der Hof unter den Bedrückungen seines Vogtes Christian von Wevelinkhoven zu leiden, doch wurden diese auf Grund eines Hofweistums 1144 durch Erzbischof Arnold \ von Köln abgestellÜ). Danach stellt sich die Hofesleistung an j den Vogt auf 17 Schillinge Kölnisch. Im 16. Jahrhundert

I a) 246,7. b) 163, n. c) 588, lo, 26. d) 293, u. e) 389,i. Der

i Hof war schatzfrei, vgl. v. Below in Zeitschr. d. Berg. Geschichtsvereins 28, -öo, 4:j. f) 391,2c,. g) 149,7. h) Aus Hdschr. 204 des Kölner Stadt¬ archivs S. 540 544. i) Lacomblet U.-B. I. Nr. 349.

LIV

Einleitung

erscheint der Abt als Grundherr, der Herzog von Jülich aber als Gewaltherr ^). Die GerichtsbarTceit des Abtes erscheint in un¬ seren Quellen als ein Hofgeding, welches der Vogt^) jährlich drei¬ mal an bestimmten Tagen abhält. Von landesherrlichen Lasten war der Hof, soviel wir sehen, frei. Erst im 17. Jahrhundert werden seitens der landesherrlichen Beamten Versuche gemacht, den Hof zu Diensten heranzuziehen Q. JJber die Grösse des Hofes fnden sich keine Angaben. Vom 13. bis 14. Jahrhundert scheint sich daran nicht viel geändert zu haben, denn in Urbar A und B wird der Hofesertrag gleichmässig zu 40 Mir. Roggen, 40 Mir. Weizen, 100 Mir. Hafer und 4^1^ Mir. Gerste ange¬ geben^). Das ist eine Kleinigkeit mehr als im Durchschnitt der Pachtansatz der anderen Fronhöfe beträgt. Deshalb braucht man aber noch nicht auf einen grösseren Umfang dieses Hofes zu schliessen, da man es hier, loie schon Abt Spichernagel be¬ merkte, mit einem ausgezeichneten Weizenboden zu thun hatte Q und dies vielleicht bei der Ansetzung der Pachten mit berück¬ sichtigt war. In der späteren Zeit schwankt der Pachtansatz ausserordentlich. In einem Pachtbrief von 1426 wurden an Pacht 37 Mir. Weizen und 6^1^ Mir. Roggen gefordert, wozu noch der Zehnt mit 2 Mir. Weizen, 30 Mir. Roggen, 40 Mir. Hafer und 4^12 Mir. Erbsen und andere Abgaben in der Höhe von 3 Mir. Weizen, 13 Mir. Roggen und 3 Mir. Erbsen kamen!) . Der Pächter aber blieb in den Jahren von 1432 bis 1443 mit beträchtliche}! Summen im Rückstand^). Im Jahr 1600 wurden einschliesslich des Zehntes 200 Mir. Roggen und 24 Mir. Gerste gefordert'^. Während des Dreissigjährigen Krieges lag der Hof einige Jahre wüst und wurde erst 1644 wieder verpachtet, wobei erst für das vierte Jahr die volle alte Pacht gefordert wurde^). Im Jahre 1685 endlich betrug die Pacht 180 Allr. Roggen, 31 Allr. Weizen, 31 Mir. Gerste und 2 Mir. Erbsen^). Zu diesem Fronhof gehörten eine Reihe von Bene- fzialgütern und bäuerlichen Lehen, über die leider kein Verzeich¬ nis vorliegt. Dieselben waren z. T. von stattlicher Grösse, wir hören von einzelnen, die einen Umfang von 60 bis 90 Morgen hatten. Sie lagen über die nächsten Ortschaften zerstreut, besou-

a) Lacomblet, Archiv VII. S. 10—12 (Weistum vom 9. Jan. 1563). b) Lacomblet, Archiv III, 812. c) 349,31. 391,25. 499,2. d) 124,21. 242,2. e) 420,1 (112,1). f) 418 n. 1. g) 419 n. h) 420 n. i) 518,5. k) 586,11.

Einleitung.

LV

ders in Loppe, Ottweiler und Frankeshoven^). Emes dieser Güter, welches zurückgekauft und in ein Zinsgut verwandelt worden ivar, lieferte hei einem Umfang von Fj^ Hufe oder 90 Morgen ausser anderen Abgaben eine jährliche Rente von 60 Mir. Rog¬ gen^). Die Lage der bäuerlichen Hintersassen war bis ms 12. Jahrhundert eine gedrückte, was zur Folge hatte, dass viele die Scholle verliessenj. Deshalb wurde 1141 für eine Anzahl dieser Leute das in diesen Gegenden herrschende ius plenarii debiti, welches beim Ableben des Bauern dem Herrn seine ganze beweg¬ liche Habe zuwies, gemildert. Das Erbrecht des Herrn wurde beschränkt auf die Abgabe des besten Rockes für den Mann U7id des besten selbstgefertigten Gewebstiickes für die Frau. Ausser¬ dem wurde ein jähi'lichei' Kopfzms von 2 Deziaren für jeden verheirateten Alami und jede verheiratete Frau eingeführt. Nach Urbar A belief sich dieser Zins, der zu zwei Terminen fällig war, Mitte Mai und Martini, auf 11 Schill. 6 Den.^), was auf eine steuernde Bevölkerung von 69 Köpfeii schliessen lässt. Dem Klostermeier, welcher dieseyi Zins erhob, blieb dafür das Recht des Todfalls und der Neubehandung. Auch wird in Urbar A noch eine andere Abgabe im Betrag von 7 Mark von den bene- ficiatU) homines an den Abt erwähnt, die zu Mariä Himmelfahrt fällig war; es scheint sich hier jedoch um eine Abgabe anderer Art zu handeln. Aus dem 15. Jahrhundert ist uns noch eine Liste der Zinse mid des PfenyiiggeldesG erhalten, die am Sonntag nach Aiidreä auf dem Hof entrichtet wurden. Zu dem Hofe gehörte ein grosser Zehnt, den das Kloster um 1081 von Erzbischof Sigewin zugewiesen erhalten hattet). Er muss schon f7'ühzeitig verpachtet gewesen sein, denn in U^'bar A ist er wenigstens für Niederemt mit 77 Mir. Weizen und für Angels¬ dorf mit 20 Mir. Weizen fest angesetzU). Der Zehnt von Ober- emt aber wird hier noch ga7iz an das Kloster abgeführt. In Urbar B wird dieser Zelmt für Niederemt 7nit 118 Mir. Weizen, für Lieh mit 7 Allr. Weizen und für Oberemt mit 15 Mir. Weize7i, 50 Mir. Roggen, 50 Mir. Hafer und 3 Alark Geld angegeben^). Das ist der spätere sogenannte Scheure7izehnt, dessen Umfang wir aus einem um 1660 angelegten Register kennen lernen^. Man schritt damals zur Ausarbeitung dieses Registers, weil sich

a) 124, z\. b) SOn.i. 243, r,. c) Lacomblet U.-B. I. Nr. 344. d) 124,21. e) 125,c. (Druckfehler, verbessere: abbati 7 mr. für 6 mr.) f) 3o(Ui. - g) Chr. J. Kr einer s Akademische Beiträge Bd. II. S. 207. h) 124,31 i) 242,26 ff. k) 588 vgl. 548,23.

LVI

Einleitung.

unter der Bewohnerschaft das Bestrehe^i regte, sich der Zehnt- pfiicht des Klosters zum Vorteil des Landesherrn zu entziehen^). Die dem heiligen Martin geweihte Kirche in Niederemt ist 1246 von Erzbischof Konrad dem Kloster inkorporiert worden^). Dabei feien die den Pfarrern noch reservierten Zehnten an St. Pantaleon und die Pfarreinkünfte wurden neu geregelt^). Dem Pfarrer von Niederemt stand ein Patronatsrecht über die kleine Kirche in Lieh zu. Auch die Kirche der heiligen Apostel Simon und Judä in Oberemt war ursprünglich nur eine Filiale der Kirche von Niederemt. Da sie aber mit allen Sakramenten aus¬ gestattet war, wurde sie später selbständig gemacht und der Herzog von Jülich erzwang, dass dem dort angestellten Pfarrer ausser seinen gewöhnlichen Kompetenzen noch 20 Mir. Roggen aus dem Zehnten von Niederemt zugewiesen wurden^) . Überhaupt machte hier das Landesfürstentum sein Übergewicht auch auf kirchlichem Gebiete geltend und es fand dabei die Unterstützung der Ein¬ wohnerschaft. Die Einverleibung ganzer Pfarreieyi in das Kloster hatte schwere Nachteile im Gefolge. Jeden wirtschaftlichen Nieder¬ gang des Klosters fühlten auch die Lnsassen dieser Pfarrsprengel. Das Kloster hatte für die bauliche L7istandhaltung der Pfarr¬ kirchen zu sorgen und suchte sich dieser Pflicht nicht selten zu e^itziehen. So trat ein allmähliger Verfall dieser Baulichkeiten ein, der in Kriegszeiten doppelt bedenklich war. Hier griff die Landeshe^'rschaft ein, sie machte dem unfruchtbaren Streit zwi¬ schen dem Äbt und der Gemeinde ein rasches E7ide, indem sie drohte, den Bau auf Kosten des Klosters selber zu bestellen. Man sah im Kloster hierin eine Gefährdung seiner Rechte und so entschloss sich 1649 der Abt, den Wiederaufbau der Kirche in Niederemt, deren Dach und Gewölbe seit 6 Jahren eingestürzt lag, lieber selber in die Hand zu nehmen^). Auch an Eing^'iffen in die Pat7'07%atsr echte des Klosters fehlte es nicht. Im Jahr 1608 verbot der Amtmann in Bergheim die Einfüh^'ung des Pfarrers in Niederemt m seiner Abwesenheit, doch kehrte ma^i sich nicht daranÜ, zwei Jahre später wies man dem Pfarrer von Oberemt gegen den Willen des Klosters seme Einkünfte direkt aus dem Fronhofe in Oberemt an^), und 1658 beanspruchte maii m Düssel¬ dorf gar die Besetzung der Pfarre selber mit der Begründung, dass es im päpstlichen Monat seP).

a) 554,33. b) 149,3. c) 150,2b. d) Aus Hdschr. 204 der Kölner Stadtbihliothek. Vgl. 391,28. e) 525,19. f) 408,12. g) 391,28. h) 538,3b.

Einleitung.

LVII

Esch (Fabricius, Atlas E. 10). Der Fronhof gehörte nicht zu den Tafelgütern des Klosters. Ein grosser Teil seiner Erträge war für das Armenhospital bestimmt. Wann der Hof ans Kloster Icam, ist unbekannt. Über seine Grosse verlautet nichts. Die Pacht stellt sich im 13. Jahrhundert auf 60 Mod. oder 37 Roggen und Mir. Hülsenfrüchte^-). Dazu kommen noch 100 Mir. Hafer als Abgabe der beneficiati homines^). In Urbar B beläuft sich die Getreidepacht auf 60 Mir. Roggen, 1 Mir. Weizen und 100 Mir. Hafer, zu denen noch die Erträgnisse einiger neu erworbener Güter und Renten treten^). Im Jahre 1469 wurde der Hof für 40 Mir. Weizen, 61 Mir. Roggen und 4 Oberl. Gl, 1633 für 64 Mir. Roggen, 40 Mir. Weizen und 14 Mir. Gerste sowie 3 Mir. guten Korns für den Pfarrer verpachtete^). Die Schwankungen in der Pachthöhe werden zum Teil mit darin ihren Grund haben, dass man kleinere Einkünfte aus Renten und vielleicht auch gewisse Zehntabgaben dem Hofmeier über¬ wies. Im Jahre 1287 erscheint der Vogt selbst als Fronhofs¬ pächter ^). In den Kämpfen Heinrichs von Virneburg mit der Stadt Köln mag auch der Hof in Esch viel gelitten haben, denn wir hören 1337 von umfänglichen Neubauten^), die im Hof not¬ wendig geworden waren. Der Wert der damals errichteten Ge¬ bäude wurde auf 100 Mark Pagaments berechnet. Im Jahre 1564 wurde der Hof mit einer Hypothek über 1000 Goldgulden be¬ lastete). Die Hypothek ging später in die Hände der Edlen von Quadt über, welche auch den Hof in Kendenich inne hatten. Abt Spichernagel bestritt die Rechtsgiltigkeit dieser Hypothek, aber wenn er auch den Prozess in Köln vorm erzbischöflichen Tribunal gewann, so entschloss er sich doch später, die Summe zurück¬ zuzahlen, um den Belästigungen der Quadt und ihrer Spiessger seilen zu entgehen^). Die Lage der bäuerlichen Hintersassen wurde 1141 für Esch in derselben Weise geregelt, wie für EmP). An Stelle des ius pleni debiti trat ein Kopfzins und eine ermäs- sigte Abgabe für den Todfall. Doch kam diese Erleichteru7ig damals, wie die Urkunde ausdrücklich bemerkt, nur einer be¬ schränkten Anzahl von Leuten zu gute. Noch in einem V eistum des 16. Jahrhunderts kommt die unterschiedene rechtliche Stellu7ig der Hofgüter zum Ausd^'uck^^) . Man unterscheidet Leheti, welche

a) 128,26. 163,21. 205,1b. b) 129, ii. c) 248,12. d) 474 n. 4. e) 204,10. f) 264,1. g) 593,23. h) 479,3. i) Lacomblet U.-B. I. Nr. 844. k) Lacomblet, Archiv VII. S. 4 ff.

LVIII

Einleitung.

in den Hof Pfenniggeld und Hafer entrichteny mit Silber und Gold em'pfangen werden und darum auch Silberenjploech heissen. Das werden die beneßciati homines des Urbars A sein, welche dort mit 100 alten Mir. Hafer angesetzt sind. Daneben stehen andere Güter, die nur Pfenniggeld zahlen und mit einer Kuh- hurmed verteidigt werden. Endlich hennt man noch 8 sogenannte Beudellehen, deren Inhaber verpflichtet sind, die Gefangenen im Stoch des Fronhofs zu bewachen und sie ins landesherrliche Ge¬ fängnis zu Caster einzuliefern. Daneben gab es noch eine grosse Anzahl von Gütersplissen, die auch dem Fronhofe zinspflichtig waren. So haben wir noch aus dem lÖ. Jahrhundert ein Ver¬ zeichnis der Pechte und Kornguide, welches 31 Abgabepflichten von zwei Lehen (vermutlich zu 30 Morgen) 3 Hofstätten und 120 Morgen AcTcerlandes enthält, die zusammen 22 Mir. 1 Sum. Rog¬ gen, 2 Mir. 3 Sum. 1 Vrt. Weizen und 6 Hühner entrichten^). Der Abt von St. Pantaleon hatte in Esch ein Hofgericht und wurde im Vogtgeding als Grundherr erhannD). Im 12, Jahr¬ hundert scheint der Vogt im Hofe selbst Gericht gehalten zu haben. Die Vogteirechte wurden 1144 durch Hofweistum auf 6 Mod. Hafer, 12 Schillinge und 31 Denare festgestellt, um den BedrücTcungen Christians von Wevelinhhoven ein Ziel zu setzen^- Noch im 16. Jahrhundert haftete an einigen Gütern die Pflicht, Rechthafer zu entrichten und an das Kloster abzuliefern ^). Damit stimmt zusammen, wenn nach dem Pachtbrief von 1496 das Kloster die Lasten für den Landesherrn selbst zu tragen scheint C- Das Hof- geding sollte vom Klostermeier abgehalten werden, doch pflegten dabei die fürstlichen Amtleute im Hofe zu erscheinen und be- loirtet zu werden^). Auch die Strafvollstreclcung hatte der Landes¬ herr im weitesten Umfange an sich genommen. Die säumigen Zinse musste der Hofschultheiss mit dem Gerichtsboten zusammen eintreiben 0), und als sich 1625 die Lehnleute weigerten, die Kur- meden zu entrichten, musste das Kloster die Hilfe der landes¬ herrlichen Amtleute in Caster U7id Bergheim anrufen, wobei es auch nur teilweise Erfolg hatte ^). Auch sollst machten die Be¬ amten des Landesherrn gegenüber den hergebrachten Rechten des Gotteshauses ihre Macht geltend. Argwöhnisch verbot das Kloster den Hofpächte^'n in allen Pachtbi'iefen, irgend welche Dienste zu leisten, zu denen sie nicht verpflichtet seien, damit nicht die

a) 128, \o. h) 415 n. Lacomblet, Archiv III, 311. c) Lacomhlet U.-B. I. Nr. 349. d) Lacomhlet Archiv VII S. 5. e) 475 n. f) La¬ comhlet, Archiv VII S. 4. 660,19. g) ibid. S. 5 n. 1, h) 458, 3i.

Einleitung.

LIX

Rechte des Hofes gemindert würden. Aber es half ihm 7iichts, wir hören im Gegenteil, dass 1610 die Dienste der Unterthanen auf geboten^) sowie die Abgabe des 6. Malters verfügt wurde^), 1623 wurden 72 fl. Sei'veisgeld erhoben^) und 1634 forderte der Amtmann von Bergheim, dass sich der Fronhofsmeier mit den Pferden zu stellen habe^). Die Pfarre des heiligen Laurentius in Esch gehörte eigentlich zur Parochie Elsdorf und war dem Kloster inhorpoide^'t mitsamt dem grossen Zehnten. Die Pfarrein- hünfte waren schmal ^), doch zwang die Regierung m Jülich das Kloster im 17. Jahrhundert, dem Pfarrer 20 Malter Roggen aus dem Scheurenzehnt zu gebend).

Euskirchen (Fabricius, Atlas F. 13). Die Liegenschaften hier erwarb das Kloster 1226 von Dietrich von Heinsberg im Tausch gegen den Fronhof in Bith^). Sie bestaiiden aus einem DinTchof, einer Mühle, Saalland mid 14 Allodialgütern in Wüsch- heim (F. 13), Kesternich (CD. 13. 14) und Disteimich (EF. 12). Diese sollten dem Kloster jährlich 109 Mir. Weizen abwerfen. Dazu Tcamen noch 22 Mir. Weizen in Disteimich, die die Kaminer er¬ hielt für andere Güter, welche sie in Burs und Berge abgetreten hatte^). Die Mühle in Euskirchen wird später besonders aufge- fühyd mit einer Pacht von 3 Mir. Weizen, 11 Mir. Roggen und 6 Mir. Gerste, wofür man zusammen auch 12 Mir. Weizen rechnete^). Die Erträgiiisse obiger Güter gingen in der nächsten Zeit stark zurücTc. Urbar B rechriet nur noch auf 72 Mir. Weizen, V071 denen bei den Ky'iegszeiteyi aber haum 30 einkamen, und giebt ! 17 Mir. ganz verloren ^). Im 16. Jahrhundert rechnete man auf

62 neue Kölnische Malter^), die aber auch 7iie voll emkamen, im 17 . Jahrhundey't begnügte man sich mit 58 mid endlich gar mit i 54 Maltern. Auch ein ZeKit von 14 3Ilr. wird um den Anfang

des 15. Jahrhunderts erwähnt Ebenso einige Häuser in Eus-

' kirchen selbst V- ~ Der Hof in Euskirchen war frei von jeder

\ vogteilichen Last. Er war wie schon erwähnt ein dinklicher Hof,

i der eine eigene Gerichtsbarkeit besass, soweit Glicht die Rechte

t des Grafen dadurch berühy't wurden ^). Deshalb hatte das Kloster

\ bis ins 17. Jahrhundert seinen Schultheiss dort sitzen, dem auch

' die Einhebung der Zinse oblag. Als man 1609 emen Schultheissen

I seines Amtes enthob, denunzierte et’ das Kloster bei der Re-

\ a) 394, u. b) 391, u. c) 449, ra. d) 497, i. e) 480,is. f) Kölner

\ Hdschr. 204 S. 565. g) 98,30. h) 125,u. 99,30. 133,30. i) 199,20. 253,25.

k) 253,20. l) 387,7. m) 327, u n) 290,28. o) 99,20. 127, o. Lacom- ! hlet, Archiv III, 374.

LX

Einleitung.

gierung, als ob es die landesherrliche Gerichtsbarheit zu beein- trächtigeji versuche “j.

Geildovf (Fabricius, Atlas G. 11). Der Hof wurde 1321 durch das Kloster von den Nonnen in Walberberg angeblich wieder zurüchgehauft ^), vielleicht ist dies als Rüclckauf eines ehemaligen Lehngutes zu verstehen. Die Pachthöhe betrug 1607 42 Mir. Roggeyi. Die Mühle wurde 1629 zu 18 Mir. Roggen, statt zu 15, wie bisher, verpachtet^). Einige Äcker des Hofes waren an St. Severin kurmedpflichtig ^) . Im 14. Jahrhundert diente der Hof zum Unterhalt der Hospitalarmen in der Fastenzeit f).

Hatzenport an der Mosel (Fabricius, Atlas K. 17). Schon aus der Mitte des 13. Jahrhunderts ist ein Verzeichnis der hier liegenden Weingüter des Klosters vorhanden o). Ebenso fnden sich solche in fortlaufender Reihe für das 17. Jahrhundert^). Auch zwei Weistümer vom Ende des 17. Jahrhunderts sind vor- handen^). Im 13. Jahrhundert scheinen die Besitzungen noch vollständig dem Hof in Löf (s. d.) angegliedert gewesen zu sein, im 17. Jahrhundei't aber hat das Kloster hier seinen eigenen Hof, der von der Pflicht dem Kurfürsten von Trier Bedwein zu liefern befreit war U.

Hengelo in Geldeyland, südöstlich von Zutfen gelegen, war einer der ältesten Höfe des Klosters, er stammte aus der Schen¬ kung des Erzbischofs Bruno ^). Der Fronhof hatte als Tafelgut das Servitium für den Monat Januar zu leisten '^^). Getreide¬ lieferungen werden hier nicht erwähnt, es erscheint dafür eine Geldobgabe von Mark an das Granarium, fällig zu St. Gertrud. Die beneflciati homines des Hofes lieferten dem Abt zu Mariä Geburt 36 Schioeine, welche man zur Mast in die Wälder von Süchtehi schickte J. Der Kämmerer erhielt zu Johanni 2^1^ Mark. Der Hof wird als im Besitz des Klosters befindlich noch 1254 erwähnt, dann verschwindet er. Schon vorher 1207 war das Kloster genötigt gewesen, ein Lelmgut dieses Hofes, das Haus Mullinc mit der dazu gehörigen Mühle an das Kloster Bethlehem abzutreten, um den Belästigungen der benachbarten Herren zu entgehen °).

Hermülheim (Fabricius, Atlas G. 11). Der Hof war ur-

a) 888, ZI. h) Urk. v. 20. Nov. 1321 in Düsseldorf St. A. St. P. Urk. Nr. 131. Vgl. 241,14.. c) 380, 20. d) 473,21. e) 880,20. 559,39. f) 241,20. g) 168,20. h) 346,32. 347,2. i) 603,4.. 604,12. k) 604,41. l) Einl. S XXXIl. m) 119,s. - n) 173,19. 0) Sloet, Oorkondenboek van Gelre en Zutfen I, 418.

Einleitung.

LXI

spvünglich ein dem Kölnev Evzhiscliof gehöviges Mhiistevicdengut gewese^i, welches Hevmcinn III. zwischen 1089 und 1099 als Seel- messtiftung dev Kivche von St. Ea^itcileon iihevwies^). AI>t Heh- mann I. überwies es dem Hospital oder vielmehr der hei dem¬ selben von ihm erbauten Basilika des heiligen Stefan ^). Das Gut scheint von allem Anfang an von den Mönchen des Klosters, d. h. hier vom Hospitalar selbst bewirtschaftet worden zu sein. Noch um die Mitte des 13. Jahrhunderts war dies Brauch. Der Hof umfasste damals 1 Hufe und 2 Morgen, also zusammen 62 MorgenJ. Später verschwindet der Hof in der Überlieferung, aber es ist wahrscheinlich, dass er nur den Namen geioechselt hat und fortan als Hof in Kendenich (s. d.) geführt wird. Zum Hofe gehörte eine Mühle und ein Haus mit Area, erstere lieferte nach Urbar B 12 Allr. Koggen, letzteres 12 Sch. und 12 Hühner^). Diese Neben¬ besitzungen des Hofes, d. h. die Mühle mit 6 Morgen Ackerland, dem Haus und einem Baumgarten wurden im 17. Jahrhundert im Tausch gegen 13 Blorgen Landes in Kahlscheuer an den Komthur der Brüder vom Deutschen Hause abgetreten^- Man schätzte sie damals im W erte auf 600 I hlr., obwohl sie nur 3 Mir. Roggen und ö Thlr. Kölnisch lieferten 0- Die Pächter aber trugen den Steuerschatz und gaben für die Nutzung des Waldes 1 oder 2 Mir. Gerste an den Kurfürsten o).

Hervtef (Fabricius, Atlas F. 11). Über die Herkunft des Hofes iveiss ich nichts. In unseren Quellen erscheint er erst im 16. Jahrhundert. Abt Heinrich Mulhem gab den Hof 1667 in Erbpacht für 24 Mir. Roggen, aber sein Nachfolger Gottfried Borcken löste ihn 1584 für 600 Joachimsthaler wieder ein ^). Doch hafteten noch die Zinsen für diese Summe, 15 Thlr. und 6 Mltr. Roggen, an diesem Hofe, bis Abt Spichernagel 1610 und 1633 auch diese tilgte. Der Hof wurde 1649 für 68 Mir. Roggen, 4 Mir. Weizen, 12 Mir. Gerste und 6 Mir. Hafer verpachtet, sein Gesamtertrag stellte sich 1650 auf 135 Mir. Roggen, 33 Mh . Weizen, 3P{2 Mir. Gerste und 10^2 Mir. SpeltzQ.

Hitdorf (Fabricius, Atlas G. 9). Der Fronhof erscheint urkundlich zuerst um die Mitte des 12. Jahrhunderts im Besitz von St. Pantaleon^), doch mag er schon ein altes Besitztum der Kirche gewesen sein. Nach Urbar A betrug seine Getreidepacht

a) 78, z. 110, iz. Lacomblet U.-B. I, 338. h) Lacomblet U.-B. 1, 281. c) 164,1. d) 248,z. 164,6. e) 477, i. f) 381, iz. g) 427,24. h) 594, n. i) 524,6, 12. k) Lacomblet U.-B. IV, 623.

LXII

Einleitung.

25 Mir. Roggen^), die dem Meier aber wegen des Verlustes der ursprünglich zum Hofe gehörigen Mühle erlassen worden waren, nach Urbar B 15 Mir. Roggen und nach einem Pachtbrief von 1380 9 Mir. Roggen ^). Erheblicher feien die Geldbeträge der Hofespacht ins Gewicht. Über die Grösse und den Umfang des Hofes wissen wir nichts. In Urbar A ist auch von Rottland die Rede, welches dem Abte einen jährlichen Zins von 8 Sch. und 4 D. giebt. Mit dem Hofe war eine Fischereigerechtigkeit ver¬ bunden, die nach Urbar A 15 Sch. abwarf und auch noch 1380 zum Hofe gehörte ^). Von einem dem Kloster gehörigen Zehnt ist zuerst 1380 die Rede, wo er mit dem Hof verpachtet wird, später im 17. Jahrhundert scheint er getrennt davon zu sein und wirft einen Ertrag von 12 Rthlr. ab G- Erzbischof Arnold II. hatte um 1151 unter Zuthun des Grafen von Berg die ungerechten Bedrückungen eines Untervogtes dieses Graferi abgestellt und nach Hofweistum die Vogteiabgabe auf 12 Schillinge festgesetzt f)- Mit dem Hofe scheint die niedere Gerichtsbarkeit verbunden gewesen zu sein, denn im Pachtbrief von 1380 wird er als dinklicher Hof bezeichnet, und noch 1666 lässt der Äbt darin unter dem Vorsitz seines Sekretärs Gericht halten^).

JVallrafli (Fabricius, Atlas D. 10). Wann der Hof ans Kloster kam, ist unbekannt. Doch erscheint bereits im 13. Jahr¬ hundert eine Anniversarrente daraus G- H Urbar B wird hier ein Hof erwähnt, der von einem Pächter zu Halfenbau bewirt¬ schaftet wird^). Im Jahre 1682 endlich wurde der Hof für 12 Mir. Roggen, 7 Mir. Gerste und 6 Mir. Weizen verpachtet^-

JPainp bei Boppard (Fabricius, Atlas L. 17). Den Grund¬ stock seiner Besitzungen hier erhielt das Kloster durch die Reichs- ministerialin Gei'trud von Boppard in einer Schenkung, welche 1105 ihre Bestätigung durch Kaiser Heinrich IV. erhielt^) und 1107 von Kaiser Heinrich V. erneuert wurde Trotzdem nahm der kaiserliche Villicus in Kamp Teile dieses Hofes wieder als Eigen¬ tum des Reiches in Anspruch, und erst König Lothar gab sie 1130 dem Kloster zurück^- Die Besitzung bestand eigentlich aus 3 Höfen, einem in Kamp, einem in Kamperhausen (L. 17) und einem in Dahlheim (M. 17). Der Hof diente vorwiegend dem

a) 121,2. b) 252,13. c) 279,28. d) 121,3. 279,22. Vgl. Lacomblet, Archiv III, 297. e) 279,21. 412,37. 458,15. f) Lacomblet U.-B. IV, 623. g) 279,22. 557,42. h) 10,i8. i) 244,7. k) 583,32. l) 43,i. 117,33. La¬ comblet U.-B. 1, 265. m) Lacomblet U.-B. 1, 270. n) Lacomblet U.-B. I, 304.

Einleitung.

LXIII

Wehihauj doch war auch ein besonderer Kor^ihof vorhanden^). Auch die Zinse und Abgabe^! beschrmikten sich keineswegs blos auf Wein^). Die Zahl der zinspßchtigen Weingärten ivar nicht germg, und man legte bereits im lö. Jahrhundert zahlreiche immer wieder erneuerte Register darüber an^). Auch ein Hofweistum von 1416 ist vorhanden ^). Dazu kommen einige Pachtbriefe von 1324, 1445 und 1488, welche einen genaueren Einblick in den Wirtschaftsbetrieb gewähren ^).

Jietideiriich (Fabricius, Atlas G. 11). Der Hof scheint früher den Namen Hermülheim (s. d.) getragen zu haben. Der eine Name taucht auf, sobald der andere verschwindet. Für die Identität spricht namentlich der Umstand, dass beide Höfe dem Hospital gehören f)- Die Veranlassung hierzu boten vermutlich ein Güter Zuwachs in Kendenich 1263 durch die Stiftung Heinrichs von Soest 0). Die Facht betrug im 16. Jahrhundert 12 Mir. Roggen und 18 Mir. Hafer Für eine Anleihe von 1000 Gold¬ gulden, die Abt Mulhem 1564 auf genommen hatteO, gelangte der Hof schliesslich in den Pfandbesitz der Edlen von Quadt, denen er erst durch langioierige Prozesse wieder abgewonnen werden musste^). Spichernagel verglich sich endlich mit den Quadt dahin, dass diese auf den Hof verzichteten und er ihnen die geliehene Summe zurückerstattete. Einen Nachteil hatte das Kloster durch diesen Handel dadurch, dass die Quadt den Hof zur ritterschaft- lichen Steuer hatten anschreiben lassen, und es kostete dem Abte fortan beständig Mühe und Geld, den Hof davon frei zu halten^). Die Pacht stieg im 17. Jahrhundert zunächst auf 24 Mir. Roggen, 6 Mir. Weizen, 6 Mir. Gerste und 6 Mir. Hafer, später, als man durch Tausch noch 13 Morge^i in Kahlscheuren erwarb, noch höher '^).

Köln. Eine Reihe einzelner Häuser, die zu verschiedenen Zeiten geschenkt worden waren, besass das Kloster in den Kirch¬ spielen der alten StadU). Einen grösseren, z. T. zusammen¬ hängenden Grundbesitz aber hatte es in dem ihm unterstehenden Mauritiuskirchspiel. Zahlreiche Häuser, Hausplätze und Wein¬ gärten in der Weyerstrasse und Walengasse, ferner hinter St. Mauritius an der Schafpforte und in der unmittelbaren Nähe des

a) S53 n. 1. 466, i. b) 353, s. c) 331,ib. 344, u. 348, i. 351, Q. d) 332,26. e) 234,21. 353 n. 1. f) 248,6. g) 479,18. h) 593,16. i) 372,26. 387,29. k) 482,26. 528, u. 548,6. l) 478,61. 501,1. m) 178,16. 185,6. n) Vgl. im Register: Köln, Strassen und Häuser. (Auf S. 103,i verbessere:

et sex s. pertinebunt).

LXIV

Einleitung.

Klosters auf dem Martinsfelde verrieten durch Abgaben irgend welcher Art, dass sie ursprünglich Klostergut waren. Die Ab- gabe7i an deji Hofmeier in Sülz, von denen wir noch in einzelnen Fällen hören, scheint man freilich im Laufe des 13. Jahrhunderts langsam abgeschafft zu haben^). Wir hören später nur noch von Abgaben, die direkt ans Kloster gezahlt wurden, einem Areal¬ oder Hofeszins für den überlassenen Boden und einem Zins für die darauf errichteten Baulichkeiten. St. Pantaleon war ursprüng¬ lich die Pfarrkirche dieses Bezwks gewesen und erst 1144 war die Pfa7're der neue^Hchteten Mam'itiuskirche überwiesen worden. Die ehemalige villa saiicti Pantaleonis, wie dieser Bezirk noch in der U^'kunde von 1154 geiiannt wird^), umfasste aber ausser dem später zur Stadt gezogenen Teile auch noch ein Gebiet jen- seits der 7ieuen Stadtmauer, hier lag der Klosterhof Sülz (s. d.), welcher der Hey'rlichkeit des Abtes fortan seinen Namen gab. Durch die Vollendung der neuen Stadtmauer in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde dieser Bezirk in zwei Teile zerrissen, deren einer mehr und mehr städtischen Interessen diente, während der andere seinen ländlichen Charakter bewahrte. Da¬ mit hängt loohl zusammeii, dass man spätestens um die Mitte des 13. Jahrhunderts für Sülz die Fronhofswirtschaft von der Gerichts- bay'keit trennte. An Stelle des Fronhofmeiers oder Villicus, der beide Befugnisse in seiner Hand vereinigte, trat in Sülz ein ein¬ facher bäuerlicher Pächter, dem nur die Bewirtschaftung des Hofes oblag C- Die Gerichtsbarkeit aber wurde einem Schult- heissen übergeben und so entstand das Gericht auf der Weyer- strasse^). Ein zweiter Schritt zur Begründung städtischer Ein¬ richtungen war die Einführung des Schreinswesens. Bisher hatte die Beurkundung beim Besitzwechsel von Grundstücken in der Hand der Geistlichkeit, vor allen des Pfarrer-'s von St. Mauritius gelegen. Jetzt entstand im Mauritiuskirchspiel ein eigener Schrein auf der WeyerstrasseC, dessen Amtleute abweichend von dem

a) z. B. 101,20. b) Lacomblet U.-B. I, 380. c) Zuerst nachweis¬ bar in der Urkunde von 1251, S. 160,\b. Dass dieser Zustand dauernd war, beweist Urbar B, S. 249,3. d) Ein Eniundus scidtetus ist zuerst 1228 nachweisbar, S. 136,i. Dem villicus begegnen 7vir zuletzt 1181, 8. 96. n und dann tvieder 8. 101,2, 27 und in Urbar A, 8. 121,u, also noch um 1225. Die Auflösung der Fronhofsverfassung hat also zwischen 1225 und 1251 stattgefunden, vielleicht schon zwischen 1225 und 1228. Doch ist das letztere unsicher, weil die Bezeichnung scultetus andererorts auch mit villicus wechselt. e) M. Glasen, Erste Gründe der Kölnischen 8chreins- praxis (1782), 8. 61.

Emleüung.

LXV

sonstigen Brauche in Köln auch das Gericht mit hehleideten'^). Der Äbt von 8t. Pantaleon war der Gerichtsherr dieses Bezirkes’^). A71 Versuchen, ihm dieses Recht streitig zu machen, fehlte es namentlich im 17. und 18. Jahrhundert nichV) und man